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title: "Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln beschließt Aufstellung des Bebauungsplans 'Vorgärten Afrikaviertel' Köln-Nippes; Sichert historische Vorgartenzone."
sdDatePublished: "2026-06-17T07:06:00Z"
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  - "Köln"
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Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln beschließt Aufstellung des Bebauungsplans 'Vorgärten Afrikaviertel' Köln-Nippes; Sichert historische Vorgartenzone.

Amtsblatt der Stadt Köln, 57. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 17. Juni 2026, Nummer 23

Amtsblatt der Stadt Köln
57. Jahrgang
G 2663
Ausgegeben am 17. Juni 2026
Nummer 23
Inhalt
Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
98
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung
und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan

Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes
Seite 150
99
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung
und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan

Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes
Seite 151
Nachrichtliche Hinweisveröffentlichungen
100 16. Satzung zur Änderung der Satzung der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln vom 8. Juni 2026
Seite 153
101 Widmung eines Teilstücks der Niederkasseler Straße
(Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstück 791) in Köln-Porz-Lind
Seite 153

Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 17. Juni 2026
Nummer 23
Seite 150
Zeitpunkt der Veröffentlichung siehe
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/index.html
98
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung
und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan

Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln
hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 unter anderem beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt nach
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Toni-Steingass-Park,
Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Niehler Straße, Namibiastraße und Nordstraße, sowie
der Neusser Straße – Arbeitstitel: „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes aufzustellen
mit dem Ziel, die historische Vorgartenzone zu sichern.
Das ca. 5,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil
Nippes. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur
Veranschaulichung beigefügt ist.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der beidseitigen Bebau­
ung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche,
Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone).
Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Bau­
grenze und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt.
Der Bebauungsplan „Vorgärten Afrikaviertel“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch
wertvoller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element.
Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten
überbaubaren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB.
Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entge­
genzuwirken und um eine positive Entwicklung zu einer weitgehend durchgängig
begrünten Vorgartenzone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung
einer sicheren Rechtsgrundlage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungsplä­
ne erleichtert die bauordnungsrechtliche Durchsetzung der betroffenen Belange und
wird aus diesem Grund von der Verwaltung befürwortet.

Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 17. Juni 2026
Nummer 23
Seite 151
Hinweis
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durch­
führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Köln, den 8. Juni 2026

Der Oberbürgermeister

gez. Torsten Burmester
Zeitpunkt der Veröffentlichung siehe
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/index.html
99
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung
und regionale Zusammenarbeit für einen Bebauungsplan

Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln
hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 unter anderem beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt nach
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Nordstraße, Niehler Str.,
Florastraße und die Scharnhorststraße und die Neusser Str. sowie die Yorckstraße –
Arbeitstitel: Leipziger Platz in Köln-Nippes aufzustellen mit dem Ziel, die historische
Vorgartenzone zu sichern.

Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 17. Juni 2026
Nummer 23
Seite 152
Das ca. 14 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil
Nippes. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur
Veranschaulichung beigefügt ist.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der gründerzeitlichen
Blockrandbebauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung
in Verkehrsfläche, Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten
(Vorgartenzone). Unter den gründerzeitlichen Bauten befinden sich zudem viele Bau­
denkmäler.
Die Vorgartenzone ist der Bereich, welcher zwischen der nunmehr festgesetzten Bau­
grenze und der Grundstücksgrenze/Straßenbegrenzungslinie liegt.
Der Bebauungsplan „Leipziger Platz“ in Köln-Nippes dient dem Schutz historisch
wertvoller Siedlungen und deren Vorgärten als prägendem städtebaulichem Element.
Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der festgesetzten
überbaubaren Flächen nach § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB.
Um einer weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entge­
genzuwirken und um eine positive Entwicklung zu einer weitgehend durchgängig
begrünten Vorgartenzone in den betroffenen Gebieten zu erreichen, ist die Schaffung
einer sicheren Rechtsgrundlage notwendig. Die Aufstellung einfacher Bebauungsplä­
ne erleichtert die bauordnungsrechtliche Durchsetzung der betroffenen Belange und
wird aus diesem Grund von der Verwaltung befürwortet.
Hinweis
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durch­
führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Köln, den 8. Juni 2026

Der Oberbürgermeister

gez. Torsten Burmester

Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 17. Juni 2026
Nummer 23
Seite 153
Nachrichtliche Hinweisveröffentlichungen
Die folgenden Dokumente wurden auf der Internetseite der Stadt Köln unter
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/ bereit-
gestellt und damit öffentlich bekanntgemacht
100
16. Satzung zur Änderung der Satzung der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln vom 8. Juni 2026
Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2026
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/
2026.06.10_0095-01_betriebssatzung_gebaeudewirtschaft_stadt_koeln.pdf
101
Widmung eines Teilstücks der Niederkasseler Straße
(Gemarkung Lind, Flur 2, Flurstück 791) in Köln-Porz-Lind
Öffentliche Bekanntmachung vom 10.06.2026
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/
2026.06.10_0096-01_widmung_niederkasseler_str.pdf

Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 17. Juni 2026
Nummer 23
Seite 154
Termine von öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
finden Sie im Internet unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/
Die Sitzung des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter
http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ und
http://www.stadt-koeln.de/bezirke/
Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen finden Sie im Internet unter:
https://www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen
Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr
Herausgeberin: Stadt Köln · Der Oberbürgermeister
Redaktion: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2;
Telefon 02 21 / 2 21-2 64 83, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: Amtsblatt@Stadt-Koeln.de
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Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 €
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Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der
jeweils gültigen Fassung berechnet. Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln
sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 € in der Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1,
50676 Köln, eingesehen werden.
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