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title: "Hamburger Senat veröffentlicht Gesetzentwurf zur Besoldung der Hamburger Beamtinnen und Beamten, Hamburg; Zusatzzahlung, nicht ruhegehaltsfähig"
sdDatePublished: "2026-06-18T13:08:00Z"
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Hamburger Senat veröffentlicht Gesetzentwurf zur Besoldung der Hamburger Beamtinnen und Beamten, Hamburg; Zusatzzahlung, nicht ruhegehaltsfähig

Fassade statt Fundament! — Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.

„Der Senat hält Wort“ - So überschreibt der Senat seine Pressemitteilung vom 10. Juni 2026 zum Gesetzentwurf über die Besoldung und Versorgung der Hamburger Beamtinnen und Beamten.

Nach fünfzehn Jahren Streit über die amtsangemessene Alimentation könnte man meinen, nun sei endlich eine Lösung gefunden und genau dieser Eindruck dürfte beabsichtigt sein, denn wer die Pressemitteilung liest gewinnt zunächst den Eindruck einer gewöhnlichen Besoldungsanpassung für die Hamburger Beamtinnen und Beamten. Die Tarifabschlüsse werden übernommen. Die Bezüge steigen.

Dabei geht es in Wahrheit um etwas völlig anderes!

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht das Ergebnis einer neu entdeckten Großzügigkeit der Dienstherrin. Er ist die Folge einer Entwicklung, die seit mehr als fünfzehn Jahren andauert und die ihren entscheidenden Wendepunkt in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation gefunden hat. Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Länder dazu gezwungen, ihre Besoldungssysteme grundlegend zu überprüfen. Erst Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass die amtsangemessene Alimentation keine politische Verfügungsmasse ist, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung. Der Hamburger Senat handelt deshalb nicht freiwillig. Er reagiert auf eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.

Der Gesetzentwurf erkennt ausdrücklich an, dass die bisherige Besoldung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Damit steht ein Befund im Raum, der lange bestritten wurde: Die Besoldung ist zu niedrig.

Wer feststellt, dass das Fundament eines Hauses zu schwach ist, verstärkt das Fundament.

Genau dies erwartet auch das Bundesverfassungsgericht. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt nicht lediglich höhere Auszahlungen, sie verlangt eine amtsangemessene Alimentation als dauerhaft tragfähige Struktur. Besoldung und Versorgung bilden dabei ein einheitliches System.

Der Hamburger Gesetzentwurf entscheidet sich jedoch für einen anderen Weg. Er verstärkt nicht das Fundament. Er versteckt das kaputte Fundament hinter einer Fassade.

Die Grundgehaltstabellen – also das eigentliche Fundament der Besoldung – bleiben abseits der Übernahme der Tarifergebnisse unverändert. Die entscheidende Verbesserung wird stattdessen über eine zusätzliche - nicht ruhegehaltsfähige - Sonderzahlung organisiert, die den Pensionärinnen und Pensionären auch noch vorenthalten wird.

Der Streit um die amtsangemessene Alimentation begann nicht gestern. Er begleitet Hamburg seit weit mehr als einem Jahrzehnt. Mittlerweile geht es um Vertrauen. Vertrauen darauf, dass eine Dienstherrin, die erkennt, dass ihr Fundament nicht trägt, dieses Fundament auch verstärkt. Und nicht lediglich die Fassade neu streicht.

Seit 2011 sichern Hamburger Beamtinnen und Beamte ihre Ansprüche durch Widersprüche und Klageverfahren. Der aktuelle Entwurf beantwortet viele Fragen, aber nicht die zentrale: Wenn die Besoldung tatsächlich zu niedrig ist, warum wird dann die Besoldungsstruktur nicht entsprechend angehoben?

Die Übernahme des Tarifergebnisses ändert daran nichts. Sie ist richtig, notwendig und selbstverständlich. Vor allem aber ist sie nicht der Gegenstand des Konflikts.

Die Erwartung dürfte verfrüht sein, dass mit diesem Gesetz wieder Ruhe einkehren werde. Im Gegenteil. Der Senat sollte sich darauf einstellen, dass viele Beamtinnen und Beamte ihre Ansprüche weiterhin sichern werden. Denn eine nachhaltige und verfassungsfeste Lösung kann nur über eine entsprechende Stärkung der Grundgehaltstabellen und damit des ruhegehaltfähigen Fundaments der Besoldung erfolgen.

Der BDK fordert den Senat daher auf, die festgestellte Unteralimentation nicht lediglich rechnerisch, sondern strukturell zu beseitigen. Wer anerkennt, dass die Besoldung nicht amtsangemessen war, muss den Mut haben, die daraus folgenden Konsequenzen auch tatsächlich umzusetzen.

Der BDK wird den weiteren Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten und sich weiterhin mit Nachdruck für eine verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation der Hamburger Beamtinnen und Beamten einsetzen. Solange nicht abschließend durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist, ob die hamburgische Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich genügt, bleibt die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen durch Widerspruch das gebotene Mittel der Rechtswahrung. Bleibt der Senat bei dem von ihm eingeschlagenen Kurs, kann das Personalamt zum Jahresende mit zehntausenden Widerspruchsverfahren rechnen und kann sich für das daraus erwachsene Krisenmanagement schon einmal Rat im Freistaat Bayern holen, der immer noch mit der Abarbeitung von 65.000 Alimentationswidersprüchen aus Dezember 2025 belastet ist.

Fassade statt Fundament! Der Senat erkennt die Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten in Hamburg an - korrigiert aber nicht ihre Ursache. https:

Der Senat erkennt die Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten in Hamburg an - korrigiert aber nicht ihre Ursache.

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