vfa veröffentlicht Positionspapier zum Gesetzentwurf des BStabG in Deutschland; Investitionsbereitschaft der Pharmaunternehmen sinkt
vfa Positionspapier
Einleitung Der vorliegende Gesetzentwurf markiert eine Zä- sur. Die vorgesehenen Maßnahmen greifen genau dort ein, wo medizinischer Fortschritt und zukünf- tige Wertschöpfung entstehen: bei patentge- schützten, innovativen Arzneimitteln. Damit wird riskiert, Deutschland als Standort für Forschung, Produktion und die frühe Versorgung mit innovati- ven Arzneimitteln weiter zu schwächen. Die angedachten Maßnahmen verursachen nicht nur erhebliche Unsicherheiten für die zukünftige Versorgung, sondern werfen auch ganz grundsätz- lich die Frage auf, welchen Wert Innovation, tech- nologischer Fortschritt und damit insbesondere Patente überhaupt noch haben. Der Patentschutz soll Investitionen in Forschung und Entwicklung ermöglichen und die mit hohen Risiken verbunde- nen Innovationskosten refinanzierbar machen. Wenn dieser Schutzmechanismus in Deutschland durch eine nicht nutzenbasierte Preisregulierung entwertet wird, sinkt die Fähigkeit, in Forschung, klinische Studien und Produktion zu investieren oder neue Therapien früh in Deutschland einzu- führen. Medizinischer Fortschritt ist zwar politisch gewollt, doch wird die dafür benötigte Investiti- onsbereitschaft der pharmazeutischen Unterneh- men geschwächt. Handlungsdruck angesichts vielfältiger Her- ausforderungen Deutschland sieht sich mit vielfältigen gesell- schaftlichen, ökonomischen und geopolitischen Herausforderungen konfrontiert. Während die deutsche Wirtschaft kaum wächst, steigt die Wett- bewerbsfähigkeit und Innovationskraft anderer Volkswirtschaften rasant. Insbesondere die USA und China setzen sich immer weiter ab, wenn es darum geht, neue Technologien bis zur Marktreife zu entwickeln. Daraus ergeben sich ökonomische und strategische Abhängigkeiten, welche den in- nen- und außenpolitischen Gestaltungsspielraum nachhaltig einschränken. Insbesondere das Vorgehen der US-Administration macht deutlich, dass Deutschland dringend an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen muss. Mit einer aggressiven Zollpolitik, gezielten Investitionsan- reizen für die Industrie und ihrer Arzneimittelpoli- tik setzen die USA den Pharmastandort Deutsch- land erheblich unter Druck. Vor allem die US- amerikanische Referenzierung unter anderem auf deutsche Arzneimittelpreise nach dem Most-Fa- vored-Nation-Prinzip (MFN) gefährdet aufgrund der überragenden Bedeutung des US-Marktes für die globale Refinanzierung von Investitionen und Aufwendungen in Forschung und Entwicklung die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln hierzu- lande. Schließlich müssen Unternehmen berück- sichtigen, welchen Effekt ein niedriger deutscher Stellungnahme zum Gesetzentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungs- gesetz (BStabG)
Kernforderungen Erhalt des evidenzbasierten AMNOG und der nutzenorientierten Preisfindung Gewährleistung stabiler, innovationsfreundlicher Marktbedingungen statt eines zusätzlichen dyna- mischen Herstellerabschlags Keine Marktverengung und Verordnungssteuerung durch Rabattverträge bei Patentarzneimitteln Streichung der gesetzlichen „Auffangregelung“ bei Preis-Mengen-Vereinbarungen Streichung des zusätzlichen Abschlags für Impfstoffe mit Patent- und Unterlagenschutz
Ausschussdrucksache
Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(37) 18.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag
Seite 2/16 Erstattungspreis fortan auf den amerikanischen Markt haben wird. Das führt dazu, dass das deut- sche System zur Preisbildung und Erstattung von innovativen Arzneimitteln nicht mehr nur in seiner nationalen Dimension betrachtet werden kann. Würden hingegen die richtigen Weichen gestellt, könnte die Pharmaindustrie einen noch stärkeren Beitrag zu wirtschaftlicher Stärke, einer größeren Innovationskraft und zur Gesundheit der Gesamt- gesellschaft leisten. Schließlich zählt die Branche zu den innovativsten, produktivsten und export- stärksten des Landes. Sie übertrifft in Forschung und Entwicklung sowie bei Investitionen in mo- derne Maschinen und Anlagen die meisten Wirt- schaftszweige und gewährleistet auch in Krisen- zeiten qualifizierte Beschäftigung mit entspre- chenden Beitragszuflüssen in die Sozialversiche- rungssysteme. Die pharmazeutische Herstellung weist überdies starke Multiplikatoreffekte bei gleichzeitig geringer Ressourcenintensität auf. Diese Eigenschaften machen sie zu einer Schlüs- selindustrie für die Modernisierung des Landes mit Ausstrahlung auf Branchen wie Maschinenbau, Chemie, Medizintechnik und KI. Zudem sorgen ihre Innovationen dafür, die Gesundheit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung zu erhalten, Pflegebedarfe zu reduzieren und das Gesundheits- system zu entlasten. Investitionen in Arzneimitte- linnovationen zahlen sich kurz-, mittel- und lang- fristig aus: für die individuelle Gesundheit, die Ge- sellschaft und die Volkswirtschaft. Innovationsrückstand nimmt zu Zwischen 2016 und 2025 hat rund ein Drittel der in den USA zugelassenen neuen Medikamente keine Zulassung in Deutschland erhalten; konkret fehlen 175 Arzneimittel, darunter 51 mit Break- through-Therapy-Status und damit besonders ho- hem medizinischem Potenzial. Ursache ist nicht die Ablehnung durch die europäische Zulassungs- behörde, sondern dass Unternehmen ihre Medika- mente häufig gar nicht erst bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Zulassung einreichen. Zugleich verliert Europa – auch im Vergleich zu China – als früher Zulassungsstandort an Bedeu- tung. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdebatten und der US-Politik zeigt sich: Der Innovationsrückstand ist nicht allein eine regula- torische Frage, sondern eng mit der Attraktivität und Verlässlichkeit des europäischen und deutschen Marktumfelds verknüpft. Entspre- chende europäische Initiativen wie der Biotech- Act, der Critical Medicines Act und insbesondere auch die jüngste deutsch-französiche Erklärung zur Stärkung der pharmazeutischen Industrie in Europa sind wichtige – auch und gerade von Deutschland getragene – Initiativen zur Verbesse- rung europäischer Wettbewerbsfähigkeit. Das Ge- setzgebungsvorhaben muss daher daran gemes- sen werden, ob es planbare, innovationsfreundli- che Erstattungsbedingungen stärkt – oder durch zusätzliche Unsicherheit dazu beiträgt, dass neue Therapien künftig noch häufiger zuerst in anderen Regionen entwickelt und verfügbar werden und Deutschland weiter den Anschluss an Innovatio- nen verliert. Gesetzentwurf setzt an falscher Stelle an: Arzneimittelausgaben stabil Fakt ist, dass der Herstelleranteil an den Arznei- mittelausgaben von Arzneimitteln seit Jahren kon- stant bei etwa 12 Prozent an den GKV-Leistungs- ausgaben liegt. Die Ausgabenentwicklung bei Arz- neimitteln entspricht genau dem, was aufgrund der Inflation und einer höheren Inanspruchnahme von Medikamenten infolge einer alternden Gesell- schaft zu erwarten ist. Der größte Markteinfluss ist der wachsende Verbrauch mit mehr behandel- ten Fällen, längeren Behandlungsdauern und neuen therapeutischen Optionen. Mit den ange- dachten Maßnahmen im Gesetzentwurf würde der Patentmarkt faktisch für die höhere Inanspruch- nahme von Arzneimitteln infolge des demografi- schen Wandels und des medizinischen Fortschritts belastet. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Ausga- benanteil patentgeschützter Arzneimittel seit Jah- ren konstant unter 50 Prozent liegt – und das trotz stetig neuer Innovationen. Schließlich leistet die Pharmaindustrie bereits ei- nen erheblichen Sparbeitrag. 2025 lag dieser durch Festbeträge, individuelle und gesetzliche Rabatte bei rund 29 Milliarden Euro. Geplante Maßnahmen untergraben die nut- zenbasierte Preisbildung Die Einführung eines dynamischen Herstellerab- schlags, der aller Voraussicht nach allein bis 2030 zu einer Gesamtbelastung durch den Herstellerra- batt von schätzungsweise rund 20 Prozent führt,
Seite 3/16 eine marktverengende Verordnungssteuerung über Rabattverträge im patentgeschützten Be- reich, wonach nicht mehr die beste Therapie sich durchsetzt, sondern das billigste Angebot, und drastisch verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung einer Preis-Mengen-Regelung re- sultieren darin, dass der Wert einer Innovation nicht mehr über ihren nachgewiesenen Zusatznut- zen bestimmt wird. Die vorgesehenen pauschalen Abschläge, Mengenmechanismen und Rabattlogi- ken höhlen die nutzenbasierte Preisbildung im AMNOG weiter aus und entwerten diesen feinjus- tierten Prozess nahezu vollständig. Erstattungsbe- tragsverhandlungen, die individuelle und flexible Lösungen für die Markteinführung innovativer Arz- neimittel ermöglichen sollen, werden faktisch ob- solet. Auch der Maßstab der evidenzbasierten Me- dizin wird ausgehebelt, indem der belegte Zusatz- nutzen einer Therapie nebensächlich wird und Verordnungen zunehmend basierend auf Preis- wettbewerben stattfinden sollen. Maßnahmen wirken über Deutschland hinaus Die kumulativ wirkenden Maßnahmen erschweren angesichts einer internationalen Preisreferenzie- rung massiv den frühen und umfassenden Zugang zu innovativen Arzneimitteln für die Bevölkerung in Deutschland. Zahlreiche Staaten – darunter die großen europäischen Märkte Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande sowie zahlreiche weitere Länder weltweit – orientieren ihre nationalen Er- stattungspreise für Arzneimittel systematisch an den Preisen in einem Korb von Referenzländern. Deutschland ist in diesen Körben aufgrund seiner Marktgröße und seiner anerkannten und geschätz- ten nutzenbasierten Preisbildung regelmäßig ent- halten und gehört zu den am häufigsten zitierten Referenzmärkten überhaupt. Das weitere drastische Absenken des deutschen Preisniveaus hat mithin Folgeeffekte über Deutschland hinaus, die von Unternehmen nicht unberücksichtigt bleiben können. Besonders deut- lich wird dies anhand der amerikanischen Preisre- ferenzierung, denn aufgrund der weltweiten Be- deutung des US-Marktes sind die globalen Folgen der deutschen Preispolitik erheblich. Verschlechterung des Versorgungsniveaus Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs werden das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland spürbar verschlechtern. Besonders deutlich wird dies an der Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Bereich. Künftig würden die gesetzlichen Krankenkassen im Zuge von Aus- schreibungen über die konkrete Therapie für eine Patientin oder einen Patienten maßgeblich bestim- men, nicht mehr die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Verordnungssteuerung hin zu einer möglichst billigen statt einer geeigneten Therapie ist die Konsequenz; Liefer- und Versor- gungsengpässe durch Marktverengung, lange Lie- fer- und Produktionsketten sowie eine verstärkte Verlagerung der Forschungs- und Produktionsakti- vitäten ins Ausland sind die logischen Folgen. Auch die Versorgungssicherheit bei Impfstoffen wird durch den Gesetzentwurf nachhaltig gefähr- det. Der vorgesehene zusätzliche Abschlag für Impfstoffe trifft eine der wirksamsten und effizi- entesten Präventionsmaßnahmen im Gesundheits- system: Er schwächt Investitionsanreize, gefähr- det die Verfügbarkeit bestehender Impfstoffe und setzt den Markteintritt neuer Impfstoffe unter Ri- siko. Auch die verschlechterten Erstattungsbedingun- gen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) führen dazu, dass Prävention ausgebremst und di- gitale Versorgung geschwächt wird. Erratische Eingriffe schwächen Investitions- bereitschaft, Vertrauen und Versorgungssi- cherheit Die Koalition hatte die Chancen einer starken Pharmaindustrie eigentlich erkannt und sich in ih- rem Koalitionsvertrag explizit dazu bekannt, Deutschland zum innovativsten Pharmastandort weltweit zu entwickeln. Dies würde entschlosse- nes Handeln erfordern, gerade auch für innovati- onsfreundliche Markt- und verlässliche Investiti- onsbedingungen. Auch deshalb beschreibt die vor gut zwei Jahren beschlossene Pharmastrategie der Bundes