DKG Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; 30 Mrd Euro Kürzungen 2027–2030

Stellungnahme

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

für ein

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

(Stand: 18.06.2026)

Ausschussdrucksache

Ausschuss für Gesundheit 21(14)92(41) 19.06.2026 gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20 Deutscher Bundestag

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlegende Bewertung ……………………………………………………………………………………………………. 1 1.1) Kürzungsmaßnahmen setzen nicht an den Ursachen der Ausgaben- und Kostenentwicklung an …………………………………………………………………………………………………………………………… 1 1.2) Kürzungsmaßnahmen ignorieren den von den Krankenhäusern bereits geleisteten Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und deren desaströse wirtschaftliche Lage ………………. 3 1.3) Kürzungsmaßnahmen ignorieren die Herausforderungen der umfassendsten Krankenhausstrukturreform seit der Einführung des DRG-Systems und den Reformstau in anderen Versorgungsbereichen………………………………………………………………………………….. 5 1.4) Umsetzung der Kürzungsmaßnahmen würde für ein massives Glaubwürdigkeitsproblem der Bundesregierung sorgen ……………………………………………………………………………………………. 6
  2. Management Summary zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für den stationären Bereich ………………………………………………………………………………………………………………………………. 8
  3. Bewertung zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für den stationären Bereich ….. 14 3.1) Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege ……………………………………………………………… 14 3.2) Abschaffung der vollständigen Tarifrefinanzierung ……………………………………………………… 18 3.3) Reform des Pflegebudgets ……………………………………………………………………………………….. 20 3.4) Streichung der zusätzlichen Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen …………………… 26 3.5) Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen……………………………………………………… 27 3.6) Erhöhung der Prüfquoten sowie der Schwellenwerte ………………………………………………….. 28 3.7) Prüfauftrag zur Fallzusammenführung ………………………………………………………………………. 30 3.8) Obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen ……………………… 32 3.9) Automatische Erweiterung des Prüfauftrags des Medizinischen Dienstes sowie Abstimmung zwischen GKV-Spitzenverband und DKG über mögliche Ausweitung des Vorverfahrens/ Falldialoges ……………………………………………………………………………………………………………. 33 3.10) Maßnahmen zur Begrenzung von Budgetsteigerungen und Absenkung der Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ………………………………………………. 35 3.11) Einführung von Kurzzeitfallpauschalen …………………………………………………………………….. 37 3.12) Streichung des ePA-Befüllungszuschlags – ambulant und stationär …………………………….. 46 3.13) Weitere Reformvorschläge der DKG im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes 46
  4. Weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf ………………………………………………………………………………. 49 Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ……………………………………………………………. 49 Transparenzverzeichnis ………………………………………………………………………………………………….. 51 Ausnahmeregelungen von der Standortdefinition gemäß § 2a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KHG ………….. 52 Anlage: Deregulierung und Kostensenkung jetzt - 25 Forderungen der Krankenhäuser

DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 1

  1. Grundlegende Bewertung Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, den Krankenhäusern im Jahr 2027 Finanzmittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro zu entziehen. Im Jahr 2030 sollen die Kürzungen bereits 10,5 Milliarden Euro betragen. In Summe liegen die Erlöskürzungen für die Jahre 2027-2030 bei ca. 30 Milliarden Euro. Gleichzeitig umfasst der Entwurf für die Krankenhäuser keine kostenentlastenden Maßnahmen, obwohl die Krankenhäuser der Bundesregierung in den vergangenen Monaten (und Jahren) wiederholt umfassende Vorschläge zur Deregulierung und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen unterbreitet haben und auch erneut vorlegen werden. Gleiches gilt für die zahlreichen konstruktiven Vorschläge der Krankenhäuser zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen, zum Beispiel zur Förderung der Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Versorgungsleistungen. Auch diese Vorschläge blieben von der Bundesregierung bislang vollständig ungehört. Im Vergleich zum Referentenentwurf des BMG wurde der Gesetzentwurf in den für die Krankenhäuser zentralen Punkte nicht wesentlich überarbeitet. Wenngleich der wieder eingeführte hälftige Tariflohnausgleich in die Zukunft gerichtet eine Verbesserung im Vergleich zur ersatzlosen Streichung ist, verschärft diese Regelung die aktuelle wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser nochmals, da sie bereits erstmals für das Jahr 2026 gelten soll, in dem nach aktuellem Recht noch der vollständige Tariflohnausgleich gilt. Vor diesem Hintergrund fordern die Krankenhäuser die Bundesregierung, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und ebenso die Länder schon heute dazu auf, den Gesetzentwurf im anstehenden parlamentarischen Verfahren zurückzuweisen und einer grundlegenden Überarbeitung zuzuführen. Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf geforderten Anpassungen an den für die Krankenhäuser besonders kritischen Neuregelungen sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der sich nun allerdings auch in entsprechenden Änderungsanträgen niederschlagen muss. Deutschlands Krankenhäuser versorgen jährlich über 40 Millionen Patientinnen und Patienten und sind Arbeitgeber von über 1,4 Millionen Beschäftigten. Die Krankenhäuser haben daher ein ureigenes Interesse an einer soliden Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stabilen Beitragssätzen. Gleichwohl lehnen die Krankenhäuser die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen aus den folgenden Gründen strikt ab: 1.1) Kürzungsmaßnahmen setzen nicht an den Ursachen der Ausgaben- und Kostenentwicklung an Der Anstieg der GKV-Leistungsausgaben der vergangenen Jahre hat unterschiedliche Gründe. Einige der Entwicklungen, die für den Anstieg der Kosten der medizinischen Versorgung und damit der GKV-Ausgaben verantwortlich sind, sind aus gesellschaftlicher Sicht unzweifelhaft positiv zu bewerten. Dazu gehören die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung und der medizinisch-technische Fortschritt, der dank neuer Diagnose- und Therapieverfahren und

DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2 innovativer Medikamente die Behandlung von immer mehr schwerwiegenden Erkrankungen und komplexen Krankheitsverläufen ermöglicht. Auch die vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschte und durch gesetzliche Maßnahmen angestoßene Verbesserung der Personalausstattung in den Krankenhäusern zählt zweifellos zu diesen positiven Entwicklungen. Neben exogenen Schocks, wie der durch den Ukraine-Krieg verursachte Anstieg der allgemeinen Inflation, sind jedoch auch einige Entwicklungen zu beobachten, die die Kosten der medinischen Versorgung ohne jeglichen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten deutlich in die Höhe getrieben haben. Prominenteste Beispiele dieser Fehlentwicklungen sind die massive Ausweitung nicht zwingend notwendiger Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen und die gestiegene Zahl äußerst unflexibler Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser. Hinzu kommen das Fehlen einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung, eine suboptimale Patientensteuerung und Digitalisierung sowie das Fehlen einer stringenten Strategie zur Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Behandlungsleistungen. Dass der Gesetzentwurf keine Maßnahmen umfasst, die diesen Fehlentwicklungen entgegenwirken könnten, löst in den Krankenhäusern größtes Unverständnis aus. Dies gilt umso mehr, als dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft der Bundesregierung und ihrer Finanzkommission in den vergangenen Monaten zahlreiche, kurzfristig wirksame Maßnahmen zum Abbau der Überregulierung und zur Kostenentlastung der Krankenhäuser vorgeschlagen hat. Ein möglicher Verweis auf zukünftige Gesetzesvorhaben und den nächsten Bericht der Finanzkommission, der dann auch „mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen für die GKV“ beinhalten soll, hilft den Krankenhäusern an dieser Stelle nicht. Sämtliche Kürzungsmaßnahmen müssen zwingend schon heute und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt mit kurzfristig wirksamen Instrumenten zur Kostenentlastung der Krankenhäuser und Deregulierung der Versorgung verknüpft werden. Die Krankenhäuser werden der Politik diesbezüglich erneut Vorschläge für prioritäre Deregulierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen vorlegen. Umso schwerer wiegt, dass die Umsetzung der der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen unweigerlich zu einem weiteren Bürokratieaufwuchs ohne jeglichen Nutzen für die Patientenversorgung führen würde. In besonderem Maße gilt dies für die geplante Erhöhung der MD-Prüfquoten. Wenn die Bundesregierung schon keine Kostenentlastungsmaßnahmen für die Krankenhäuser vorsieht, sollte sie zumindest auf Maßnahmen, die die Überregulierung und die Bürokratielast der Krankenhäuser weiter in die Höhe treiben, verzichten. Vertrauen in die Kompetenz vor Ort, weniger Detailvorgaben und stattdessen intelligente Anreizsysteme – dies sind die Stellschrauben für eine effiziente Versorgung. An dieser Stelle muss die Bundesregierung ansetzen: Effizienz entsteht durch Gestaltungsspielräume, nicht durch deren Einschränkung. Absolut nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf nicht endlich den unbestrittenen ordnungspolitischen Fehler der Finanzierung der GKV-Beiträge von Bürgergeldempfängern (zukünftig Grundsicherung) aus Beiträgen der GKV-Versicherten

DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 3 ernsthaft angeht. Die Finanzierung der GKV-Beiträge von Bürgergeldempfängern würde die GKV unmittelbar um jährlich 12 Milliarden Euro entlasten und deren erwartetes Defizit auf verkraftbare 3,3 Milliarden Euro verringern. Der geplante Einstieg in die Finanzierung in Höhe von 250 Millionen Euro in 2027, 500 Millionen Euro in 2028, 1 Milliarde Euro in 2029, 1,5 Milliarden Euro in 2030 und 2 Milliarden Euro ab 2031 ist dabei nicht mehr als ein „Tropfen auf den heißen Stein“, zumal der Steuerzuschuss des Bundes an anderer Stelle um ein mehrfaches gekürzt wird. 1.2) Kürzungsmaßnahmen ignorieren den von den Krankenhäusern bereits geleisteten Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und deren desaströse wirtschaftliche Lage Entgegen anderslautender Behauptungen haben die Krankenhäuser in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beigetragen. Die amtlichen Statistiken belegen, dass die GKV-Krankenhausausgaben durchschnittlich langsamer angestiegen sind als deren Ausgaben für Arztpraxen, Arz