Bezirksregierung Köln bestätigt 17. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 08.06.2026.
Bekanntmachung über die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2026
Hinweisbekanntmachung über Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg hier: 17.Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige der 17. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr.23/‘26 vom 08.06.2026 bekannt- gemacht worden ist.