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title: "Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dessau Jahresabschluss 2025 in Dessau-Roßlau; Fehlbetrag wird aus dem Haushalt ausgeglichen"
sdDatePublished: "2026-06-18T13:43:00Z"
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  - "Dessau-Roßlau"
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Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dessau Jahresabschluss 2025 in Dessau-Roßlau; Fehlbetrag wird aus dem Haushalt ausgeglichen

Beschlussvorlage

Stadt Dessau-Roßlau
18.06.2026

BV/122/2026/I-SKD
Vorlage

Drucksachen-Nr.:
BV/122/2026/I-SKD
Einreicher:
Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die Umsetzung: Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dessau

Beratungsfolge
Termin
Abstimmungsergebnis
Bestätigung
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
02.06.2026

ungeändert beschlossen

Rechnungsprüfungsaussch
uss
10.06.2026
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
ungeändert beschlossen

Betriebsausschuss
Städtisches Klinikum
10.06.2026
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
ungeändert beschlossen

Stadtrat
01.07.2026

Titel:
Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Städtisches Klinikum Dessau

Beschluss:

Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
2025 einschließlich Lagebericht des Städtischen Klinikums Dessau mit einer
Bilanzsumme in Höhe von 149.044.507,54 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von 21.283.230,14 EUR wird festgestellt.

Gesetzliche Grundlagen:
KVG LSA, EigBG, Betriebssatzung
Bereits gefasste und/oder zu ändernde Beschlüsse:
BV/123/2026/I-SKD Behandlung
Jahresfehlbetrag 2025
Vorliegende Gutachten und/oder Stellungnahmen:

Hinweise zur Veröffentlichung:

Relevanz mit Leitbild

Handlungsfeld

Ziel-Nummer
Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Wissenschaft
[ ]

Kultur, Freizeit und Sport
[ ]

Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
[ ]

Handel und Versorgung
[ ]

Landschaft und Umwelt
[ ]

Soziales Miteinander
[ ]

Vorlage ist nicht leitbildrelevant
[ X]

Steuerrelevanz

Bedeutung

Bemerkung

2
BV/122/2026/I-SKD
Vorlage ist steuerrelevant
[ ]

Abstimmung mit Amt 20 erfolgt
[ ]

Vorlage ist nicht steuerrelevant
[ ]

Relevanz für die BUGA

Bedeutung

Bemerkung
Vorlage ist BUGA-relevant
[ ]

Abstimmung mit Dezernat 1 erfolgt
[ ]

Vorlage ist nicht BUGA relevant
[ X ]

Fördermittel

Bedeutung

Bemerkung
Prüfung ist erfolgt
[ ]

Prüfung ist nicht erfolgt
[ X]

Begründung: siehe Anlage 1

Für den Oberbürgermeister:

Bjoern Saft
Erster Betriebsleiter

3
BV/122/2026/I-SKD
Anlage 1:
Gemäß § 19 (4) Eigenbetriebsgesetz LSA in der aktuellen Fassung und § 6 (h) der
derzeit gültigen Betriebssatzung des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum Dessau ist
der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Stadtrat der Stadt
Dessau-Roßlau festzustellen.

Die

ETL WRG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Käthe-Kollwitz-Straße 9
04109 Leipzig

war beauftragt, die Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Der Jahresabschluss
und
der
Lagebericht
wurden
zusammen
mit
dem
Bericht
über
die
Jahresabschlussprüfung
am
10.06.2026
im
Betriebsausschuss
und
Rechnungsprüfungsausschuss vorberaten. Im Ergebnis dieser Beratung wurde
beschlossen, eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt in den Stadtrat
einzubringen:

Der Jahresabschluss wird gemäß § 19 (4) EigBG festgestellt (Formblatt 7).

Das Rechnungsprüfungsamt – die mit der Rechnungsprüfung beauftragte Stelle –
machte sich den Vorschlag des Wirtschaftsprüfers zu Eigen und bestätigte am
10.06.2026 das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2025 durch folgenden
Feststellungsvermerk:
„Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 22.05.2026 abgeschlossener
Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „ETL WRG GmbH“ die Buchführung und der
Jahresabschluss
des
Eigenbetriebes
"Städtisches
Klinikum
Dessau"
den
gesetzlichen
Vorschriften
und
der
Betriebssatzung
entsprechen.
Der
Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht
im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu
Beanstandungen keinen Anlass.“

Da das Klinikum über keine Gewinnrücklagen mehr verfügt, ist der Fehlbetrag in
Höhe von 21.283.230,14 EUR entsprechend § 13 Eigenbetriebsgesetz LSA aus
dem Haushalt der Stadt Dessau-Roßlau auszugleichen.

Anlage 2 - Formblatt 7
Anlage 3 – Jahresabschlussbericht 2025

4
BV/122/2026/I-SKD

beschlossen im Stadtrat am

Frank Rumpf
Stadtratsvorsitzender