Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag kritisieren Stellungnahme zum Entwurf des GKV-BStabG in Berlin; Drohende Kürzungen im Krankenhausbereich
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18.06.2026
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag bedanken sich für die Einladung zur Anhörung am 22. Juni 2026 und für die Gelegenheit, zum vorgelegten Entwurf eines GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) Stellung zu nehmen.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag kritisieren ➢ Die Zielsetzung der Verbesserung der Finanzlage der Krankenkassen ist nachvollzieh- bar. Unklar bleibt jedoch, warum der Bund seine Verantwortung für die Finanzierung der Gesundheitskosten von SGB-II-Berechtigten nicht ausreichend wahrnimmt. Ein Einsparpotenzial von bis zu 12 Mrd. Euro bleibt ungenutzt. ➢ Die geplanten Maßnahmen schränken die Vergütung im Krankenhausbereich deutlich ein. Angesichts der angespannten Lage vieler Kliniken besteht die Gefahr, Ziele der Krankenhausreform zu konterkarieren und die Versorgungssicherheit zu gefährden. ➢ Kommunen dürfen nicht länger als Ausfallbürgen für eine unzureichende Betriebskos- tenfinanzierung des Bundes herangezogen werden. ➢ Ansätze zur besseren Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung mit kos- tendämpfender Wirkung fehlen weitgehend. ➢ Bislang ist es nicht einmal im Ansatz gelungen, Bürokratie spürbar abzubauen und be- stehende Überregulierung zu reduzieren. Gerade hierin läge ein erhebliches Entlastungspotenzial für Krankenhäuser und ihr Personal, das weiterhin ungenutzt bleibt. ➢ Prävention ist ein zentraler Hebel zur nachhaltigen Entlastung des Gesundheitssys- tems. Einschnitte im Rahmen des GKV-Sparpakets sind daher kontraproduktiv und abzulehnen; vielmehr muss Prävention deutlich stärker in den Mittelpunkt der Ge- sundheitspolitik rücken.
Ausschussdrucksache
Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(35) 18.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag
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Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag fordern
➢ Keine Streichung der Tarifrate für kommunal und tarifgebunden tätige Krankenhäuser. ➢ Beibehaltung des Selbstkostendeckungsprinzips im Pflegebudget oder verbindliche flankierende Maßnahmen, die sicherstellen, dass PpUG-Anforderungen und Leistungs- gruppenqualitätskriterien weiterhin erfüllbar bleiben. ➢ Aussetzung weiterer Sparmaßnahmen im stationären Bereich, bis die Zuweisung der Leistungsgruppen in den Ländern abgeschlossen ist und die Auswirkungen der Vorhal- tevergütung für die jeweiligen Krankenhäuser verlässlich feststehen. ➢ Als ultima ratio erneute Bereitstellung eines befristeten Rechnungszuschlags aus Mit- teln des Krankenhaus-Transformationsfonds als Überbrückungsleistung, um Krankenhäuser während der Transformationsphase finanziell zu stabilisieren. Obwohl die Mittel grundsätzlich für die Umsetzung der Strukturreformen vorgesehen sind, werden zahlreiche Krankenhäuser ohne kurzfristige Unterstützung die wirtschaftlich kritische Übergangsphase nicht überstehen und die angestrebten Reformen nicht mehr erreichen können. ➢ Keine isolierten Sparmaßnahmen im Rettungsdienst ohne Berücksichtigung der paral- lellaufenden Notfallreform und der besonderen Strukturen des Rettungswesens. Erforderlich sind substanzielle Nachbesserungen, um die Versorgungsqualität, die Per- sonalstabilität und die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung zu verhindern.
Allgemeine Einschätzung:
Das Ziel, die Sozialbeiträge und Lohnnebenkosten mindestens stabil zu halten, unterstützen wir ausdrücklich. Angesichts der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage ist dies nachvoll- ziehbar. Die vorliegenden Vorschläge im Krankenhausbereich und im Rettungswesen gehen aber über den im Grundsatz nachvollziehbaren Ansatz einer einnahmeorientierten Ausgaben- politik hinaus. Sie werden zu realen Kürzungen führen. Dabei waren gerade die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren nicht die wesentlichen Kostentreiber im Gesundheitswesen und wurden bereits erheblich belastet. Auch das grundlegende Ziel der Krankenhausreform, Be- dingungen für einen nachhaltig wirtschaftlichen Betrieb zu erreichen, wurde nicht erreicht.
Durch die im GKV-BStabG vorgesehenen Maßnahmen droht nun eine einseitige Verlagerung der finanziellen Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Krankenhäuser und Rettungsdienste sowie deren kommunale Träger. Die Summe der im Gesetzentwurf enthalte- nen, die Städte und Landkreise betreffenden Maßnahmen überfordert die Kommunen dabei bei weitem. Bereits heute gleichen sie erhebliche Finanzierungslücken aus, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Obwohl die Krankenhäuser fast flächendeckend Rekorddefizite einfahren und allein die Landkreise in den vergangenen Jahren bereits mindestens 25 Mrd. Euro für ihre eigenen Krankenhäuser bereitstellen mussten, sollen die Krankenhäuser nun weitere 5 Mrd. Euro einsparen, allein im kommenden Jahr – was abermals gerade auch kommunale Kliniken treffen wird. Das ist nicht leistbar und treibt einerseits den kalten, ungesteuerten Struktur- wandel im Krankenhausbereich voran. Andererseits steigen zugleich die Deckungsbeiträge aus den kommunalen Haushalten, da die Kommunen aufgrund ihres Sicherstellungauftrags ihre Krankenhäuser auch bei dauerhaften Verlusten weiter betreiben müssen. Sie laufen zudem Gefahr, Häuser anderer Träger übernehmen zu müssen, wenn diese den Betrieb einstellen und das Krankenhaus für die Versorgung notwendig ist.
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Die dem Gesetzentwurf offenbar zu Grunde liegende Annahme, die Kommunen könnten die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen entstehenden, noch höheren Defizite ausgleichen und die Versorgung so sicherstellen, ist falsch. Bei einem Gesamt-Jahresdefizit im Jahr 2025 von ca. 30 Mrd. Euro und einem für das Jahr 2026 zu erwartendes Defizit in der gleichen Grö- ßenordnung sind die Kommunen hierzu nicht mehr in der Lage. Wir lehnen daher eine Entlastung der GKV auf Kosten der kommunalen Haushalte, wie im Gesetz faktisch vorgese- hen, nachdrücklich ab. Kommunen können nicht dauerhaft Ausfallbürgen für strukturelle Defizite im Gesundheitswesen sein.
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser ist bereits heute äußerst angespannt. Die jüngsten Anpassungen der Krankenhausreform lösen die bestehenden Finanzierungsprobleme nicht. Zusätzliche Belastungen gefährden daher unmittelbar die stationäre Versorgung. Die vorge- sehene Begrenzung der Erlösentwicklung auf die Grundlohnrate bildet die tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser nicht ab und verschärft die bestehende Unterfinanzie- rung. Zusammen mit weiteren Sparmaßnahmen drohen zusätzliche Standortschließungen, längere Versorgungswege und eine Schwächung der Notfallversorgung.
Bereits das Sparpaket des vergangenen Jahres belastet die Krankenhäuser mit rund 1,8 Milli- arden Euro zusätzlich. Ab dem 1. November 2026 droht durch den Wegfall des befristeten Rechnungszuschlags für nachgewiesenermaßen nicht ausgeglichene dauerhafte Kostensteige- rungen der Jahre 2022 und 2023 eine weitere Belastung von rund 4 Milliarden Euro. Weitere Kürzungen sind daher nicht vertretbar. Krankenhäuser benötigen stattdessen eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, um ihre Versorgungsaufgaben dauerhaft erfüllen zu können.
Auch im Rettungswesen bestehen in Folge des vorliegenden Entwurfs erhebliche Risiken. Vor diesem Hintergrund braucht es eine zwingende gesetzliche Klarstellung zur Refinanzierung von Kosten im Rettungsdienst, auch derjenigen, die über die Grundlohnrate nach dem neu vorgesehenen § 71 bzw. § 133 SGB V hinausgehen. Ohne substanzielle Nachbesserungen be- steht die Gefahr, dass die Versorgungsqualität sowie die Personalstabilität und die Versorgungssicherheit nachhaltig beeinträchtigt werden. Besonders wichtig ist, dass auch im Rettungsdienst die Refinanzierung tariflich bedingter Personalkosten uneingeschränkt sicher- gestellt bleibt. Denn tarifgebundene Beschäftigung ist eine zentrale Voraussetzung für Personalbindung, Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Eine erfolgreiche Reform des Gesundheitswesens setzt wirtschaftlich stabile Krankenhäuser voraus. Solange viele Einrichtungen um ihre finanzielle Existenz kämpfen, fehlen die Voraus- setzungen für nachhaltige Strukturreformen. Statt weiterer Kürzungen braucht es einen konsequenten Abbau von Bürokratie sowie überbordenden Kontroll- und Prüfverfahren. Hier liegen erhebliche Einsparpotenziale, die ohne Leistungseinschränkungen gehoben werden können. Werden diese Maßnahmen erst in späteren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt, könnte dies für viele Krankenhäuser zu spät sein. Rückt der Gesetzgeber nicht von den nun vorgesehenen Sparmaßnahmen ab, schlagen wir als kurzfristige Maßnahme die befristete Bereitstellung eines Rechnungszuschlags aus Mitteln des Krankenhaus-Transformationsfonds als Überbrückungsleistung vor, um die Krankenhäu- ser akut finanziell zu stabilisieren. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass eine solche Unterstützung keine nachhaltige Lösung der strukturellen Finanzierungsprobleme der Kran- kenhäuser darstellt, sondern – im Sinne einer ultima ratio – lediglich dazu beitragen kann, die notwendigen Reformprozesse unter wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen über- haupt zu ermöglichen.
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Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass weiterhin erhebliche Zweifel daran beste- hen, ob die bislang durch KHVVG und KHAG vorgesehenen Finanzierungsmechanismen geeignet sind, die angestrebten Strukturveränderungen zu ermöglichen. Das Konzept der Vor- haltefinanzierung lässt bislang nicht erkennen, wie finanzielle Mittel infolge von Standort- oder Abteilungsschließungen bedarfsgerecht innerhalb der Versorgungslandschaft neu ver- teilt werden sollen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Krankenhäuser, die im Zuge regionaler Strukturveränderungen zusätzliche Versorgungsaufgaben übernehmen, wirtschaftliche Nach- teile erleiden, da Mehrleistungen nicht in jedem Fall angemessen in der Vorhaltevergütung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht erkennbar, wie die bestehenden und durch das GKV- Spargesetz zusätzlich verschärften Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser dauerhaft ge- löst werden sollen. Gleichzeitig hält der Bund an umfangreichen Struktur- und Qualitätsvorgaben fest, die für die Einrichtungen mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbun- den sind. Daher sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren kritisch geprüft werden, ob die vorgesehenen Regelungen zur Krankenhausfinanzierung tatsächlich geeignet sind, die ge- wünschten Strukturreformen zu fördern und zugleich eine wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung sicherzustellen. Zudem sollte die Bundesbeteiligung an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfän- gerinnen und -empfängern schneller und stärker schrittweise erhöht werden, um die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu entlasten.
Weitere Hinweise im Einzelnen:
Dauerhafte Streichung bzw. Umkehr der Meistbegünstigungsklausel (§ 9 KHEntgG) Künftig gilt als Obergrenze der jeweils niedrigere Wert aus Veränderungsrate und Orientie- rungswert. Für 2027 bis 2029 wird die Veränderungsrate zusätzlich um 1 Prozent gekürzt; 2028 und 2029 erfolgt ihre Berechnung ohne die außerordentliche Anhebung der Beitragsbe- messungsgrenze. Der Orientierungswert umfasst künftig auch das Pflegepersonal am Bett. Der so ermittelte Veränderungswert gilt einheitlich für alle Bereiche (u. a. DRG-, Psych-System, besondere Einrichtungen, SÜV, Pflegebudget). Die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser werden damit nicht aus