Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ändert Förderrichtlinie Fortbildung Pflege in Bayern; Kriterium geändert, Inkrafttreten 18. Juni 2026

Änderung der Förderrichtlinie Fortbildung Pflege

Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 238 17. Juni 2026 2175.4-G Änderung der Förderrichtlinie Fortbildung Pflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 2. Juni 2026, Az. 43-G8300-2026/870-1 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention über die Förderrichtlinie Fortbildung Pflege (FoPfFöR) vom 5. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 562) wird wie folgt geändert: In Nr. 4 Buchst. b wird die Angabe „Anbieters (TÜV oder vergleichbare andere Institution)“ durch die Angabe „Bildungsinstituts oder eines Anbieters mit vergleichbarer anderer Qualifizierung“ ersetzt. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 18. Juni 2026 in Kraft.

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