bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Berlin; Ambulante Pflege verliert Refinanzierung, Krankenhäuser profitieren
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Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Stellungnahme
zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
für ein
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Bundestags-Drucksache 21/6130
Berlin, 18. Juni 2026
Ausschussdrucksache
Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(38) 18.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung 3
Zusammenfassung 3
Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Grundlohnrate – § 71 Abs. 3 SGB V 9 Haushaltshilfe – § 132 SGB V Häusliche Krankenpflege – § 132a SGB V Außerklinische Intensivpflege – § 132l SGB V 10
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabi- lisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Vorbemerkung
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 14.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessen- vertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Ein- richtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behinderten- hilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind sys- temrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-pri- vate-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 465.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze. Die Investitio- nen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro. Mit rund 7.400 Pflegediensten, die circa 420.000 Patienten betreuen, und 6.700 stationären Pflegeeinrichtungen mit etwa 390.000 Plätzen vertritt der bpa mehr als jede dritte Pflegeeinrichtung bundesweit. Vor diesem Hinter- grund nimmt der bpa wie folgt Stellung.
Zusammenfassung
Anstatt der beabsichtigten „Stärkung der Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren“ wird dieser Gesetzentwurf einen Personal- mangel zulasten der ambulanten Pflege auslösen, von dem die Kran- kenhäuser profitieren werden.
Der Gesetzgeber rühmt sich damit, dass er mit dem GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit (FKG) weitgehend umsetzen würde.
Das gilt aber nicht für die Krankenhäuser!
Obwohl die FKG in ihrer Empfehlung Nr. 27 die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System vorschlägt, findet sich dazu keine entsprechende Regelung im vorliegenden Gesetzentwurf. Darüber hinaus gibt es für den Krankenhausbereich Ausnahmen von der strikten Begrenzung auf die um einen Prozentpunkt abgesenkte Grundlohnsum- mensteigerung.
So kann das krankenhausindividuelle Pflegebudget über die maßgebliche Obergrenze ausgeweitet werden, wenn zusätzliches Pflegepersonal auf
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Grund von Bundesgesetzen, Verordnungen oder Richtlinien benötigt wird. Außerdem wird die vollständige Finanzierung von Tarifsteigerungen, die oberhalb des Veränderungswerts liegen (der der Grundlohnsummensteige- rung entspricht), nur auf 50 % reduziert. Das heißt: Während künftig Ge- haltssteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme im Be- reich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklini- schen Intensivpflege nicht mehr refinanziert werden, bekommen Kranken- häuser Tarifsteigerungen bis zu 50 % über der Grundlohnsummensteige- rung refinanziert.
Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil für die Krankenhäuser im Wett- bewerb um Pflegepersonal – zum Nachteil der ambulanten Pflege- dienste!
Ambulante Pflegedienste können durch dieses Gesetz Gehaltssteigerun- gen nicht mehr refinanzieren, wie es Krankenhäusern ermöglicht wird:
• Wenn die Pflegedienste solche Gehaltssteigerungen wie die Kran- kenhäuser umsetzen wollen, um den Pflegekräften weiterhin attrak- tive Vergütungen zu bieten, gefährden sie ihre Wirtschaftlichkeit und damit ihre Existenz. • Wenn die Pflegedienste aber aufgrund der Begrenzung auf die Grundlohnsummensteigerung die den Pflegekräften gezahlten Gehälter nicht wie die Krankenhäuser erhöhen, gefährden sie ihre Personalausstattung, denn die Pflegekräfte wissen, dass in den Krankenhäusern höhere Gehälter gezahlt und refinanziert werden.
Die Pflegedienste sind damit in einer Zwickmühle.
Viele Pflegedienste befinden sich aktuell in einer wirtschaftlichen Krisensi- tuation. Die Bundesregierung hat diese Schwierigkeiten in der letzten Le- gislaturperiode in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion erstmals zugestanden (Bundestags-Drucksache 20/8036). Deswegen sind wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Pflege- einrichtungen dringend notwendig. Dass sie monatelang auf Vergütungs- vereinbarungen oder Zahlungen von Kostenträgern warten müssen, ist ein Teil der Ursache für die fortschreitende Angebotskrise, unter der Pflegebe- dürftige und ihre Familien massiv leiden. Anstatt hier zu dringend benötig- ten Lösungen zu kommen – für die der bpa umfassende Vorschläge zu- sammen mit allen anderen Trägerverbänden vorgelegt hat – verschärft der vorliegende Gesetzentwurf die wirtschaftliche Situation der Pflegedienste.
Die meisten der rund 15.500 ambulanten Pflegedienste sind kleine, mittel- ständische Unternehmen, die bei privaten Trägern oft auf Gründungen von Pflegefachkräften zurückgehen, die den Sprung in die Selbständigkeit ge- wagt haben. Etwa die Hälfte aller Pflegedienste versorgen nur bis zu 50
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Pflegebedürftige; durchschnittlich beschäftigt ein Pflegedienst lediglich 29 Beschäftigte (Quelle: Pflegestatistik 2023). Diese Zahlen machen deutlich, dass Pflegedienste zuallermeist kleine Unternehmen sind, die kein großes Potenzial für Skalierungen, Umschichtungen oder Einsparmöglichkeiten haben.
Diese Struktur und die wirtschaftliche Situation der Pflegedienste berück- sichtigt der Gesetzentwurf nicht.
Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerkli- nische Intensivpflege deswegen in aller Entschiedenheit ab!
Durch das Pflegebudget in den Krankenhäusern hat es bereits in den letz- ten Jahren eine massive Personalverschiebung von der Langzeitpflege zur Krankenhauspflege gegeben, wie die nachfolgenden Zahlen belegen:
• Zwischen 2019 und 2024 stieg die Zahl der Vollzeit-Pflegekräfte im Krankenhaus laut WIdO um mehr als 50.000 auf rund 350.600. Die Krankenhäuser stellen immer mehr Altenpflegekräfte ein. Laut der Studie stieg die Zahl der ausgebildeten Altenpflegekräfte in den Kliniken von 2019 bis 2023 um das 2,5-fache. Deutlich lang- samer gewachsen ist dagegen die Zahl der Vollkräfte in der Alten- pflege: seit Einführung Pflegebudgets nur noch um durchschnitt- lich 0,8 Prozent, davor im Jahresschnitt um 2,6 Prozent in Pflege- heimen und 5,4 Prozent in ambulanten Diensten. (Wissenschaftliches Institut der AOK – WidO) • Zwischen 2007 und 2024 ist die Anzahl der Pflege-Vollzeitkräfte in Krankenhäusern um 110.000 gestiegen – bei annähernd gleich gebliebener Anzahl der Fälle. Durch die Einführung des Pflege- budgets 2019 ist es bis 2024 zu Neueinstellungen von Pflegekräf- ten im Umfang von 63.000 zusätzlichen Vollzeitstellen in den Krankenhäusern gekommen (Präsentation von Johannes Wolff, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, beim DRG-Forum am 19.03.2026). • Zwischen 2018 und 2024 hat sich die Anzahl der Altenpflege- rinnen und Altenpfleger in deutschen Krankenhäusern um 239 % erhöht (von 4.333 auf 14.697) – die Anzahl der Altenpfle- gehelferinnen und Altenpflegehelfer in den Krankenhäusern stieg sogar um 246 % (von 551 auf 1.905). Insgesamt stieg die Zahl der Pflegevollkräfte in den Krankenhäusern um 17 % (von 284.377 auf
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333.901). Quelle: Bundestags-Drucksache 21/5870 vom 08.05.2026. Der vorliegende Gesetzentwurf zieht daraus nicht die notwendigen Konse- quenzen, um die Personalsicherung in der ambulanten Pflege zu gewähr- leisten, sondern verschärft den Wettbewerbsnachteil der Pflegedienste.
Die Bundesregierung selbst verweist im Gesetzentwurf (Seite 1) auf das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung und eine stagnierende Be- schäftigungsentwicklung – allerdings nur als Begründung für abschwä- chende Einnahmenzuwächse für die gesetzliche Krankenversicherung. Aber genau diese Faktoren werden dazu führen, dass immer mehr Men- schen pflegebedürftig werden und pflegerische Versorgung durch Pflege- dienste benötigen, für die eine ausreichende Anzahl an Pflegekräften erfor- derlich ist. Diese demografischen Implikationen im Hinblick auf die pflege- rische Versorgung werden ausgeblendet – der Personalmangel um Pflege- kräfte wird sich verstärken und erfordert eine entsprechende Absicherung.
Jetzt kann noch gegengesteuert werden – die größten Effekte werden sich erst durch die Renteneintritte der Babyboomer-Generation ergeben:
• Bereits 2035 wird in Deutschland ein Viertel der Bevölkerung 67 Jahre und älter sein. Die Zahl der Personen im Rentenalter steigt bis 2038 um mindestens 3,8 Millionen, während die Zahl der Men- schen im Erwerbsalter bis 2070 um mindestens 4,0 Millionen sinkt (Quelle: Statistisches Bundesamt.). Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft erreichen bis 2036 weit mehr Babyboo- mer das Rentenalter, als junge Menschen ins Erwerbsalter nach- rücken. Am Ende fehlt ein Potenzial von mehr als vier Millionen Ar- beitskräften. Das hat gewaltige Auswirkungen auf die Pflege. • In den nächsten 10 Jahren müssen in fast jedem Bundesland mehr als 20% Pflegepersonal ersetzt werden, um die altersbe- dingt Ausscheidenden zu ersetzen. Dies entspricht etwa 250.000 Personen. Der zusätzliche Bedarf an professionell Pfle- genden, der durch den Anstieg der pflegebedürftigen Personen entsteht, ist dabei nicht berücksichtigt. (Quelle: DAK-Pflegereport 2024) Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege wird sich die vorgesehene Reglementierung bei der Refinanzierung der Personalkosten problemver- schärfend auf die Mangelsituation auswirken. Bei einer Abfrage unter den Mitgliedern des bpa im Jahr 2024 hat sich herausgestellt, dass jeder am- bulante Dienst durchschnittlich jeden Tag drei Anfragen nach pflegerischer Versorgung ablehnen muss: „Bei Anruf sorry“. An dieser Situation hat sich
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