Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln beschließt Aufstellung des Bebauungsplans ‘Vorgärten Afrikaviertel’ Köln-Nippes; Sichert historische Vorgartenzone.
Amtsblatt der Stadt Köln, 57. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 17. Juni 2026, Nummer 23
Amtsblatt der Stadt Köln 57. Jahrgang G 2663 Ausgegeben am 17. Juni 2026 Nummer 23 Inhalt Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen 98 Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan
Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes Seite 150 99 Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan
Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes Seite 151 Nachrichtliche Hinweisveröffentlichungen 100 16. Satzung zur Änderung der Satzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 8. Juni 2026 Seite 153 101 Widmung eines Teilstücks der Niederkasseler Straße (Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstück 791) in Köln-Porz-Lind Seite 153
Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 17. Juni 2026 Nummer 23 Seite 150 Zeitpunkt der Veröffentlichung siehe https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/index.html 98 Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan
Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 unter anderem beschlossen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Toni-Steingass-Park, Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Niehler Straße, Namibiastraße und Nordstraße, sowie der Neusser Straße – Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern. Das ca. 5,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Nippes. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt ist. Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung Anlass und Ziele der Planung Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der beidseitigen Bebau ung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Bau grenze und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt. Der Bebauungsplan „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch wertvoller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entge genzuwirken und um eine positive Entwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgartenzone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungsplä ne erleichtert die bauordnungsrechtliche Durchsetzung der betroffenen Belange und wird aus diesem Grund von der Verwaltung befürwortet.
Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 17. Juni 2026 Nummer 23 Seite 151 Hinweis Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durch führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Köln, den 8. Juni 2026
Der Oberbürgermeister
gez. Torsten Burmester Zeitpunkt der Veröffentlichung siehe https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/index.html 99 Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan
Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 unter anderem beschlossen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Nordstraße, Niehler Str., Florastraße und die Scharnhorststraße und die Neusser Str. sowie die Yorckstraße – Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern.
Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 17. Juni 2026 Nummer 23 Seite 152 Das ca. 14 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Nippes. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt ist. Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung Anlass und Ziele der Planung Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der gründerzeitlichen Blockrandbebauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Unter den gründerzeitlichen Bauten befinden sich zudem viele Bau denkmäler. Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Bau grenze und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt. Der Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch wertvoller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entge genzuwirken und um eine positive Entwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgartenzone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungsplä ne erleichtert die bauordnungsrechtliche Durchsetzung der betroffenen Belange und wird aus diesem Grund von der Verwaltung befürwortet. Hinweis Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durch führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Köln, den 8. Juni 2026
Der Oberbürgermeister
gez. Torsten Burmester
Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 17. Juni 2026 Nummer 23 Seite 153 Nachrichtliche Hinweisveröffentlichungen Die folgenden Dokumente wurden auf der Internetseite der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/ bereit- gestellt und damit öffentlich bekanntgemacht 100 16. Satzung zur Änderung der Satzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 8. Juni 2026 Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2026 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/ 2026.06.10_0095-01_betriebssatzung_gebaeudewirtschaft_stadt_koeln.pdf 101 Widmung eines Teilstücks der Niederkasseler Straße (Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstück 791) in Köln-Porz-Lind Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2026 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/ 2026.06.10_0096-01_widmung_niederkasseler_str.pdf
Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 17. Juni 2026 Nummer 23 Seite 154 Termine von öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen finden Sie im Internet unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/ Die Sitzung des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ und http://www.stadt-koeln.de/bezirke/ Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen finden Sie im Internet unter: https://www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr Herausgeberin: Stadt Köln · Der Oberbürgermeister Redaktion: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2; Telefon 02 21 / 2 21-2 64 83, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: Amtsblatt@Stadt-Koeln.de Für die inhaltliche Richtigkeit der Veröffentlichung sind die jeweiligen Ämter und Dienststellen verantwortlich. Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-0, E-Mail: druckhaus@rewi.de, www.rewi.de Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829. Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 € Jahresabonnement: 79,50 € einschließlich Versand, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen. Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden. Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 € in der Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden. Stadt Köln, Amt für Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Obenmarspforten 21, 50667 Köln ZKZ 02663, CLASSIC +2, PRESSEPOST,