Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag; bis zu 40 Mrd Euro Deckungslücke 2030
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungs- gesetz – GKV-BStabG) Stand: 18. Juni 2026 Der Paritätische Gesamtverband nimmt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22.06.2026 zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) vom 29. April 2026 ergänzend zur Paritätischen Stellungnahme vom 19. April 2026 wie folgt Stellung. Zusammenfassung und Gesamtbewertung Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische Gesamtverband erkennt an, dass angesichts einer strukturellen Deckungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 gesetzgeberisches Handeln dringend erforderlich ist und verweist eingangs auf seine Vorschläge für eine Reform des Sozialstaats zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen1. Die Finanzierungslücke in der GKV erfordert auch aus Paritätischer Sicht eine Kombination aus Ausgabenbegrenzung, Effizienzsteigerung und einnahmeseitigen Maßnahmen. Allerdings ist bei der Auswahl der Kommissionsvorschläge eine bedenkliche soziale Schieflage entstanden. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Belastungen gleichmäßig zu verteilen, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes nicht umgesetzt worden. Die Maßnahmen sind ausdrücklich an der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Betroffenen Akteure auszurichten. Einkommensschwache Haushalte und Grundsicherungsempfänger*innen haben angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre keinerlei finanziellen Spielraum selbst für scheinbar überschaubare Zusatzbelastungen wie etwa die Erhöhung der Zuzahlungen um 50%. Gleichzeitig bedarf es eines ehrlichen Diskurses über die Belastungsfähigkeiten im Bereich der Leistungserbringer und vor allen Dingen der
1 Reform des Sozialstaats: Vorschläge zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Berlin 2026
Ausschussdrucksache
Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(49) 19.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag
Seite 2 von 7 pharmazeutischen Industrie. Die in den letzten Wochen auf Druck der Industrie erfolgte schrittweise Aushöhlung des Herstellerabschlags führt zu einem weiter steigenden Druck im Gesetzgebungsverfahren, Versicherte noch stärker zu belasten. Dies ist den Versicherten nicht mehr zu vermitteln und entschieden abzulehnen.
Das Gesetz setzt immer noch zu einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung. Letzteres sind häufig Frauen, so dass der Gesetzentwurf auch eine klare geschlechterspezifische Unwucht aufweist. Trotz der mehrfachen Ankündigungen der Bundesministerin, die Reform sozialverträglich gestalten zu wollen, liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Maßnahmen auf primär ökonomisch ansetzenden Hebeln, die keine ausreichende Schutzwirkung für einkommensschwache Menschen aufweisen. Zudem fehlt ein klarer Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung als maßgebliche Leitlinien für eine Reform des Gesundheitswesens. Ungeachtet vieler Beispiele in anderen Ländern fehlt der Mut zu echten Systemveränderungen, die Prävention und Gesundheitsförderung, sprechende Medizin und Gesundheitskompetenz stärken sowie der voranschreitenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens Einhalt gebieten. Die Phantasie- und Mutlosigkeit führt sogar dazu, dass etwa mit der Aufweichung der Tarifrefinanzierung qualitativ stabilisierende Errungenschaften der letzten Jahre wieder zunichte gemacht werden. Es bleibt mithin bei einer rein kurativen Symptombehandlung mit sozialer Schieflage. Zentrale Kritikpunkte und Paritätische Forderungen Kritisch bewertet der Paritätische insbesondere:
- Einseitige Lastverteilung zum Nachteil Erkrankter und Einkommensschwacher Die Kombination aus Zuzahlungserhöhung und künftiger Dynamisierung der Zuzahlungen, Rücknahme der Festzuschüsse beim Zahnersatz und Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegattinnen führt zu einer kumulativen Mehrbelastung von Menschen, die ohnehin in finanziell prekären Situationen sind. Diese Mehrfachbelastung ist sozialethisch auch mit Blick auf den hinlänglich bekannten wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit2 nicht vertretbar. Der Paritätische sieht die nun zusätzlich auf die Beitragszahlerinnen zukommenden Belastungen nicht vereinbar mit dem in den letzten Jahren deutlich gestiegenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz – bzw. dem individuell zu zahlenden Zusatzbeitrag. Demnach wurden Versicherte bereits in der Vergangenheit stärker in der Minimierung der Deckungslücke in die Verantwortung gezogen als andere Beteiligte des Gesundheitssystem.
2 vgl. BMAS (2025), Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S. 481ff
Seite 3 von 7 Der Paritätische lehnt die geplanten Zuzahlungserhöhungen in der vorliegenden Form ab. Die Erhöhung um 50 Prozent in einem Schritt stellt für Geringverdienende, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke und Bezieherinnen von Sozialtransferleistungen eine erhebliche Mehrbelastung dar. Die dauerhafte Dynamisierung schreibt eine strukturell höhere Belastung der Patientinnen fest. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen ist für Menschen am Existenzminimum de facto nicht erreichbar. Mit Zuzahlungen werden Versicherte belastet, die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Zudem haben sie nachweislich (vgl. Studien bzgl. Praxisgebühr) keine leistungssteuernden Effekte. Menschen mit höheren Einkommen werden die Erhöhung in Kauf nehmen, ohne dass sich eine Steuerungswirkung entfaltet, Menschen mit niedrigen Einkommen werden hingegen auf notwendige Versorgung verzichten, wenn das Geld nicht reicht; mit fatalen gesundheitlichen Folgen. Damit ist wesentliche Funktion der Erhöhung die finanzielle Beteiligung der einzelnen Versicherten an den von ihnen „verursachten“ Gesundheitskosten. Dies muss aus Paritätischer Sicht durch andere Instrumente und gerechter verteilt erfolgen. Der Paritätische hält die Erhöhung zudem für kostentreibend und bürokratisch aufwändig, weil jährliche Anpassungen in den Abrechnungssystemen aller Leistungserbringer, die die Zuzahlungsbeträge berücksichtigen müssen, erforderlich sind, bei in der Folge nur geringen zusätzlichen Mehreinnahmen. Zu kritisieren sind zudem Erhöhungen der Zuzahlungen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege, auch hier werden ohnehin hochbelasteten Gruppen zusätzliche Kosten auferlegt. Der Paritätische fordert einen Verzicht auf die Anpassung der Zuzahlungen, eine Absenkung der Belastungsgrenze und die vollständige Befreiung für Empfängerinnen von Grundsicherungsleistungen. 2. Vernachlässigung der Einnahmeseite und fehlender Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung Der Entwurf schöpft das einnahmeseitige Potenzial der FKG-Empfehlungen nur unzureichend aus. Die bedeutendsten Empfehlungen – Vollfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende aus Steuermitteln (FKG-Empfehlung 62: 12 Mrd. €), Dynamisierung des Bundeszuschusses (FKG-Empfehlung 63) und präventionsorientierter Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol und Zucker (FKG-Empfehlungen 64–66) – fehlen vollständig. Der Bund entzieht sich damit seiner gesamtstaatlichen Mitverantwortung für die gesundheitliche Daseinsvorsorge und Beitragssatzstabilität. Mehr noch: Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro ist ein dreister Versuch, den Bundeshaushalt auf Kosten der gesetzlich Versicherten zu sanieren. Das Gegenteil wäre richtig: Eine vollständige Bundesfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Grundsicherungsempfängerinnen entsprechend der FKG-Empfehlung Nr. 62 ist sowohl ordnungspolitisch geboten als auch sachgerecht. In diesem Kontext fordern wir zudem auch die Einführung einer gesetzlichen Dynamisierung des Bundeszuschusses.
Die Aufweichung der geplanten Dynamisierung des Herstellerabschlags kritisiert der Paritätische mit Nachdruck. Hier werden zulasten der Versicherten Hersteller mit
Seite 4 von 7 Milliardenumsätzen und Renditen im deutlich zweistelligen Bereich mit Ausnahmen bedacht, die die Finanzwirkung des Gesamtpaketes schmälern und die Lasten noch weiter verschieben hin zu den Beitragszahlenden. Die Förderung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist keine originäre Aufgabe der GKV und ist nicht aus Versicherungsbeiträgen zu finanzieren. Der Paritätische begrüßt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Arbeitgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte grundsätzlich als Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit. Die Anhebung des Arbeitgeberbeitrags für Minijobs korrigiert eine langjährige Subventionierung prekärer Beschäftigung zulasten der Sozialversicherung. Der Paritätische regt dringend an, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze dauerhaft und nicht nur einmalig zu gestalten, eine schrittweise Annäherung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen und die Beitragsbemessungsgrundlage auf alle Einkommensarten auszudehnen, um nicht nur Lohneinkommen zusätzlich zu verbeitragen. Miet- und Kapitalerträge sowie andere Einkommen müssen zur Finanzierung der Daseinsvorsorge auch im Gesundheitsbereich herangezogen werden. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten ist das schon heute der Fall, Langfristig ist eine Bürgerversicherung anzustreben, die die Einnahmeseite breit und solidarisch aufstellt. 3. Risiken für die Versorgungsqualität Die globale Vergütungsbegrenzung nach dem Grundlohnraten-Prinzip (§ 71 SGB V) ist das finanzwirksamste Element des Pakets. Der zusätzliche Abschlag von einem Prozentpunkt bis 2029 bedeutet faktisch Reallohnverluste für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen und gefährdet mittelfristig Personalgewinnung und -bindung. In der Pflege, der ambulanten Versorgung und der Rehabilitation drohen Versorgungsengpässe. Das gesamte Maßnahmenpaket im Hilfsmittelbereich (pauschaler 3-Prozent-Abschlag, Grundlohnratendeckelung, pauschale Festbetragserweiterung) gefährdet die Versorgungsqualität für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Der Paritätische sieht die pauschale Ausweitung des Festbetragssystems kritisch. Festbeträge haben historisch dazu geführt, dass eine ausreichende und qualitätsgesicherte Versorgung für komplexere Bedarfe nur noch mit erheblichen Zuzahlungen möglich ist – ein massives Problem für Menschen mit Behinderungen und einkommensschwache Versicherte. Die gesetzliche Formulierung, dass sich Festbeträge an möglichst preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten orientieren sollen, widerspricht dem Anspruch auf eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung. Der Paritätische fordert, dass das Sachleistungsprinzip nicht in Frage gestellt wird und besonderen Belangen bestimmter Patient*innengruppen bei der Festbetragsbildung ggf. durch Zuschläge Rechnung zu tragen ist. In § 36 Abs. 1 Satz 1 ist „angemessene Versorgung“ zu ändern in „angemessene und bedarfsdeckende Versorgung“. In Absatz 4 ist Satz 4 zu ändern von „Soweit wie möglich ist dabei eine für die Versorgung hinreichende Hilfsmittelauswahl sicherzustellen“ in „Dabei ist eine für die Versorgung hinreichende Hilfsmittelauswahl sicherzustellen.“
Seite 5 von 7 Auch die Rücknahme der Festzuschüsse ist entschieden abzulehnen. Zahnersatz ist