---
title: "DKG Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; 30 Mrd Euro Kürzungen 2027–2030"
sdDatePublished: "2026-06-19T09:09:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/resource/blob/1190744/21-14-0092-41-DKG-GKV-nicht-barrierefrei.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "regulation of industry"
    identifier: "medtop:20000636"
  - name: "hospital"
    identifier: "medtop:20000462"
  - name: "national government"
    identifier: "medtop:20000614"
locations:
  - "Schwerin"
  - "Germany"
  - "Berlin"
---


DKG Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; 30 Mrd Euro Kürzungen 2027–2030

Stellungnahme

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

für ein

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

(Stand: 18.06.2026)

Ausschussdrucksache

Ausschuss für Gesundheit
21(14)92(41)
19.06.2026
gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20
Deutscher Bundestag

Inhaltsverzeichnis
1) Grundlegende Bewertung ................................................................................................................... 1
1.1) Kürzungsmaßnahmen setzen nicht an den Ursachen der Ausgaben- und Kostenentwicklung
an ............................................................................................................................................. 1
1.2) Kürzungsmaßnahmen ignorieren den von den Krankenhäusern bereits geleisteten Beitrag
zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und deren desaströse wirtschaftliche Lage ................... 3
1.3) Kürzungsmaßnahmen ignorieren die Herausforderungen der umfassendsten
Krankenhausstrukturreform seit der Einführung des DRG-Systems und den Reformstau in
anderen Versorgungsbereichen............................................................................................... 5
1.4) Umsetzung der Kürzungsmaßnahmen würde für ein massives Glaubwürdigkeitsproblem der
Bundesregierung sorgen .......................................................................................................... 6
2) Management Summary zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für den stationären
Bereich ................................................................................................................................................. 8
3) Bewertung zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für den stationären Bereich ..... 14
3.1) Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege ........................................................................ 14
3.2) Abschaffung der vollständigen Tarifrefinanzierung ............................................................... 18
3.3) Reform des Pflegebudgets ..................................................................................................... 20
3.4) Streichung der zusätzlichen Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen ........................ 26
3.5) Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen............................................................... 27
3.6) Erhöhung der Prüfquoten sowie der Schwellenwerte ........................................................... 28
3.7) Prüfauftrag zur Fallzusammenführung .................................................................................. 30
3.8) Obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen ........................... 32
3.9) Automatische Erweiterung des Prüfauftrags des Medizinischen Dienstes sowie Abstimmung
zwischen GKV-Spitzenverband und DKG über mögliche Ausweitung des Vorverfahrens/
Falldialoges ............................................................................................................................ 33
3.10) Maßnahmen zur Begrenzung von Budgetsteigerungen und Absenkung der Budgets von
psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ....................................................... 35
3.11) Einführung von Kurzzeitfallpauschalen ................................................................................ 37
3.12) Streichung des ePA-Befüllungszuschlags – ambulant und stationär ................................... 46
3.13) Weitere Reformvorschläge der DKG im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes 46
4) Weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf ........................................................................................... 49
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ...................................................................... 49
Transparenzverzeichnis ................................................................................................................. 51
Ausnahmeregelungen von der Standortdefinition gemäß § 2a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KHG .............. 52
Anlage: Deregulierung und Kostensenkung jetzt - 25 Forderungen der Krankenhäuser

DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
1
1) Grundlegende Bewertung
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, den Krankenhäusern im Jahr 2027 Finanzmittel in
Höhe von 4,6 Milliarden Euro zu entziehen. Im Jahr 2030 sollen die Kürzungen bereits 10,5
Milliarden Euro betragen. In Summe liegen die Erlöskürzungen für die Jahre 2027-2030 bei
ca. 30 Milliarden Euro. Gleichzeitig umfasst der Entwurf für die Krankenhäuser keine
kostenentlastenden Maßnahmen, obwohl die Krankenhäuser der Bundesregierung in den
vergangenen Monaten (und Jahren) wiederholt umfassende Vorschläge zur Deregulierung
und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen unterbreitet
haben und auch erneut vorlegen werden. Gleiches gilt für die zahlreichen konstruktiven
Vorschläge der Krankenhäuser zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen, zum Beispiel zur
Förderung der Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Versorgungsleistungen. Auch
diese Vorschläge blieben von der Bundesregierung bislang vollständig ungehört.
Im Vergleich zum Referentenentwurf des BMG wurde der Gesetzentwurf in den für die
Krankenhäuser zentralen Punkte nicht wesentlich überarbeitet. Wenngleich der wieder
eingeführte hälftige Tariflohnausgleich in die Zukunft gerichtet eine Verbesserung im
Vergleich zur ersatzlosen Streichung ist, verschärft diese Regelung die aktuelle wirtschaftliche
Lage der Krankenhäuser nochmals, da sie bereits erstmals für das Jahr 2026 gelten soll, in dem
nach aktuellem Recht noch der vollständige Tariflohnausgleich gilt. Vor diesem Hintergrund
fordern die Krankenhäuser die Bundesregierung, die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages und ebenso die Länder schon heute dazu auf, den Gesetzentwurf im
anstehenden parlamentarischen Verfahren zurückzuweisen und einer grundlegenden
Überarbeitung zuzuführen. Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf geforderten Anpassungen an den für die Krankenhäuser besonders
kritischen Neuregelungen sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der sich
nun allerdings auch in entsprechenden Änderungsanträgen niederschlagen muss.
Deutschlands Krankenhäuser versorgen jährlich über 40 Millionen Patientinnen und Patienten
und sind Arbeitgeber von über 1,4 Millionen Beschäftigten. Die Krankenhäuser haben daher
ein ureigenes Interesse an einer soliden Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) und stabilen Beitragssätzen. Gleichwohl lehnen die Krankenhäuser die im
Gesetzentwurf vorgesehenen Kürzungsmaßnahmen aus den folgenden Gründen strikt ab:
1.1) Kürzungsmaßnahmen setzen nicht an den Ursachen der Ausgaben- und
Kostenentwicklung an
Der Anstieg der GKV-Leistungsausgaben der vergangenen Jahre hat unterschiedliche Gründe.
Einige der Entwicklungen, die für den Anstieg der Kosten der medizinischen Versorgung und
damit der GKV-Ausgaben verantwortlich sind, sind aus gesellschaftlicher Sicht unzweifelhaft
positiv zu bewerten. Dazu gehören die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung und der
medizinisch-technische Fortschritt, der dank neuer Diagnose- und Therapieverfahren und

DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
2
innovativer Medikamente die Behandlung von immer mehr schwerwiegenden Erkrankungen
und komplexen Krankheitsverläufen ermöglicht. Auch die vom Gesetzgeber ausdrücklich
erwünschte und durch
gesetzliche
Maßnahmen
angestoßene Verbesserung
der
Personalausstattung in den Krankenhäusern zählt zweifellos zu diesen positiven
Entwicklungen. Neben exogenen Schocks, wie der durch den Ukraine-Krieg verursachte
Anstieg der allgemeinen Inflation, sind jedoch auch einige Entwicklungen zu beobachten, die
die Kosten der medinischen Versorgung ohne jeglichen Mehrwert für die Patientinnen und
Patienten deutlich in die Höhe getrieben haben. Prominenteste Beispiele dieser
Fehlentwicklungen
sind
die
massive
Ausweitung
nicht
zwingend
notwendiger
Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen und die gestiegene Zahl äußerst unflexibler
Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser. Hinzu
kommen das Fehlen einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung, eine suboptimale
Patientensteuerung und Digitalisierung sowie das Fehlen einer stringenten Strategie zur
Ambulantisierung
bislang
stationär
erbrachter
Behandlungsleistungen.
Dass
der
Gesetzentwurf keine Maßnahmen umfasst, die diesen Fehlentwicklungen entgegenwirken
könnten, löst in den Krankenhäusern größtes Unverständnis aus. Dies gilt umso mehr, als dass
die Deutsche Krankenhausgesellschaft der Bundesregierung und ihrer Finanzkommission in
den vergangenen Monaten zahlreiche, kurzfristig wirksame Maßnahmen zum Abbau der
Überregulierung und zur Kostenentlastung der Krankenhäuser vorgeschlagen hat. Ein
möglicher Verweis auf zukünftige Gesetzesvorhaben und den nächsten Bericht der
Finanzkommission, der dann auch „mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen für die
GKV“ beinhalten soll, hilft den Krankenhäusern an dieser Stelle nicht. Sämtliche
Kürzungsmaßnahmen müssen zwingend schon heute und nicht erst zu einem späteren
Zeitpunkt mit kurzfristig wirksamen Instrumenten zur Kostenentlastung der Krankenhäuser
und Deregulierung der Versorgung verknüpft werden. Die Krankenhäuser werden der Politik
diesbezüglich
erneut
Vorschläge
für
prioritäre
Deregulierungs-
und
Kostensenkungsmaßnahmen vorlegen.
Umso schwerer wiegt, dass die Umsetzung der der im Gesetzentwurf vorgesehenen
Maßnahmen unweigerlich zu einem weiteren Bürokratieaufwuchs ohne jeglichen Nutzen für
die Patientenversorgung führen würde. In besonderem Maße gilt dies für die geplante
Erhöhung
der
MD-Prüfquoten.
Wenn
die
Bundesregierung
schon
keine
Kostenentlastungsmaßnahmen für die Krankenhäuser vorsieht, sollte sie zumindest auf
Maßnahmen, die die Überregulierung und die Bürokratielast der Krankenhäuser weiter in die
Höhe treiben, verzichten. Vertrauen in die Kompetenz vor Ort, weniger Detailvorgaben und
stattdessen intelligente Anreizsysteme – dies sind die Stellschrauben für eine effiziente
Versorgung. An dieser Stelle muss die Bundesregierung ansetzen: Effizienz entsteht durch
Gestaltungsspielräume, nicht durch deren Einschränkung.
Absolut nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf nicht
endlich den unbestrittenen ordnungspolitischen Fehler der Finanzierung der GKV-Beiträge
von Bürgergeldempfängern (zukünftig Grundsicherung) aus Beiträgen der GKV-Versicherten

DKG-Stellungnahme (Stand: 18.06.2026) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
3
ernsthaft angeht. Die Finanzierung der GKV-Beiträge von Bürgergeldempfängern würde die
GKV unmittelbar um jährlich 12 Milliarden Euro entlasten und deren erwartetes Defizit auf
verkraftbare 3,3 Milliarden Euro verringern. Der geplante Einstieg in die Finanzierung in Höhe
von 250 Millionen Euro in 2027, 500 Millionen Euro in 2028, 1 Milliarde Euro in 2029, 1,5
Milliarden Euro in 2030 und 2 Milliarden Euro ab 2031 ist dabei nicht mehr als ein „Tropfen
auf den heißen Stein“, zumal der Steuerzuschuss des Bundes an anderer Stelle um ein
mehrfaches gekürzt wird.
1.2) Kürzungsmaßnahmen ignorieren den von den Krankenhäusern bereits geleisteten
Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und deren desaströse wirtschaftliche Lage
Entgegen anderslautender Behauptungen haben die Krankenhäuser in den vergangenen
Jahrzehnten maßgeblich zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beigetragen. Die amtlichen
Statistiken belegen, dass die GKV-Krankenhausausgaben durchschnittlich langsamer
angestiegen sind als deren Ausgaben für Arztpraxen, Arz