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title: "Sächsischer Staatshaushalt Defizit 2024 Sachsen; Deckungslücke rund 5 Mrd. €"
sdDatePublished: "2026-06-18T15:36:00Z"
source: "https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2026-B1_Kurzfassungen_aller_Beitraege.pdf"
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  - name: "government"
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Sächsischer Staatshaushalt Defizit 2024 Sachsen; Deckungslücke rund 5 Mrd. €

Kurzfassungen der Beiträge

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I
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Kurzfassungen der Beiträge
Teil A
Land
I.
Staatsfinanzen
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und Ausblick
Der Sächsische Staatshaushalt ist aus dem Gleichgewicht geraten. In absehbarer Zeit werden sich Staats-
defizite weiter in beträchtlichem Umfang in den Haushalten abbilden.
Solide Landesfinanzen sind nur mit umfassenden Einsparungen und Konsolidierungsmaßnahmen zu
erreichen.
Im Haushaltsjahr 2024 betrugen die Ist-Einnahmen insgesamt 25.718.912.936,54 € und die Ist-Ausgaben
25.332.455.802,17 €. Gleichwohl weist der Haushalt ein Defizit auf, da die Ist-Einnahmen u. a. um
erhebliche Rücklagenentnahmen zu bereinigen sind.
Nach einer Bereinigung ergab sich für das Haushaltsjahr 2024 sich ein Finanzierungssaldo von –843,1 Mio. €
und damit eine deutliche Deckungslücke.
Im Haushaltsplan 2025/2026 betragen die am Finanzierungssaldo bemessenen Staatsdefizite -1.033,5 Mio. €
und -701,1 Mio. €.
In der Mittelfristigen Finanzplanung nimmt das SMF den Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen ebenfalls
mit globalen Minderausgaben vor. Sie belaufen sich für
2027 auf -1.361,8 Mio. €,
2028 auf -1.506,7 Mio. € und für
2029 auf -1.054,0 Mio. €.
Hinzu kommen globale Minderausgaben für Personalausgaben von jährlich 333,2 Mio. € für den Zeitraum
2027 bis 2029.
Wie der Finanzierungssaldo weist auch die globale Minderausgabe auf Handlungs- und Konsolidierungsbe-
darf im Landeshaushalt hin.
Gesamtergebnis des Haushaltsvollzugs 2024
Wie schon im Vorjahr sind Entnahmen aus Rücklagen in beträchtlicher Größenordnung zu verzeichnen.
Der Freistaat lebte von seinen „Reserven“.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat ihr Ziel bislang verfehlt.
Im Haushaltsjahr 2024 erfolgten in großem Umfang Entnahmen aus Rücklagen; aus der Kassenverstärkungs-
und Haushaltsausgleichsrücklage 1.123 Mio. €, aus der Rücklage zur Finanzierung von Abrechnungsbeträgen
im Kommunalen Finanzausgleich 391 Mio. € und der Personalausgabenrücklage 145 Mio. €.
Der Bestand der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage sank Ende 2024 um über 40 % auf
1.393 Mio. €.
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Das SMF musste in der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2024 steuernd in den Voll-
zug eingreifen. Der Grund war u. a. die Erwartung weniger stark steigender Steuereinnahmen aufgrund der
ausgebliebenen wirtschaftlichen Erholung in Deutschland. Die Ressorts mussten insgesamt 185 Mio. € ihrer
Mittel einsparen, um den Haushaltsausgleich zu sichern. Daneben waren globale Minderausgaben im
Umfang von 80 Mio. € zu erwirtschaften.
Der SRH beleuchtet im Beitrag die jeweils 10 bedeutendsten Abweichungen vom StHpl. 2024. Beispielsweise
blieben die Einnahmen aus der zum 1. Januar 2023 erhöhten Grunderwerbsteuer nicht nur 2023 sondern
auch 2024 deutlich um 292 Mio. € hinter den Erträgen vor der Steuererhöhung zurück.
Haushaltsumfang im Zehnjahresverlauf
Erstmals seit dem Jahr 2021 verzeichnete der Sächsische Landeshaushalt im Haushaltsjahr 2025 rück-
läufige Gesamteinnahmen und -ausgaben.
Für die Jahre 2026 bis 2029 werden wieder steigende Einnahmen und Ausgaben erwartet. Die Mittel-
fristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen offenbart jedoch für die Haushaltsjahre 2027 bis 2029
eine Deckungslücke von insgesamt rd. 5 Mrd. €. Der SRH sieht hierin erheblichen Konsolidierungsbedarf.
Im Haushaltsjahr 2025 fielen die Einnahmen gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 um 1,8 % auf 25,3 Mrd. €,
die Ausgaben gingen um 0,4 % zurück auf 25,2 Mrd. €.
Im Zehnjahresverlauf ist das Einnahme- und Ausgabevolumen des Sächsischen Landeshaushalts mit einem
Plus von 42,5 % bei den Einnahmen und 41,1 % bei den Ausgaben deutlich angestiegen. Einnahmeseitig ist
dies insbesondere auf die Steuern zurückzuführen, die seit 2016 um über 50 % zulegten. Ausgabeseitig
trugen insbesondere die Personalausgaben mit einem Zuwachs von rd. 46 % zu dieser Entwicklung bei.
Bei der Betrachtung der Einnahme- und Ausgabesituation des Freistaates ist anzumerken, dass das SMF seit
dem Haushaltsjahr 2023 zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs verstärkt Entnahmen aus Rücklagen,
Sondervermögen und dgl. vorgenommen hat und diese die entsprechenden Zuführungen deutlich überstie-
gen. Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2025 fort.
Laut Mittelfristiger Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 werden die Einnahmen und Ausgaben bis auf
ein Niveau von 26,2 Mrd. € im Jahr 2029 ansteigen.
Dabei offenbart sich eine große Deckungslücke im Finanzplanungszeitraum in Form einer globalen Minder-
ausgabe. Sie beträgt rd. 1,4 Mrd. € im Jahr 2027, 1,5 Mrd. € im Jahr 2028 sowie 1,1 Mrd. € im Jahr 2029.
Hinzu kommt die globale Minderausgabe für Personalausgaben i. H. v. jährlich rd. 333 Mio. €.
Die globale Minderausgabe stellt, ohne für die Haushaltsgesetzgebung verbindlich zu sein, einen rechneri-
schen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben her. Sie lässt damit auf den sich im Zuge der Haushaltsauf-
stellung ergebenden Handlungsbedarf blicken. Auf verfassungsrechtliche Bedenken bei einer globalen
Minderausgabe, die 2 % des Haushaltsvolumens überschreitet und damit größer ist als der voraussichtliche
Bodensatz im Haushaltsplan, macht der Rechnungshof vorsorglich aufmerksam.
Tragende Einnahmen und prägende Ausgaben im Zehnjahresverlauf
Die Investitionsquote des Freistaates Sachsen befindet sich im Jahr 2025 bei nur noch 11,9 %.
Investitionen schaffen die Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Die von staatlichen
Mitteln getragene Investitionstätigkeit schwächelt weiter. Im Haushalt des Landes breitet sich demge-
genüber die konsumtive Verwendung insbesondere für Personalausgaben aus.
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Die Personalausgaben stiegen 2025 gegenüber dem Vorjahr um 4,2 % an. Im Haushaltsjahr 2025 betrug der
Anteil der Personalausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben, also die Personalausgabenquote, 25,4 %.
Im Haushaltsjahr 2024 hatte dieser Anteil 24,0 % ausgemacht.
Lagen die Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2024 noch bei einem Wert von knapp unter 3,5 Mrd. €, so
sanken die Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2025 auf nur noch 2,9 Mrd. €.
Auch im Haushaltsjahr 2025 blieben die Ist-Ausgaben mit 422 Mio. € deutlich hinter dem Planansatz zurück.
Die Abwärtsbewegungen bei der Investitionsquote setzten sich fort. Nachdem bereits im Haushaltsjahr 2024
die Quote gegenüber dem Vorjahr deutlich sank, zeigt sich auch im Haushaltsjahr 2025 keine Umkehr. Statt-
dessen verliert die Investitionsquote weiter mehr als 2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Zukunftsinvestitionen
Der Freistaat Sachsen erhält insgesamt 4,8 Mrd. € über einen Zeitraum von 12 Jahren aus dem kredit-
finanzierten Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Der SRH empfiehlt, die Verwendung der Bundesmittel auf Landes- und Kommunalebene eng an Dring-
lichkeit und Defiziten auszurichten.
Zur Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschafts-
wachstum überlässt der Bund den Ländern und Kommunen 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen für Infra-
struktur und Klimaneutralität (SVIK) im Rahmen des „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsge-
setz“ (LuKIFG).
Die dem Freistaat Sachsen zufließenden Mittel vereinnahmt er im Sondervermögen „Sachsenfonds“.
Der Freistaat plant den ganz überwiegenden Teil der Mittel an die sächsischen Kommunen, u. a. in Form
pauschaler Investitionsbudgets, weiterzureichen.
Die Mittel aus dem Sondervermögen stehen zweckgebunden für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur
zur Verfügung. Eine Definition des Infrastrukturbegriffs erfolgt in den gesetzlichen Regelungen zu den
Sondervermögen nicht. Es werden lediglich Investitionsbereiche festgelegt, in denen „insbesondere“ inves-
tiert werden soll.
Der SRH befürchtet, dass die geltenden Regelungen den künftigen Mitteleinsatz zu breit öffnen und es zu
Fehllenkungen kommt. Er empfiehlt, den Fokus auf Vorhaben zu legen, die sich klar der Infrastruktur
zuordnen lassen und die von struktureller Bedeutung sind.
Unter den für das Land und die Kommunen geltenden Regelungen befinden sich zudem keine näheren
Regelungen zur Bedarfsermittlung und zur Bildung von Rangfolgen in der Notwendigkeit der zu finanzie-
renden Maßnahmen. Die Mittelverwendung und Priorisierung werden laut Angaben des SMF weitgehend den
zuständigen Ressorts bzw. den Kommunen selbst überlassen.
Der SRH ist der Auffassung, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel aus dem SVIK müssen vorrangig in
Regionen sowie für Vorhaben in Infrastrukturbereichen eingesetzt werden, wo der Bedarf am größten ist.
Öffentliche Infrastruktur - Rückstand und Mittelbedarf
Die vom Bund aus dem Sondervermögen bereitgestellten Mittel für Infrastruktur verstärken die investi-
ven Zuweisungen des Landes an die Kommunen im Finanzplanungszeitraum 2027 bis 2029 um durch-
schnittlich 26 %.
Das Zuweisungsvolumen hält sich allerdings nur auf gleichbleibendem Niveau. Zusätzliche Freiräume
sind bislang nicht absehbar.
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Verschiedenen Studien zufolge ist der öffentliche Investitionsbedarf in der Bundesrepublik stark von Inves-
titionsrückständen bei den Kommunen geprägt. Besonders betroffen sind davon die Straßen- und Verkehrs-
infrastruktur sowie Schulgebäude.
Für den Freistaat wurde der kommunale Investitions- und Instandhaltungsbedarf vom Kompetenzzentrum
für Kommunale Infrastruktur für den Zeitraum 2024 bis 2028 mit insgesamt 10,9 Mrd. € beziffert.
Im Freistaat Sachsen haben sich Staatsregierung und Kommunale Spitzenverbände darauf verständigt, den
ganz überwiegenden Teil der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneut-
ralität (SVIK) an die sächsischen Kommunen weiterzuleiten.
Vor dem Hintergrund von Erkenntnissen aus Statistik und Wissenschaft scheint grundsätzlich der richtige
Weg genommen zu sein. Eine abschließende Beurteilung zum Bedarf lässt sich aus diesen Erkenntnissen
jedoch nicht herleiten.
Staatsschulden und Zinsausgaben
Die Finanzschulden des Kernhaushalts steigen im Haushaltsjahr 2025 auf über 5 Mrd. € an und liegen
damit um 28 % über dem Vorjahreswert.
Die gestiegenen Marktzinsen stellen dann ein Risiko für den Landeshaushalt dar, wenn gegenwärtig und
in den kommenden Jahren weiterer Kreditbedarf aufgrund planmäßiger Refinanzierung oder im Wege
der Inanspruchnahme von „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ besteht.
Die mit der Grundgesetzänderung eröffnete Option einer strukturellen Verschuldung birgt die Gefahr
weiter steigender Zinsbelastungen für den Staatshaushalt.
Die Gesamtverschuldung des Freistaates wächst Ende 2025 auf über 7 Mrd. € an. Rund 2 Mrd. € von dieser
Schuldenlast sind auf die noch bestehenden Notlagenkredite zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie
zurückzuführen.
Innerhalb der Gesamtverschuldung erreichen die Finanzschulden des Kernhaushalts im Haushaltsjahr 2025
mit rd. 5 Mrd. € wieder das Niveau von 2016. Erschwerend kommt hinzu, dass die Situation des Jahres 2016
von einem Trend des Schuldenabbaus geprägt war, während 10 Jahre später eine Entwicklung einer sich
schneller drehenden Schuldenspirale droht.
Die Ausgaben des Landes für Zinsen hatten im Jahr 2023 mit 41 Mio. € ihren Tiefststand durchschritten. Die
2025 zu zahlenden Zinsbeträge befinden sich bereits um 115 % über denen des Jahres 2023. Die Gründe für
diesen Anstieg liegen am gestiegenen Zinsniveau für neu geschlossene Kreditverträge, der erhöhten
Verschuldung und der in Anspruch genommenen Kassenverstärkungskredite.
Ausnahmen von der Schuldenbremse und strukturelle Neuverschuldung
Seit dem Jahr 2025 könnte der Freistaat auf der Grundlage der strukturellen Kreditermächtigung aus
dem Grundgesetz neue Schulden in der Größenordnung von rd. 700 Mio. €