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title: "Katharina Schenk und Nadja Sthamer stellen drei zentrale Anträge zur Gleichstellung in Dresden; Armut von Frauen ganzheitlich adressieren"
sdDatePublished: "2026-06-17T15:05:00Z"
source: "https://soziales.thueringen.de/medienservice/artikel/gleichstellungs-und-frauenministerkonferenz-am-18-19-juni-in-dresden"
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  - "Dresden"
  - "Germany"
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Katharina Schenk und Nadja Sthamer stellen drei zentrale Anträge zur Gleichstellung in Dresden; Armut von Frauen ganzheitlich adressieren

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz am 18./19. Juni in Dresden

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz am 18.

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) am 18. und 19. Juni in Dresden bringt sich Thüringen gemeinsam mit weiteren Ländern im Rahmen drei zentraler Anträge ein:

- TOP 2.2: Leitantrag: Gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit – Armut von Frauen ganzheitlich verstehen und wirksam begegnen

- TOP 2.3: Die finanzielle Situation Alleinerziehender verbessern

- TOP 6.3: Weiterentwicklung des E-Learning-Angebots „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“

Thüringens Frauenministerin Katharina Schenk und die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte Nadja Sthamer werden an der Konferenz teilnehmen.

„Gleichstellungspolitik entscheidet darüber, wie gerecht unsere Gesellschaft ist und welche Chancen Menschen tatsächlich haben. Deshalb müssen wir uns die Bereiche genau anschauen, in denen Frauen noch immer strukturell benachteiligt sind. Mit den Anträgen unterstreichen wir unseren Anspruch, Gleichstellungspolitik ganzheitlich zu denken: als Zusammenspiel von sozialer Sicherheit, wirtschaftlicher Eigenständigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe und wirksamem Schutz vor Gewalt“, so Ministerin Schenk.

Mit dem Leitantrag „Gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit – Armut von Frauen ganzheitlich verstehen und wirksam begegnen“ setzen die Länder ein gemeinsames Zeichen für die umfassende Betrachtung von Frauenarmut. Der Antrag macht deutlich: Armut und soziale Ausgrenzung sind nicht allein individuelle Herausforderungen, sondern häufig Folge systematischer Ungleichheiten.

„Frauenarmut entsteht nicht über Nacht. Sie ist oft das Ergebnis vieler struktureller Benachteiligungen, die sich über den gesamten Lebenslauf verstärken und leider in überproportional hoher Altersarmut enden“, erklärt die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte Nadja Sthamer. „Wenn Frauen nach wie vor geringere berufliche Aufstiegschancen haben, weniger Einkommen erzielen, häufiger Teilzeitarbeit leisten oder unbezahlte Sorgearbeit übernehmen und dadurch geringere Rentenansprüche erwerben, ist das eine strukturelle Frage, die politisches Handeln erfordert.“

Der Leitantrag fordert daher unter anderem die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Stärkung partnerschaftlicher Modelle bei Erwerbs- und Sorgearbeit, Verbesserungen bei Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und im Gewaltschutz sowie eine bessere Datengrundlage zu geschlechtsspezifischer Armut allgemein.

Finanzielle Situation von Alleinerziehenden verbessern

Alleinerziehende – insbesondere alleinerziehende Frauen – tragen eine besonders hohe Belastung: Sie verbinden die alleinige Verantwortung für Kinderbetreuung und Familienorganisation mit der Herausforderung, gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen zu sichern.

Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags zeitnah umzusetzen und dabei die tatsächlichen Bedarfe von Ein-Eltern-Familien stärker zu berücksichtigen.

„Alleinerziehende leisten täglich enorme Verantwortung für ihre Familien. Diese Leistung muss sich auch in einer besseren finanziellen Absicherung widerspiegeln“, betont Katharina Schenk. „Wir müssen dafür sorgen, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie besonders gebraucht wird – insbesondere bei Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.“

Der Antrag regt unter anderem an, den Entlastungsbetrag so weiterzuentwickeln, dass auch Haushalte mit geringeren Einkommen stärker profitieren, sowie die Situation von Alleinerziehenden in Wohngemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Zudem soll geprüft werden, die Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhaltsvorschuss künftig nur noch hälftig vorzunehmen.*

Schutz vor Gewalt stärken: E-Learning-Angebot weiterentwickeln

Ein dritter Antrag unter Beteiligung Thüringens betrifft die Weiterentwicklung des bundesweit getragenen E-Learning-Angebots „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“. Ziel ist es, Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen noch umfassender für unterschiedliche Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu sensibilisieren und fortzubilden.

„Wer von Gewalt betroffen ist, braucht kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Gewalt erkennen, einordnen und wirksam unterstützen können“, erklärt Nadja Sthamer. „Die umfassende Qualifizierung von Fachkräften ist deshalb auch ein zentraler Bestandteil unseres Thüringer Maßnahmeplans gegen geschlechtsspezifische sexualisierte digitale Gewalt.“

Die Gleichstellungs- und Frauenminister und -ministerinnen der Länder setzen sich dafür ein, das bestehende Angebot über das Jahr 2027 hinaus fortzuführen und um zusätzliche Module zu Gewaltformen im Sinne der Istanbul-Konvention zu erweitern – unter anderem zu sexueller Gewalt, digitaler Gewalt, Stalking, weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat.

„Ich bin froh, dass sich mit der Weiterentwicklung des E-Learnings erneut zeigt, dass wir Länder beim Thema Gewaltschutz gemeinsam handeln und wirksame Maßnahmen solidarisch finanzieren“, ergänzt Schenk. „Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für mehr Schutz und bessere Hilfe.“

Die Beschlüsse werden kurzfristig im Verlauf der Sitzung auf der Webseite der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz zur Verfügung gestellt: www.gleichstellungsministerkonferenz.de

* Zur Erläuterung: Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu – jeweils zur Hälfte. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und der Staat über den Unterhaltsvorschuss einspringt, soll nicht auch der Anteil des betreuenden Elternteils am Kindergeld gegengerechnet werden. Damit würde der Anteil des Kindergeldes, der dem betreuenden Elternteil zusteht, wieder stärker der Absicherung des Kindes zugutekommen.