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title: "Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag; bis zu 40 Mrd Euro Deckungslücke 2030"
sdDatePublished: "2026-06-19T09:09:00Z"
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Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag; bis zu 40 Mrd Euro Deckungslücke 2030

Microsoft Word - 260618 SteNa Paritaet KabE GKV-BStG

Stellungnahme
zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungs-
gesetz – GKV-BStabG)
Stand: 18. Juni 2026
Der Paritätische Gesamtverband nimmt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss
für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22.06.2026 zum Entwurf der
Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-BStabG) vom 29. April 2026 ergänzend zur Paritätischen
Stellungnahme vom 19. April 2026 wie folgt Stellung.
Zusammenfassung und Gesamtbewertung
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für
die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar.
Der Paritätische Gesamtverband erkennt an, dass angesichts einer strukturellen
Deckungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 gesetzgeberisches Handeln
dringend erforderlich ist und verweist eingangs auf seine Vorschläge für eine Reform des
Sozialstaats zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen1. Die
Finanzierungslücke in der GKV erfordert auch aus Paritätischer Sicht eine Kombination aus
Ausgabenbegrenzung, Effizienzsteigerung und einnahmeseitigen Maßnahmen. Allerdings
ist bei der Auswahl der Kommissionsvorschläge eine bedenkliche soziale Schieflage
entstanden. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Belastungen gleichmäßig zu verteilen,
ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes nicht umgesetzt worden. Die Maßnahmen
sind ausdrücklich an der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Betroffenen Akteure
auszurichten. Einkommensschwache Haushalte und Grundsicherungsempfänger*innen
haben angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre keinerlei finanziellen Spielraum
selbst für scheinbar überschaubare Zusatzbelastungen wie etwa die Erhöhung der
Zuzahlungen um 50%. Gleichzeitig bedarf es eines ehrlichen Diskurses über die
Belastungsfähigkeiten im Bereich der Leistungserbringer und vor allen Dingen der

1 Reform des Sozialstaats: Vorschläge zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen,
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Berlin 2026

Ausschussdrucksache

Ausschuss für Gesundheit
21(14)92(49)
19.06.2026
gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20
Deutscher Bundestag

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pharmazeutischen Industrie. Die in den letzten Wochen auf Druck der Industrie erfolgte
schrittweise Aushöhlung des Herstellerabschlags führt zu einem weiter steigenden Druck
im Gesetzgebungsverfahren, Versicherte noch stärker zu belasten. Dies ist den
Versicherten nicht mehr zu vermitteln und entschieden abzulehnen.

Das Gesetz setzt immer noch zu einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet
systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten
angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache,
pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung. Letzteres sind häufig
Frauen, so dass der Gesetzentwurf auch eine klare geschlechterspezifische Unwucht
aufweist. Trotz der mehrfachen Ankündigungen der Bundesministerin, die Reform
sozialverträglich gestalten zu wollen, liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Maßnahmen auf
primär ökonomisch ansetzenden Hebeln, die keine ausreichende Schutzwirkung für
einkommensschwache Menschen aufweisen. Zudem fehlt ein klarer Fokus auf Prävention
und Gesundheitsförderung als maßgebliche Leitlinien für eine Reform des
Gesundheitswesens. Ungeachtet vieler Beispiele in anderen Ländern fehlt der Mut zu
echten Systemveränderungen, die Prävention und Gesundheitsförderung, sprechende
Medizin und Gesundheitskompetenz stärken sowie der voranschreitenden Ökonomisierung
des Gesundheitswesens Einhalt gebieten. Die Phantasie- und Mutlosigkeit führt sogar
dazu, dass etwa mit der Aufweichung der Tarifrefinanzierung qualitativ stabilisierende
Errungenschaften der letzten Jahre wieder zunichte gemacht werden. Es bleibt mithin bei
einer rein kurativen Symptombehandlung mit sozialer Schieflage.
Zentrale Kritikpunkte und Paritätische Forderungen
Kritisch bewertet der Paritätische insbesondere:
1. Einseitige Lastverteilung zum Nachteil Erkrankter und
Einkommensschwacher
Die Kombination aus Zuzahlungserhöhung und künftiger Dynamisierung der Zuzahlungen,
Rücknahme der Festzuschüsse beim Zahnersatz und Beitragszuschlag für
familienversicherte Ehegatt*innen führt zu einer kumulativen Mehrbelastung von
Menschen, die ohnehin in finanziell prekären Situationen sind. Diese Mehrfachbelastung
ist sozialethisch auch mit Blick auf den hinlänglich bekannten wissenschaftlichen
Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit2 nicht vertretbar. Der Paritätische sieht
die nun zusätzlich auf die Beitragszahler*innen zukommenden Belastungen nicht vereinbar
mit dem in den letzten Jahren deutlich gestiegenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz
– bzw. dem individuell zu zahlenden Zusatzbeitrag. Demnach wurden Versicherte bereits in
der Vergangenheit stärker in der Minimierung der Deckungslücke in die Verantwortung
gezogen als andere Beteiligte des Gesundheitssystem.

2 vgl. BMAS (2025), Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S. 481ff

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Der Paritätische lehnt die geplanten Zuzahlungserhöhungen in der vorliegenden Form ab.
Die Erhöhung um 50 Prozent in einem Schritt stellt für Geringverdienende, Menschen mit
Behinderungen, chronisch Kranke und Bezieher*innen von Sozialtransferleistungen eine
erhebliche Mehrbelastung dar. Die dauerhafte Dynamisierung schreibt eine strukturell
höhere Belastung der Patient*innen fest. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent der
jährlichen Bruttoeinnahmen ist für Menschen am Existenzminimum de facto nicht
erreichbar. Mit Zuzahlungen werden Versicherte belastet, die Leistungen der
Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Zudem haben sie nachweislich (vgl. Studien
bzgl. Praxisgebühr) keine leistungssteuernden Effekte. Menschen mit höheren Einkommen
werden die Erhöhung in Kauf nehmen, ohne dass sich eine Steuerungswirkung entfaltet,
Menschen mit niedrigen Einkommen werden hingegen auf notwendige Versorgung
verzichten, wenn das Geld nicht reicht; mit fatalen gesundheitlichen Folgen. Damit ist
wesentliche Funktion der Erhöhung die finanzielle Beteiligung der einzelnen Versicherten
an den von ihnen „verursachten“ Gesundheitskosten. Dies muss aus Paritätischer Sicht
durch andere Instrumente und gerechter verteilt erfolgen. Der Paritätische hält die
Erhöhung zudem für kostentreibend und bürokratisch aufwändig, weil jährliche
Anpassungen in den Abrechnungssystemen aller Leistungserbringer, die die
Zuzahlungsbeträge berücksichtigen müssen, erforderlich sind, bei in der Folge nur
geringen zusätzlichen Mehreinnahmen. Zu kritisieren sind zudem Erhöhungen der
Zuzahlungen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege, auch hier werden ohnehin
hochbelasteten Gruppen zusätzliche Kosten auferlegt.
Der Paritätische fordert einen Verzicht auf die Anpassung der Zuzahlungen, eine
Absenkung der Belastungsgrenze und die vollständige Befreiung für Empfänger*innen von
Grundsicherungsleistungen.
2. Vernachlässigung der Einnahmeseite und fehlender Fokus auf
Prävention und Gesundheitsförderung
Der Entwurf schöpft das einnahmeseitige Potenzial der FKG-Empfehlungen nur
unzureichend aus. Die bedeutendsten Empfehlungen – Vollfinanzierung der Beiträge für
Bürgergeldbeziehende aus Steuermitteln (FKG-Empfehlung 62: 12 Mrd. €), Dynamisierung
des Bundeszuschusses (FKG-Empfehlung 63) und präventionsorientierter Konsumsteuern
auf Tabak, Alkohol und Zucker (FKG-Empfehlungen 64–66) – fehlen vollständig. Der Bund
entzieht sich damit seiner gesamtstaatlichen Mitverantwortung für die gesundheitliche
Daseinsvorsorge und Beitragssatzstabilität. Mehr noch: Die geplante Kürzung des
Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro ist ein dreister Versuch, den Bundeshaushalt auf
Kosten der gesetzlich Versicherten zu sanieren. Das Gegenteil wäre richtig: Eine
vollständige Bundesfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für
Grundsicherungsempfänger*innen entsprechend der FKG-Empfehlung Nr. 62 ist sowohl
ordnungspolitisch geboten als auch sachgerecht. In diesem Kontext fordern wir zudem
auch die Einführung einer gesetzlichen Dynamisierung des Bundeszuschusses.

Die Aufweichung der geplanten Dynamisierung des Herstellerabschlags kritisiert der
Paritätische mit Nachdruck. Hier werden zulasten der Versicherten Hersteller mit

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Milliardenumsätzen und Renditen im deutlich zweistelligen Bereich mit Ausnahmen
bedacht, die die Finanzwirkung des Gesamtpaketes schmälern und die Lasten noch weiter
verschieben hin zu den Beitragszahlenden. Die Förderung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland ist keine originäre Aufgabe der GKV und ist nicht aus Versicherungsbeiträgen
zu finanzieren.
Der Paritätische begrüßt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der
Arbeitgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte grundsätzlich als Beitrag zur
Beitragsgerechtigkeit. Die Anhebung des Arbeitgeberbeitrags für Minijobs korrigiert eine
langjährige Subventionierung prekärer Beschäftigung zulasten der Sozialversicherung. Der
Paritätische regt dringend an, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze dauerhaft und
nicht nur einmalig zu gestalten, eine schrittweise Annäherung an die
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen und die
Beitragsbemessungsgrundlage auf alle Einkommensarten auszudehnen, um nicht nur
Lohneinkommen zusätzlich zu verbeitragen. Miet- und Kapitalerträge sowie andere
Einkommen müssen zur Finanzierung der Daseinsvorsorge auch im Gesundheitsbereich
herangezogen werden. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten
ist das schon heute der Fall, Langfristig ist eine Bürgerversicherung anzustreben, die die
Einnahmeseite breit und solidarisch aufstellt.
3. Risiken für die Versorgungsqualität
Die globale Vergütungsbegrenzung nach dem Grundlohnraten-Prinzip (§ 71 SGB V) ist das
finanzwirksamste Element des Pakets. Der zusätzliche Abschlag von einem Prozentpunkt
bis 2029 bedeutet faktisch Reallohnverluste für Beschäftigte im Pflege- und
Gesundheitswesen und gefährdet mittelfristig Personalgewinnung und -bindung. In der
Pflege, der ambulanten Versorgung und der Rehabilitation drohen Versorgungsengpässe.
Das gesamte Maßnahmenpaket im Hilfsmittelbereich (pauschaler 3-Prozent-Abschlag,
Grundlohnratendeckelung, pauschale Festbetragserweiterung) gefährdet die
Versorgungsqualität für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Der
Paritätische sieht die pauschale Ausweitung des Festbetragssystems kritisch. Festbeträge
haben historisch dazu geführt, dass eine ausreichende und qualitätsgesicherte Versorgung
für komplexere Bedarfe nur noch mit erheblichen Zuzahlungen möglich ist – ein massives
Problem für Menschen mit Behinderungen und einkommensschwache Versicherte. Die
gesetzliche Formulierung, dass sich Festbeträge an möglichst preisgünstigen
Versorgungsmöglichkeiten orientieren sollen, widerspricht dem Anspruch auf eine
bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung. Der Paritätische fordert, dass das
Sachleistungsprinzip nicht in Frage gestellt wird und besonderen Belangen bestimmter
Patient*innengruppen bei der Festbetragsbildung ggf. durch Zuschläge Rechnung zu
tragen ist.
In § 36 Abs. 1 Satz 1 ist „angemessene Versorgung“ zu ändern in „angemessene und
bedarfsdeckende Versorgung“. In Absatz 4 ist Satz 4 zu ändern von „Soweit wie möglich
ist dabei eine für die Versorgung hinreichende Hilfsmittelauswahl sicherzustellen“ in
„Dabei ist eine für die Versorgung hinreichende Hilfsmittelauswahl sicherzustellen.“

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Auch die Rücknahme der Festzuschüsse ist entschieden abzulehnen. Zahnersatz ist