Sächsischer Rechnungshof Jahresbericht 2026 Sachsen; riesige Deckungslücke im Doppelhaushalt

Jahresbericht 2026 – Band 1

Wir prüfen für Sachsen. Unabhängig, kompetent, nachhaltig. Jahresbericht 2026 - Band I SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF Staatsfinanzen und Staatsverwaltung, Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung

Innenseite A | Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I Teil A Land Staatshaushalt Sachsen 2023 und 2024 Durchschnitt Haushaltswirtschaftliche Kenndaten Sachsen Sachsen Flächenländer Ost Flächenländer West 2023 2024 2024 2024 Steuerdeckungsquote in % 66,5 68,2 64,8 74,8 Anteil der durch Steuern gedeckten bereinigten Ausgaben Kreditfinanzierungsquote* in % 0,0 0,0 -1,1 0,1 Anteil der durch Nettokreditaufnahme/ Nettotilgung finanzierten bereinigten Ausgaben Zinssteuerquote in % 0,3 0,4 2,0 2,6 Anteil der auf die Deckung der Zinsausgaben für Kreditmarktmittel entfallenden Steuereinnahmen Zinslastquote in % 0,2 0,3 1,3 2,0 Anteil der Zinsausgaben an den bereinigten Ausgaben Kommunalzuweisungsquote in % 35,2 34,6 35,2 33,3 Anteil der Kommunalzuweisungen an den bereinigten Ausgaben Personalausgabenquote in % 22,7 24,0 24,1 35,0 Anteil der Personalausgaben an den bereinigten Ausgaben Investitionsquote in % 15,3 14,0 14,0 10,8 Anteil der investiven Ausgaben (eigene Investitionen des Staates und Investitionsförderung) an den bereinigten Ausgaben Investitionsausgaben in € je Einwohner 898 860 900 612 Zinsausgaben in € je Einwohner 10 18 83 112 Steuereinnahmen in € je Einwohner 3.911 4.193 4.176 4.254 Personalausgaben in € je Einwohner 1.335 1.477 1.552 1.990 Kommunalzuweisungen in € je Einwohner 2.074 2.125 2.267 1.895 Nettokreditaufnahme* in € je Einwohner 0 0 -68 8 Finanzschulden* in € je Einwohner 808 971 5.504 6.018 Finanzierungssaldo in € je Einwohner -282 -208 -119 -36 Quelle: Statistisches Bundesamt, Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister, Haushaltsrechnung des Freistaates Sachsen 2023. Hinweis: Die Basis der Kenndaten sind die staatlichen Kernhaushalte. Die Darstellung von Finanzschulden beim öffentlichen und nicht-öffentli- chen Bereich erfolgt ohne Kassenkredite. Einwohnerzahlen zum 30. Juni des entsprechenden Jahres. *Die Berechnung der Kreditfinanzierungsquote sowie der Nettokreditaufnahme und der Finanzschulden je Einwohner beruhen auf den staatlichen Kernhaushalten. Diese berücksichtigen für den Freistaat Sachsen insbesondere nicht die Kreditaufnahme im „Corona- Bewältigungsfonds Sachsen“.

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I | 01 Vorwort des Präsidenten Die zwei Modeworte unserer Zeit sind „Sondervermögen“ und „Entbürokratisierung“. Dabei steht das Wort „Sondervermögen“ in der aktuellen Verwendung genau für das Gegenteil des eigentlichen Wortsinnes und ist mit der einhergehenden Verschuldung weit weg vom eigentlichen Vermögensbegriff. Neue Schulden lösen aus Sicht eines Rechnungshofs die bestehenden strukturellen Probleme nicht. Die eigentliche Ursache für die schwierige finanzielle Situation, in der sich der Freistaat Sachsen und seine Kommunen befinden, liegt anderswo: In den vergangenen, haushalterisch guten Jahren wurden hohe Standards gesetzt, von denen der Freistaat ohne Mut zu Entscheidungen schwer herunterkommt. Herausforderun- gen wurden ungelöst in die Zukunft verschoben. Vieles wurde begonnen, aber nicht konsequent zu Ende gedacht. Vor dem Problem einer nachhaltigen Finanzierung stehen Politik und Verwaltung, wenn sie nun den aktuellen Doppelhaushalt aufstellen müssen und sich dabei eine riesige Deckungslücke auftut. Löblich ist, dass es Bestrebungen gibt, sich der haushalterischen Schieflage entgegenzustellen. Die Bemühungen um nachhaltige strukturelle Neuausrichtungen werden vom Sächsischen Rechnungshof unterstützt. Am Rande sei angemerkt, dass wir auf viele Entwicklungen in unseren Jahresberichten schon seit einiger Zeit aufmerksam gemacht hatten. Dies soll nicht belehrend sein, sondern die Einleitung dafür, dass wir auch in diesem Jahresbericht auf bestehende Herausforderungen, Schieflagen und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen wollen. Der vorliegende Jahresbericht zeigt wieder einmal deutlich: Der Einsatz von Steuergeldern wird noch zu selten ehrlich auf seine Wirkung überprüft. Der Freistaat hat kein Einnahmeproblem. Deshalb ist jetzt eines entschei- dend: Wir in Sachsen müssen wieder lernen, Schwerpunkte zu setzen! Nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden. Nicht jedes neue Projekt ist wirklich notwendig. Und nicht jede Ausgabe passt noch in die Zeit, in der wir leben. Dabei geht es um mehr als Zahlen. Es geht um Generationengerechtigkeit. Wir dürfen nicht die bestehenden Probleme auf Kosten der nächsten Generationen lösen. Alle Schulden, die wir heute aufnehmen, müssen morgen unsere Kinder und Enkel zurückzahlen. Das ist aus Sicht des Rechnungshofs – der sich hier als Mahner und Wächter sieht – keine generationengerechte Finanzpolitik. Die Finanzierung von Kernaufgaben des Freistaates muss ohne Schulden erfolgen. Meint man, als Ultima Ratio Schulden aufnehmen zu müssen, so bedarf es eines wohldurchdachten kurzfristigen Tilgungsplans und einer realistischen Planung, wie das strukturelle Defizit im nächsten Haushalt ohne Verschuldung überwunden werden kann. Denn eines darf bei all diesen Vorgängen nicht vergessen werden: Das Geld, über das wir hier sprechen, gehört nicht Verwaltungen, nicht Behörden und nicht Politikern. Es wurde hart erarbeitet von den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen im Freistaat Sachsen – und es sollte dazu beitragen, ihr Lebensumfeld zu gestal- ten. Wir alle wünschen uns ein Land, das funktioniert. Wir wünschen uns Gemeinden, die in die Zukunft investieren, statt Haushaltssperren zu verhängen. Damit das gelingt, müssen jetzt alle die anstehenden Aufgaben angehen: ehrlich, verantwortungsbewusst und entschlossen. Das zweite Modewort heutzutage ist „Entbürokratisierung“. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt dabei ausdrücklich angestrebte Verwaltungsmodernisierungen auf Bundesebene und auch im Freistaat Sachsen. Eine leistungsfähige und zeitgemäße Verwaltung ist wichtig, um die Probleme unserer Zeit zu lösen. Zugleich muss ich an dieser Stelle klarstellen: Modernisierung darf nicht zulasten der Nachprüfbarkeit und Transparenz gehen. Auch in neuen Strukturen, digitalen Prozessen und flexibleren Zuständigkeiten muss staatliches Handeln überprüfbar bleiben. Nur wenn Entscheidungen nachvollziehbar sind, können Fehler analysiert und korrigiert werden. Demokratie und die ihr innewohnende Transparenz leben davon, dass der Staat darstellen kann, wofür genau er Geld ausgegeben hat. Das bedeutet ganz konkret: Vor dem Auflegen eines Förderprogramms definiere ich ein klar abrechenbares Ziel. Etwa ‚der Bau von 10 Kilometer Radweg‘ wäre ein solches messbares Ziel. Kann ich später nachweisen, wer wann welches Geld erhalten hat, ist eine eindeutige Abrechenbarkeit möglich. Der Aufwand dafür liegt lediglich im Aufbewahren der möglichst digitalen Belege. Die Tatsache, dass staatliches Geld ausgegeben wurde, dass ein Fördertopf leer ist, ist hingegen kein Erfolg. Es kommt vielmehr darauf an, was mit dem Geld gemacht wurde. Nur mit einer Abrechnung kann sichergestellt werden, dass mit den staatlichen Finanzmitteln auch die beabsichtigten Ziele erreicht werden. Die Menschen in Sachsen haben das Recht zu wissen, wofür ihr Geld eingesetzt wird. Das ist ein demokratischer Grundsatz. © Kristin Schley

02 | Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I Die Forderung des Sächsischen Rechnungshofs nach Nachprüfbarkeit ist deshalb kein Selbstzweck, sondern stellt sicher, dass Steuergelder transparent, nachvollziehbar und wirtschaftlich eingesetzt wurden. Für uns steht im Mittelpunkt, dass mit dem Fördermitteleinsatz auch etwas Sinnvolles erreicht wurde. Damit wir unserer Aufgabe nachkommen können, brauchen wir Verwendungsnachweise. Ähnlich wie im Steuerrecht müssen diese für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden. Der vorgelegte Jahresbericht soll dazu beitragen, aufzuzeigen, wie die eingesetzten Finanzmittel verwendet wurden. Nicht, um Schuldige zu suchen oder anzuklagen, sondern um Lösungen konstruktiv voranzubringen - im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne der nächsten Generationen. Als Sächsischer Rechnungshof ist es unsere Aufgabe, über die Steuergelder zu wachen – unabhängig, kritisch und im Dienst des Gemeinwohls. Für ihren täglichen unermüdlichen Einsatz für solide Staatsfinanzen danke ich dem Großen Kollegium sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sächsischen Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprü- fungsämter. Döbeln, im Juni 2026 Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs Jens Michel

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I | 03 Inhaltsübersicht Nr. Seite Kennzahlenübersicht Staatshaushalt Innen- seite A Vorwort

01 Inhaltsübersicht

03 Abkürzungsverzeichnis

05 Kurzfassungen der Beiträge

09 Einleitung

25 Teil A Land I. Staatsfinanzen Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und Ausblick 1 27 Gesamtergebnis des Haushaltsvollzugs 2024 2 31 Haushaltsumfang im Zehnjahresverlauf 3 37 Tragende Einnahmen und prägende Ausgaben im Zehnjahresverlauf 4 41 Zukunftsinvestitionen 5 45 Öffentliche Infrastruktur - Rückstand und Mittelbedarf 6 49 Staatsschulden und Zinsausgaben 7 53 Ausnahmen von der Schuldenbremse und strukturelle Neuverschuldung 8 61 Aufgeschobene Schuldenaufnahme und strukturelle Kreditermächtigung 9 67 II. Geschäftsbereiche der Staatsministerien, der Landtagsverwaltung und der Staatskanzlei Einzelplan 02: Sächsische Staatskanzlei Förderung von Maßnahmen nach der Richtlinie Internationale Zusammenarbeit der Sächsischen Staatskanzlei 10 71 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 11 79 Einzelplan 08: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Demokratieförderung für mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen 12 85

04 | Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I Einzelplan 10: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung 13 91 Einzelplan 12: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Staatsbetrieb Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen 14 99 Förderrichtlinie Tourismus 15 103 Forschungsfreisemester von Professoren an Hochschulen für angewandte Wissen- schaften 16 109 Einzelplan 14: Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung Kostenrisiken und Kostendisziplin am Beispiel des Neubaus des Kriminalwissen- schaftlichen und -technischen Instituts in Dresden 17 115 Einzelplan 15: Allgemeine Finanzverwaltung Risikomanagement bei der Besteuerung von Krypto-Werten 18 119 Prüfung der Betätigung des Freistaates Sachsen im Hinblick auf die Geschäftsstra- tegie der Mitteldeutschen Flughafen AG von 2018 bis August 2024 19 121 Teil B Kommunen Hilfe zur Pflege 20 131 Teil C Frühere Jahresberichte nachgefragt IT und E-Government-Planung in der sächsischen Staatsverwaltung – Nachschau Jahresbericht 2023 - Band 1 - Beitrag Nr. 5 21 137

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I | 05 Abkürzungsverzeichnis AAÜG Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversor- gungssystemen des Beitrittsgebietes AO Abgabenordnung apl. außerplanmäßig AR Ausgaberest BauGB Baugesetzbuch BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BHO Bundeshaushaltsordnung BMF Bundesministerium der Finanzen BVerfG Bundesverfassungsgericht DHH Doppelhaushalt EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EGFL Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds (2014-2020) Epl. Einzelplan ESF Europäische