Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dessau Jahresabschluss 2025 in Dessau-Roßlau; Fehlbetrag wird aus dem Haushalt ausgeglichen

Beschlussvorlage

Stadt Dessau-Roßlau 18.06.2026

BV/122/2026/I-SKD Vorlage

Drucksachen-Nr.: BV/122/2026/I-SKD Einreicher: Der Oberbürgermeister Verantwortlich für die Umsetzung: Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dessau

Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis Bestätigung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.06.2026

ungeändert beschlossen

Rechnungsprüfungsaussch uss 10.06.2026 Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 ungeändert beschlossen

Betriebsausschuss Städtisches Klinikum 10.06.2026 Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 ungeändert beschlossen

Stadtrat 01.07.2026

Titel: Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Städtisches Klinikum Dessau

Beschluss:

Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2025 einschließlich Lagebericht des Städtischen Klinikums Dessau mit einer Bilanzsumme in Höhe von 149.044.507,54 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.283.230,14 EUR wird festgestellt.

Gesetzliche Grundlagen: KVG LSA, EigBG, Betriebssatzung Bereits gefasste und/oder zu ändernde Beschlüsse: BV/123/2026/I-SKD Behandlung Jahresfehlbetrag 2025 Vorliegende Gutachten und/oder Stellungnahmen:

Hinweise zur Veröffentlichung:

Relevanz mit Leitbild

Handlungsfeld

Ziel-Nummer Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Wissenschaft [ ]

Kultur, Freizeit und Sport [ ]

Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr [ ]

Handel und Versorgung [ ]

Landschaft und Umwelt [ ]

Soziales Miteinander [ ]

Vorlage ist nicht leitbildrelevant [ X]

Steuerrelevanz

Bedeutung

Bemerkung

2 BV/122/2026/I-SKD Vorlage ist steuerrelevant [ ]

Abstimmung mit Amt 20 erfolgt [ ]

Vorlage ist nicht steuerrelevant [ ]

Relevanz für die BUGA

Bedeutung

Bemerkung Vorlage ist BUGA-relevant [ ]

Abstimmung mit Dezernat 1 erfolgt [ ]

Vorlage ist nicht BUGA relevant [ X ]

Fördermittel

Bedeutung

Bemerkung Prüfung ist erfolgt [ ]

Prüfung ist nicht erfolgt [ X]

Begründung: siehe Anlage 1

Für den Oberbürgermeister:

Bjoern Saft Erster Betriebsleiter

3 BV/122/2026/I-SKD Anlage 1: Gemäß § 19 (4) Eigenbetriebsgesetz LSA in der aktuellen Fassung und § 6 (h) der derzeit gültigen Betriebssatzung des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum Dessau ist der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau festzustellen.

Die

ETL WRG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Käthe-Kollwitz-Straße 9 04109 Leipzig

war beauftragt, die Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden zusammen mit dem Bericht über die Jahresabschlussprüfung am 10.06.2026 im Betriebsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss vorberaten. Im Ergebnis dieser Beratung wurde beschlossen, eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt in den Stadtrat einzubringen:

Der Jahresabschluss wird gemäß § 19 (4) EigBG festgestellt (Formblatt 7).

Das Rechnungsprüfungsamt – die mit der Rechnungsprüfung beauftragte Stelle – machte sich den Vorschlag des Wirtschaftsprüfers zu Eigen und bestätigte am 10.06.2026 das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2025 durch folgenden Feststellungsvermerk: „Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 22.05.2026 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „ETL WRG GmbH“ die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes “Städtisches Klinikum Dessau” den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

Da das Klinikum über keine Gewinnrücklagen mehr verfügt, ist der Fehlbetrag in Höhe von 21.283.230,14 EUR entsprechend § 13 Eigenbetriebsgesetz LSA aus dem Haushalt der Stadt Dessau-Roßlau auszugleichen.

Anlage 2 - Formblatt 7 Anlage 3 – Jahresabschlussbericht 2025

4 BV/122/2026/I-SKD

beschlossen im Stadtrat am

Frank Rumpf Stadtratsvorsitzender