Schleswig-Holstein Koalition Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung Schleswig-Holstein; umfangreiche Ausnahmen gefährden Wirksamkeit
Schutz vor Diskriminierung muss mehr sein als ein Symbol
- Juni 2026, 15:37 Uhr
am 17. Juni 2026, 15:37 Uhr
Schutz vor Diskriminierung muss mehr sein als ein Symbol
TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein (Drs. 20
Diskriminierung hat in unserem Land keinen Platz. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, greift die Grundwerte unserer Demokratie an.
Dafür steht die SPD seit 1863.
Dafür steht der Schutz der Menschenwürde in Artikel 1 unseres Grundgesetzes.
Die Qualität einer Demokratie zeichnet sich auch dadurch aus, wie sie mit den Mitgliedern der Gesellschaft umgeht, die besonders verletzlich sind.
Deshalb: Ja, wir wollen Diskriminierung verhindern und Betroffene besser schützen.
Aber genau deshalb ist die Anhörung dieses Gesetzentwurfes dringend notwendig. Denn der ist eben leider kein großer Wurf im Kampf gegen Diskriminierung.
Er ist das Ergebnis eines Kompromisses der schwarz-grünen Koalition, bei dem man an vielen Stellen den Eindruck gewinnt: Die CDU wollte ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz verhindern. Die Grünen wollten unbedingt etwas vorlegen, das diesen Namen trägt.
Aber die Kritik ist schon zu hören und berechtigt. Denn was wird in Schleswig-Holstein wirklich verändert? Welche Verbesserungen kann dieses Gesetz erreichen? Was kann es wirklich ändern? Denn das muss doch der Maßstab sein. Gerade die Opfer von Diskriminierung müssen dann auch real Unterstützung bekommen.
wer aber den Gesetzentwurf liest, dem springt vor allem eines ins Auge:
die lange Liste der Ausnahmen.
Zunächst kündigt die Überschrift vollmundig die „Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein“ an. Klingt erst einmal großartig und eignet sich auch sehr gut für eine positive Vermarktung. Doch schon § 2 Abs. 1 setzt ein erstes Fragezeichen: Das Gesetz gelte lediglich „für alle öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein.“
Die Absätze des § 2 enthalten die große Ernüchterung:
Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Strafvollzug, sind ausgenommen.
Zahlreiche weitere öffentliche Einrichtungen sind ausgenommen.
Die Koalition erklärt, sie wolle bestehende Schutzlücken schließen. Aber ausgerechnet die Bereiche bleiben außen vor, mit der Bürgerinnen und Bürger täglich Kontakt haben: die kommunale Verwaltung, die Justiz sowie ein wesentlicher Teil der Sozialverwaltung.
Ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz muss dort wirken, wo Menschen dem Staat begegnen. Dieses Gesetz tut dies nicht.
Die Sozialministerin hat hohe Erwartungen geweckt. Aber das Gesetz bleibt widersprüchlich auch hinsichtlich des Kausalitätsnachweises in § 9.
Die größte Hürde für Betroffene bei Diskriminierung ist der Nachweis, dass die Diskriminierung seitens einer staatlichen Stelle überhaupt stattgefunden hat.
Aber für Schleswig-Holstein ist festzustellen: Der Entwurf ist hier eine glatte Leerstelle.
Leider ist dieses Gesetz ein Produkt mehr der schwarz-grünen Schaufenster-Politik.
Medialer Auftritt der grünen Spitzenkandidatin.
Notdürftiger Kompromiss durch die Koalitionsfraktionen.
Gesetz formal da. Man kann sagen: Schleswig-Holstein hat jetzt ein Landesantidiskriminierungsgesetz.
Aber sobald es konkret wird, sobald es um Reichweite, Verbindlichkeit und tatsächliche Rechtsdurchsetzung geht, wird zurückgerudert.
Genau darin erkennt man die Handschrift dieser Koalition. Herausgekommen ist ein Gesetz, das in der Überschrift und in der Vermarktung entschlossen wirkt, jedoch in seinen zentralen Regelungen
ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung ist richtig. Aber ein Gesetz muss sich nicht an seinen Überschriften messen lassen, sondern an seiner Wirkung.
Und da versagt dieser Entwurf. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, meinen Sie es ernst und machen Sie Ihre hohen Aussagen zum Maßstab für die Anhörung.
Die Qualität einer Demokratie misst sich auch an dem Umgang der Mehrheit mit der Minderheit, der Regierung und ihrer Koalition mit der Opposition. Sowohl die Rede der Ministerin im Mai als auch das Verfahren, das wir per Akteneinsicht überprüfen, stehen eben für keinen vorbildlichen Umgang. Gerade bei einem solchen Gesetz sollten Sie das überdenken.
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