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title: "Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen billigt Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Energiepark Unteresch' im Norden des Gemeindegebiets Oberteuringen; 63.156 Ökopunkte Ausgleichsüberschuss."
sdDatePublished: "2026-06-18T14:04:00Z"
source: "https://www.oberteuringen.de/fileadmin/Website/Dateien/%C3%96ffentliche_Bekanntmachungen/2026/Text_%C3%96ffentliche_Bekanntmachung_Juni_2026.pdf"
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  - name: "environmental policy"
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  - name: "renewable energy"
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locations:
  - "Stuttgart"
  - "Freiburg (im Breisgau)"
  - "Tübingen"
  - "Friedrichshafen"
  - "Oberteuringen"
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Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen billigt Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Energiepark Unteresch' im Norden des Gemeindegebiets Oberteuringen; 63.156 Ökopunkte Ausgleichsüberschuss.

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen
Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Energiepark Unteresch"

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
23.04.2026 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Energiepark
Unteresch" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 09.04.2026 gebilligt und für die
Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt im Norden des Gemeindegebietes Oberteuringen, im Gewann
"Unteresch" westlich und südlich des Weilers "Behweiler". Es umfasst die Grundstücke mit
Flst.-Nrn. 1035 (Teilfläche), 1040 (Teilfläche), 1050 (Teilfläche), 1050/1 (Teilfläche), 1060
(Teilfläche), 1061 (Teilfläche), 1063 (Teilfläche) und 1065 (Teilfläche) der Gemarkung
Oberteuringen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Die
Aufstellung
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
schafft
die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage in
diesem Bereich.
Nach Betrachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein
rechnerischer Ausgleichsüberschuss von 63.156 Ökopunkten (siehe Ziffern 7.2.4.2 ff. des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes). Dies liegt insbesondere an den festgesetzten
Feldhecken und Streuobstflächen (Pflanzungen 1 bis 3; siehe Ziffern 2.16 bis 2.18 des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) und der dadurch erreichbaren Aufwertung
bestehender Biotope. Ein externer Ausgleich ist nicht erforderlich.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2026 und die nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit vom 22.06.2026 bis 21.07.2026 im Internet auf der Internetseite
https://www.oberteuringen.de/leben-wohnen/bauen-mieten/bebauungsplaene
der
Gemeinde Oberteuringen veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit
Begründung in der Fassung vom 09.04.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
22.06.2026 bis 21.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Oberteuringen (St.-Martin-Platz 9,
88094 Oberteuringen), Zimmer 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der
Regel von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie Mittwochnachmittag
von 14:00 bis 18:00 Uhr.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der
Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2026 und den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter
folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.uvp-
verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=oberteuringen&layer=zv&N=51.20&E=10.
45&zoom=5
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht
gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine
Umweltverträglichkeits-Prüfung
im
Sinne
des
Gesetzes
zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
− Umweltbericht in der Fassung vom 09.04.2026 (Ausführungen zu den Themen:
Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den

Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete;
weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen
auf
der
Grundlage
der
Umweltprüfung;
darin
die
Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und
Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild;
Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen
den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von
Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht,
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre
Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche
Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien.
Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
Auswirkungen/Abarbeitung
der
Eingriffsregelung.
Beschreibung
anderweitiger
Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund
der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen
zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der
Planung)
− Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Freiburg (zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen und hier zu den Themen
Geologie, Geochemie, Bodenkunde, zur angewandten Geologie und hier zu den
Themen Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, der Landesbergdirektion und
hier zum Thema Bergbau und zu allgemeinen Hinweisen und weiteren
Informationsquellen des LGRB im Internet), des Regierungspräsidiums Freiburg,
Forstdirektion (zur indirekten Betroffenheit forstlicher Belange aufgrund der außerhalb
gelegenen Waldbestände, zur Regelung des § 4 Abs. 3 LBO hinsichtlich der Einhaltung
von Waldabständen, zur gegebenen Einhaltung der Waldabstände im Rahmen der
Planung und zur nicht erteilbaren nachträglichen Umwandlungsgenehmigung zur
Herstellung
des
Waldabstandes
bei
dessen
Unterschreitung),
des
Regierungspräsidiums
Tübingen,
Bauleitplanung
(zu
den
Belangen
der
Landwirtschaft, zur Überplanung von Böden der Vorbehaltsflur I, zur Zurückstellung
der Bedenken aufgrund der vorgesehenen Nutzung als Agri-PV-Anlage, zur Erfüllung
der Anforderungen der DINSPEC 91434 oder 91492, zu den Belangen des
Naturschutzes und zu den Belangen der erneuerbaren Energien und des
Klimaschutzes), des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium
Stuttgart (zu den rechtlichen Vorgaben beim Antreffen von archäologischen Funden
oder Befunden), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zur Lage
innerhalb eines Regionalen Grünzugs, zur grundsätzlichen Freihaltung dieser von
Bebauung, zur ausnahmsweise zulässigen Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen,
zur verbotenen Umwandlung von Dauerkulturen, zum erforderlichen Ausschluss einer
Umwandlung der bisherigen Nutzung zu Grünland, zum Teilregionalplan Energie und
zur Erfüllung der Anforderungen der DINSPEC 91434 oder 91492), des Landratsamtes
Bodenseekreis,
Friedrichshafen
(zu
den
Belangen
des
Natur-
und
Landschaftsschutzes, zur Erforderlichkeit einer FFH-Vorprüfung, zur Wahl geneigter
Module aufgrund der im Umfeld gelegenen geschützten Biotope, zur zeitlichen
Definierung der Bauarbeiten aufgrund der Amphibienwanderungszeiten und zur
Schonung von im Waldrandbereich brütenden Vögeln (bspw. Rotmilan), zur
Festlegung der Reihenabstände der zu pflanzenden Streuobstbäume auf mindestens
15 m, zur vorgeschlagenen Ergänzung der Bewirtschaftung des Unterwuchses (Mahd
mit Abfuhr), zu den Belangen des Forsts und der aus Sicht der Behörde nicht

erforderlichen Einbeziehung von Waldrandflächen in den Geltungsbereich, zur
erforderlichen Waldumwandlungserklärung sofern künftig Waldfläche innerhalb des
Geltungsbereiches enthalten ist, zu den Belangen des Planungsrechtes und der
Angabe eventuell erforderlicher externer Ausgleichsmaßnahmeflächen in der
Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB, zu den Belangen des Natur- und
Landschaftsschutzes und zur Einhaltung von Modulabständen mit mindestens 3,5 m
für die mögliche Entwicklung von artenreichen Fettwiesen, zur Schaffung von Saum-
und Hochstaudenbereichen innerhalb der Waldabstandsflächen, zur Streichung
nichtheimischer Arten aus der Pflanzliste, zu den Belangen der Landwirtschaft und zur
Erfüllung der Kriterien der DIN SPEC 91434, zur Aufrechterhaltung der bisherigen
Flächenanteile der jeweiligen Nutzungsarten, zu den Belangen der Forstwirtschaft und
den außerhalb gelegenen Waldflächen, zum Zustand der darin vorkommenden
Waldbäume, zur Einhaltung des Waldabstandes von 30 m, zu den Belangen des
Wasser- und Bodenschutzes und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zum
Bodenschutz, zu den Belangen des Abfallrechts und zu den Belangen des
Gesundheitsschutzes) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
(BUND), Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (zur Kritisierung der
Umrundung der Wohnbebauung von Behweiler mit PV-Modulen, zur Einstufung der
Böden als Vorbehaltsflur I, zur Zustimmung der Überplanung dieser wertigen Böden
bei der Nutzungsart als Agri-PV-Anlage, zu den Kriterien des Fraunhofer Institut für die
Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Hauptnutzung und zur Einhaltung dieser im
Rahmen der gegenständlichen Planung, zur Darstellung der Biotope in der
Planzeichnung, zu Fragen hinsichtlich der räumlich unterschiedlichen Eingrünungen,
zur fehlenden Begründung für die Höhe der Einzäunung des Technikareals, zur
vorgeschlagenen Reduktion dieser und zu fehlenden Ausgleichsmaßnahmen)
− Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (zur
Positionierung der eingrünenden Hecke in östliche Richtung im nördlichen
Teilgeltungsbereich, zur Prüfung weiterer Eingrünungen an bislang nicht eingegrünten
Bereichen, zur möglichen Anpassung der Eingrünungen mittels immergrüner Arten,
zur Absicherung im Schadensfall aufgrund möglicher Abdrift von Spritzmitteln oder
Steinschlag aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung, zur Regelung
hinsichtlich der Übernahme von Straßenschäden im Rahmen des gegenständlichen
Vorhabens, zum Vorschlag der Festsetzung von blendarmen PV-Modulen, zu
fehlerhaften Angaben in der Begründung (bspw. Abstand zum Feuerlöschteich, zu
fehlenden Wanderwegen innerhalb des Plangebietes), zur Überprüfung der
fehlerhaften Sichtfeldanalyse des Büros 365° freiraum + umwelt, zur Überarbeitung
dieser und der daraus resultierend festgesetzten Eingrünung im nördlichen
Teilgeltungsbereich,
zur
Regelung
eines
möglichen
Schadensfalls
durch
konterminiertes Wasser, zu Bedenken hinsichtlich der Wärmebildung innerhalb des
Plangebietes und den damit verbundenen Auswirkungen auf die umgebende
Landwirtschaft, zur Bemängelung mancher Bewertungen im Umweltbericht (bspw. den
Auswirkungen auf die Schutzgüter "Klima/Luft", "Landschaftsbild" oder "Mensch"), zu
im Plangebiet und dessen Umgebung vorkommenden Arten, zu empfundenen
Mängeln und der Unvollständigkeit des artenschutzrechtlichen Kurzberichtes der
Sieber Consult GmbH, zur Unzulässigkeit einer Umwandlung von Ackerflächen und
Intensivobst in Grünland aufgrund der Lage innerhalb des regionalen Grünzuges, zur
Betroffenheit
von
Wasserschutzgebieten,
zur
unterstellten
Zunahme
an
Hagelereignissen im Plangebiet aufgrund kleinklimatischer Auswirkungen durch die
PV-Anlage, zu den visuellen Auswirkungen der Anlage auf die Anwohnerschaft, zum
im Winter 2025/2026 außerhalb angelegten Weiher der Heinz-Sielmann-Stiftung und
zur fehlenden Berücksichtigung der kommunalen Biotopverbundplanung)
− Geländeschnitt der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 09.04.2026

− FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 03.11.2025 (zur
Überprüfung
möglicher
erheblicher
Beeinträchtigu