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title: "Sächsischer Rechnungshof Jahresbericht 2026 Sachsen; riesige Deckungslücke im Doppelhaushalt"
sdDatePublished: "2026-06-18T15:36:00Z"
source: "https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2026_Band1.pdf"
topics:
  - name: "government"
    identifier: "medtop:20000593"
locations:
  - "Leipzig"
  - "Freiberg"
  - "Germany"
  - "Rodewisch"
  - "Dresden"
  - "Weinböhla"
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Sächsischer Rechnungshof Jahresbericht 2026 Sachsen; riesige Deckungslücke im Doppelhaushalt

Jahresbericht 2026 – Band 1

Wir prüfen für Sachsen.
Unabhängig, kompetent, nachhaltig.
Jahresbericht 2026 - Band I
SÄCHSISCHER
RECHNUNGSHOF
Staatsfinanzen und Staatsverwaltung,
Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung

Innenseite A |
Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I
Teil A Land
Staatshaushalt Sachsen 2023 und 2024
Durchschnitt
Haushaltswirtschaftliche Kenndaten
Sachsen
Sachsen
Flächenländer
Ost
Flächenländer
West
2023
2024
2024
2024
Steuerdeckungsquote in %
66,5
68,2
64,8
74,8
Anteil der durch Steuern gedeckten bereinigten Ausgaben
Kreditfinanzierungsquote* in %
0,0
0,0
-1,1
0,1
Anteil der durch Nettokreditaufnahme/ Nettotilgung
finanzierten bereinigten Ausgaben
Zinssteuerquote in %
0,3
0,4
2,0
2,6
Anteil der auf die Deckung der Zinsausgaben für
Kreditmarktmittel entfallenden Steuereinnahmen
Zinslastquote in %
0,2
0,3
1,3
2,0
Anteil der Zinsausgaben an den bereinigten Ausgaben
Kommunalzuweisungsquote in %
35,2
34,6
35,2
33,3
Anteil der Kommunalzuweisungen an den bereinigten
Ausgaben
Personalausgabenquote in %
22,7
24,0
24,1
35,0
Anteil der Personalausgaben an den bereinigten
Ausgaben
Investitionsquote in %
15,3
14,0
14,0
10,8
Anteil der investiven Ausgaben (eigene Investitionen des
Staates und Investitionsförderung) an den bereinigten
Ausgaben
Investitionsausgaben in € je Einwohner
898
860
900
612
Zinsausgaben in € je Einwohner
10
18
83
112
Steuereinnahmen in € je Einwohner
3.911
4.193
4.176
4.254
Personalausgaben in € je Einwohner
1.335
1.477
1.552
1.990
Kommunalzuweisungen in € je Einwohner
2.074
2.125
2.267
1.895
Nettokreditaufnahme* in € je Einwohner
0
0
-68
8
Finanzschulden* in € je Einwohner
808
971
5.504
6.018
Finanzierungssaldo in € je Einwohner
-282
-208
-119
-36
Quelle:
Statistisches Bundesamt, Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister, Haushaltsrechnung des Freistaates Sachsen 2023.
Hinweis: Die Basis der Kenndaten sind die staatlichen Kernhaushalte. Die Darstellung von Finanzschulden beim öffentlichen und nicht-öffentli-
chen Bereich erfolgt ohne Kassenkredite. Einwohnerzahlen zum 30. Juni des entsprechenden Jahres.
*Die Berechnung der Kreditfinanzierungsquote sowie der Nettokreditaufnahme und der Finanzschulden je Einwohner beruhen auf den
staatlichen Kernhaushalten. Diese berücksichtigen für den Freistaat Sachsen insbesondere nicht die Kreditaufnahme im „Corona-
Bewältigungsfonds Sachsen“.

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I
| 01
Vorwort des Präsidenten
Die zwei Modeworte unserer Zeit sind „Sondervermögen“ und „Entbürokratisierung“.
Dabei steht das Wort „Sondervermögen“ in der aktuellen Verwendung genau für das
Gegenteil des eigentlichen Wortsinnes und ist mit der einhergehenden Verschuldung
weit weg vom eigentlichen Vermögensbegriff.
Neue Schulden lösen aus Sicht eines Rechnungshofs die bestehenden strukturellen
Probleme nicht. Die eigentliche Ursache für die schwierige finanzielle Situation, in der
sich der Freistaat Sachsen und seine Kommunen befinden, liegt anderswo: In den
vergangenen, haushalterisch guten Jahren wurden hohe Standards gesetzt, von denen
der Freistaat ohne Mut zu Entscheidungen schwer herunterkommt. Herausforderun-
gen wurden ungelöst in die Zukunft verschoben. Vieles wurde begonnen, aber nicht konsequent zu Ende
gedacht. Vor dem Problem einer nachhaltigen Finanzierung stehen Politik und Verwaltung, wenn sie nun den
aktuellen Doppelhaushalt aufstellen müssen und sich dabei eine riesige Deckungslücke auftut. Löblich ist, dass
es Bestrebungen gibt, sich der haushalterischen Schieflage entgegenzustellen. Die Bemühungen um nachhaltige
strukturelle Neuausrichtungen werden vom Sächsischen Rechnungshof unterstützt. Am Rande sei angemerkt,
dass wir auf viele Entwicklungen in unseren Jahresberichten schon seit einiger Zeit aufmerksam gemacht hatten.
Dies soll nicht belehrend sein, sondern die Einleitung dafür, dass wir auch in diesem Jahresbericht auf bestehende
Herausforderungen, Schieflagen und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen wollen.
Der vorliegende Jahresbericht zeigt wieder einmal deutlich: Der Einsatz von Steuergeldern wird noch zu selten
ehrlich auf seine Wirkung überprüft. Der Freistaat hat kein Einnahmeproblem. Deshalb ist jetzt eines entschei-
dend: Wir in Sachsen müssen wieder lernen, Schwerpunkte zu setzen! Nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden.
Nicht jedes neue Projekt ist wirklich notwendig. Und nicht jede Ausgabe passt noch in die Zeit, in der wir leben.
Dabei geht es um mehr als Zahlen. Es geht um Generationengerechtigkeit. Wir dürfen nicht die bestehenden
Probleme auf Kosten der nächsten Generationen lösen. Alle Schulden, die wir heute aufnehmen, müssen morgen
unsere Kinder und Enkel zurückzahlen. Das ist aus Sicht des Rechnungshofs – der sich hier als Mahner und
Wächter sieht – keine generationengerechte Finanzpolitik. Die Finanzierung von Kernaufgaben des Freistaates
muss ohne Schulden erfolgen. Meint man, als Ultima Ratio Schulden aufnehmen zu müssen, so bedarf es eines
wohldurchdachten kurzfristigen Tilgungsplans und einer realistischen Planung, wie das strukturelle Defizit im
nächsten Haushalt ohne Verschuldung überwunden werden kann.
Denn eines darf bei all diesen Vorgängen nicht vergessen werden: Das Geld, über das wir hier sprechen, gehört
nicht Verwaltungen, nicht Behörden und nicht Politikern. Es wurde hart erarbeitet von den Bürgerinnen und
Bürgern und den Unternehmen im Freistaat Sachsen – und es sollte dazu beitragen, ihr Lebensumfeld zu gestal-
ten. Wir alle wünschen uns ein Land, das funktioniert. Wir wünschen uns Gemeinden, die in die Zukunft
investieren, statt Haushaltssperren zu verhängen. Damit das gelingt, müssen jetzt alle die anstehenden Aufgaben
angehen: ehrlich, verantwortungsbewusst und entschlossen.
Das zweite Modewort heutzutage ist „Entbürokratisierung“. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt dabei
ausdrücklich angestrebte Verwaltungsmodernisierungen auf Bundesebene und auch im Freistaat Sachsen. Eine
leistungsfähige und zeitgemäße Verwaltung ist wichtig, um die Probleme unserer Zeit zu lösen. Zugleich muss
ich an dieser Stelle klarstellen: Modernisierung darf nicht zulasten der Nachprüfbarkeit und Transparenz gehen.
Auch in neuen Strukturen, digitalen Prozessen und flexibleren Zuständigkeiten muss staatliches Handeln
überprüfbar bleiben. Nur wenn Entscheidungen nachvollziehbar sind, können Fehler analysiert und korrigiert
werden. Demokratie und die ihr innewohnende Transparenz leben davon, dass der Staat darstellen kann, wofür
genau er Geld ausgegeben hat. Das bedeutet ganz konkret: Vor dem Auflegen eines Förderprogramms definiere
ich ein klar abrechenbares Ziel. Etwa ‚der Bau von 10 Kilometer Radweg‘ wäre ein solches messbares Ziel. Kann
ich später nachweisen, wer wann welches Geld erhalten hat, ist eine eindeutige Abrechenbarkeit möglich. Der
Aufwand dafür liegt lediglich im Aufbewahren der möglichst digitalen Belege. Die Tatsache, dass staatliches Geld
ausgegeben wurde, dass ein Fördertopf leer ist, ist hingegen kein Erfolg. Es kommt vielmehr darauf an, was mit
dem Geld gemacht wurde. Nur mit einer Abrechnung kann sichergestellt werden, dass mit den staatlichen
Finanzmitteln auch die beabsichtigten Ziele erreicht werden. Die Menschen in Sachsen haben das Recht zu
wissen, wofür ihr Geld eingesetzt wird. Das ist ein demokratischer Grundsatz.
© Kristin Schley

02 |
Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs - Band I
Die Forderung des Sächsischen Rechnungshofs nach Nachprüfbarkeit ist deshalb kein Selbstzweck, sondern stellt
sicher, dass Steuergelder transparent, nachvollziehbar und wirtschaftlich eingesetzt wurden. Für uns steht im
Mittelpunkt, dass mit dem Fördermitteleinsatz auch etwas Sinnvolles erreicht wurde. Damit wir unserer Aufgabe
nachkommen können, brauchen wir Verwendungsnachweise. Ähnlich wie im Steuerrecht müssen diese für eine
gewisse Zeit aufbewahrt werden.
Der vorgelegte Jahresbericht soll dazu beitragen, aufzuzeigen, wie die eingesetzten Finanzmittel verwendet
wurden. Nicht, um Schuldige zu suchen oder anzuklagen, sondern um Lösungen konstruktiv voranzubringen - im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne der nächsten Generationen. Als Sächsischer Rechnungshof ist
es unsere Aufgabe, über die Steuergelder zu wachen – unabhängig, kritisch und im Dienst des Gemeinwohls.
Für ihren täglichen unermüdlichen Einsatz für solide Staatsfinanzen danke ich dem Großen Kollegium sowie
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sächsischen Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprü-
fungsämter.
Döbeln, im Juni 2026
Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs
Jens Michel

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I
| 03
Inhaltsübersicht
Nr.
Seite
Kennzahlenübersicht Staatshaushalt
Innen-
seite A
Vorwort
-
01
Inhaltsübersicht
-
03
Abkürzungsverzeichnis
-
05
Kurzfassungen der Beiträge
-
09
Einleitung
-
25
Teil A Land
I.
Staatsfinanzen
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und Ausblick
1
27
Gesamtergebnis des Haushaltsvollzugs 2024
2
31
Haushaltsumfang im Zehnjahresverlauf
3
37
Tragende Einnahmen und prägende Ausgaben im Zehnjahresverlauf
4
41
Zukunftsinvestitionen
5
45
Öffentliche Infrastruktur - Rückstand und Mittelbedarf
6
49
Staatsschulden und Zinsausgaben
7
53
Ausnahmen von der Schuldenbremse und strukturelle Neuverschuldung
8
61
Aufgeschobene Schuldenaufnahme und strukturelle Kreditermächtigung
9
67
II.
Geschäftsbereiche der Staatsministerien, der Landtagsverwaltung und der
Staatskanzlei
Einzelplan 02:
Sächsische Staatskanzlei
Förderung von Maßnahmen nach der Richtlinie Internationale Zusammenarbeit
der Sächsischen Staatskanzlei
10
71
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
11
79
Einzelplan 08:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt
Demokratieförderung für mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen
12
85

04 |
Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I
Einzelplan 10:
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung
13
91
Einzelplan 12:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Staatsbetrieb Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen
14
99
Förderrichtlinie Tourismus
15
103
Forschungsfreisemester von Professoren an Hochschulen für angewandte Wissen-
schaften
16
109
Einzelplan 14:
Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung
Kostenrisiken und Kostendisziplin am Beispiel des Neubaus des Kriminalwissen-
schaftlichen und -technischen Instituts in Dresden
17
115
Einzelplan 15:
Allgemeine Finanzverwaltung
Risikomanagement bei der Besteuerung von Krypto-Werten
18
119
Prüfung der Betätigung des Freistaates Sachsen im Hinblick auf die Geschäftsstra-
tegie der Mitteldeutschen Flughafen AG von 2018 bis August 2024
19
121
Teil B Kommunen
Hilfe zur Pflege
20
131
Teil C Frühere Jahresberichte nachgefragt
IT und E-Government-Planung in der sächsischen Staatsverwaltung – Nachschau
Jahresbericht 2023 - Band 1 - Beitrag Nr. 5
21
137

Jahresbericht 2026 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I
| 05
Abkürzungsverzeichnis
AAÜG
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversor-
gungssystemen des Beitrittsgebietes
AO
Abgabenordnung
apl.
außerplanmäßig
AR
Ausgaberest
BauGB
Baugesetzbuch
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BHO
Bundeshaushaltsordnung
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
DHH
Doppelhaushalt
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EGFL
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
ELER
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
EMFF
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (2014-2020)
Epl.
Einzelplan
ESF
Europäische