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title: "Diakonie Deutschland Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Berlin; Belastung der Versicherten steigt"
sdDatePublished: "2026-06-19T09:09:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/resource/blob/1190734/21-14-0092-50-Diakonie-Deutschland-GKV-nicht-barrierefrei.pdf"
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  - "Germany"
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Diakonie Deutschland Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Berlin; Belastung der Versicherten steigt

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Berlin, 18. Juni 2026

Die Diakonie bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung
für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 26. Mai 2026.

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Zusammenfassende Bewertung des Gesetzentwurfs

Die Diakonie begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, weitere Beitragssteigerungen für gesetzlich
Versicherte zu verhindern und zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in der Gesetzlichen
Krankenversicherung zurückzukommen. Auch das Anliegen, die evidenzbasierte Medizin zu stärken
und zukünftig nur Gesundheitsleistungen zu finanzieren, die für die Versicherten einen nachweis-
baren Nutzen haben, unterstützt die Diakonie. Die Diakonie begrüßt, dass einige der Härten, die im
Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen waren, in dem von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht mehr enthalten sind, wie beispielsweise die
geplante Reduzierung des Krankengeldes um fünf Prozentpunkte und die ehemals vorgesehene
Beschränkung der Krankengeldhöchstbezugsdauer auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Nach
wie vor jedoch werden gesetzlich Versicherte und Patient:innen durch das Maßnahmenpaket
überproportional belastet. Mit der vorgesehenen Kürzung des Bundeszuschusses für die Gesetzliche
Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung
zudem eine deutliche Verschlechterung der vormals vorgesehenen Regelungen vor. Dass der Bund
sich an dieser Stelle seiner Verantwortung bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
weitestgehend entzieht, ist aus Sicht der Diakonie nicht akzeptabel. Kritisch anzumerken ist zudem,
dass der Gesetzentwurf eine Schwächung der Tarifbindung im Gesundheitswesen und eine
Benachteiligung von Einrichtungen, die an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsregelungen
gebunden sind, vorsieht. Ein deutliches Bekenntnis zur Tarifbindung im Gesundheitswesen ist nach
Ansicht der Diakonie jedoch unerlässlich für die zukünftige Fachkräftesicherung und für die Aufrecht-
erhaltung einer guten Gesundheitsversorgung. Es ist zudem eine zentrale Grundvoraussetzung für
das Gelingen wichtiger noch ausstehender Strukturreformen wie der Einführung eines multi-
professionellen Primärversorgungssystems.

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie
und Entwicklung e. V.

Stellungnahme zum Entwurf der
Bundesregierung für ein Gesetz zur
Stabilisierung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

Ausschussdrucksache

Ausschuss für Gesundheit
21(14)92(50)
19.06.2026
gel. VB zur öffent. Anh. am 22.06.20
Deutscher Bundestag

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Bewertung wesentlicher Inhalte des Gesetzentwurfs

Artikel 1, Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nr. 15, § 36 Festbeträge für Hilfsmittel

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband geeignete Hilfsmittel bestimmen soll, für
die Festbeträge festgesetzt werden können. Hierfür sollen in ihrer Funktion gleichartige und gleich-
wertige Produkte in Gruppen zusammengefasst werden. Die Diakonie sieht die vorgesehene
Ausweitung der Festbeträge und die stärkere Orientierung an pauschalen Preisgrenzen kritisch, da
Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Sprachcomputer für Menschen mit Behinderungen
unverzichtbar sind und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellen. Oft ist
eine Anpassung der Hilfsmittel an den individuellen Bedarf der betroffenen Person notwendig. Nach
Ansicht der Diakonie sollten Festbeträge daher nur für Produktgruppen bestimmt werden, die eine
ausreichende Standardisierbarkeit und Vergleichbarkeit aufweisen. Die Entscheidung, für welche
Produktgruppen Festpreise in Betracht kommen können, sollte dem Gemeinsamen Bundes-
ausschuss übertragen werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass komplexe Versorgungsbedarfe
unberücksichtigt bleiben oder Betroffene die entstehenden Kosten selbst tragen müssen.

Zu Nr. 22, § 55 Zahnersatz

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bestehenden Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte
auf das vor dem Jahr 2021 geltende Niveau abzusenken und Boni, auf die gesetzlich Versicherte
einen Anspruch haben, wenn sie regelmäßige Zahnpflege betrieben und zahnärztliche Vorsorge-
untersuchungen in Anspruch genommen haben, entsprechend zu verringern. Diese Regelungen
lehnt die Diakonie ab, da aus eigener Tasche zu tragende Kosten für die zahnärztliche Versorgung
bereits heute für viele gesetzlich Versicherte eine große finanzielle Belastung darstellen.

Zu Nr. 23, § 61 Zuzahlungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, Zuzahlungen, die Versicherte für Arzneimittel, stationären Maßnahmen,
Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege leisten müssen, um 50
Prozent zu erhöhen und die Höhe der Zuzahlungen zukünftig mit der Entwicklung der Grundlohnrate
dynamisch fortzuschreiben und jährlich anzupassen. Eine finanzielle Überforderung soll auch
weiterhin durch eine Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch kranken Versicherten ein Prozent) aus-
geschlossen werden. Sobald diese Grenzen erreicht sind, können sich gesetzlich Versicherte von
weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Diakonie lehnt die geplante Erhöhung der Zuzahlungen
ab, da sie insbesondere Menschen mit geringen Einkommen treffen würde. Das Kostenbewusstsein
von Versicherten zu steigern und ihre Eigenverantwortung zu stärken sind keine geeigneten
Maßnahmen, um die gesundheitliche Versorgung nachhaltig zu verbessern. Vielmehr schaffen
höhere Zuzahlungen zusätzliche Hürden, gesundheitliche Versorgung in Anspruch zu nehmen und
tragen nicht zu einer bedarfsgerechten Verteilung von Gesundheitsleistungen bei. Die Finanz-
kommission Gesundheit merkt in ihrem Bericht an, die Zuzahlungsbefreiung setze voraus, dass
Versicherte aktiv einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Kommissionsmitglieder vermuten, dass die
Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung nicht durchgängig bekannt ist und viele Versicherte aufgrund
von Unkenntnis oder aufgrund komplexer administrativer Vorgänge nicht von ihrem Anspruch
Gebrauch machen. Sie empfehlen daher, dass Krankenkassen dazu verpflichtet und in die Lage
versetzt werden sollen, Versicherte automatisch zu informieren, wenn sie die Belastungsgrenze
erreichen, um sicherzugehen, dass diese um ihren Anspruch wissen und dementsprechend auch

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Gebrauch davon machen können. Die Diakonie unterstützt diese Empfehlung der Finanzkommission
Gesundheit ausdrücklich.

Zu Nr. 52, § 132a Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, zu Nr. 40, § 111
Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und zu Nr. 41, § 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

Die Diakonie Deutschland lehnt die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Entkoppelungen der
Refinanzierung der Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste von der Tarifentwicklung
entschieden ab. Der Gesetzesentwurf sieht diese für die Bereiche medizinische Behandlungs-
pflege/häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V (in Verbindung mit § 71 SGB V) sowie für die
medizinische Rehabilitation und Vorsorge nach §§ 111, 111c SGB V (in Verbindung mit § 71 SGB V)
vor. Die Neuregelungen werden in der Praxis bedeuten, dass die Tarife nur noch teilweise
refinanziert werden. Die wirtschaftliche Existenz vieler ambulanter Pflegedienste und Einrichtungen
der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge wird aufs Spiel gesetzt. Ein Verzicht auf die volle
Erstattung von Tariflöhnen würde die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Arbeits-
bedingungen konterkarieren. Die geplanten Gesetzesänderungen entwerten nicht nur die Beschäftig-
ten in Pflege- und Gesundheitsberufen, sondern gefährden zudem den staatlichen Versorgungs-
auftrag und die Versorgungssicherheit, insbesondere in der häuslichen Krankenpflege. Schon jetzt ist
es trotz angemessener (nicht: überzogener) Tarifsteigerungen in den letzten Jahren schwierig, genug
Fachkräfte zu finden. Allein aufgrund des demographischen Wandels brauchen wir in Zukunft sehr
viel mehr Fachkräfte als heute, gerade auch in der häuslichen Krankenpflege, die nicht notwendige
Krankenhausaufenthalte ersetzen bzw. Krankenhausaufenthalte verkürzen kann sowie in der
medizinischen Rehabilitation und Vorsorge, die Teilhabe sichert. Der Gesetzentwurf gefährdet die
Qualität von Reha, Vorsorge und häuslicher Krankenpflege. Qualifizierte Fachkräfte lassen sich mit
dem dann zu erwartenden Lohnniveau und noch zunehmender Arbeitsverdichtung weder halten noch
gewinnen. Dies wird zudem zu einem Verdrängungs- und Unterbietungswettbewerb kommerzieller,
nicht tarifgebundener Unternehmen zu Lasten der gemeinnützigen Anbieter führen, die an Tarif-
verträge oder kirchliche Arbeitsvertragsregelungen gebunden sind und nicht gewinnorientiert
arbeiten. Tarifgebundene, vor allem gemeinnützige Anbieter, hätten damit erhebliche Finanzierungs-
probleme. Die Diakonie merkt an, dass in der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge die
Einrichtungen zudem an die Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation gebunden sind, die
ausgabenrelevante Personalkorridore vorschreiben. Auch konzeptionelle Weiterentwicklungen der
rehabilitativen Versorgung, vor allem für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen,
werden verunmöglicht. Dies geht auch zu Lasten anderer Sozialleistungssysteme. Die Diakonie weist
auf den Widerspruch hin, dass einerseits durch das Bundestariftreuegesetz die Tarifbindung bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes gestärkt werden soll, was die Diakonie begrüßt,
zugleich aber mit dem geplanten Gesetz die Tarifbindung in systemrelevanten Versorgungsbereichen
mit großem Fachkräftemangel, insbesondere bei Pflegefachpersonen, ausgehebelt wird.

Zu Nr. 60, § 221 Zuschuss des Bundes an den Gesundheitsfonds

Die Bundesregierung plant, den jährlichen Zuschuss des Bundes an den Gesundheitsfonds, welcher
der pauschalen Abgeltung der durch die Gesetzliche Krankenversicherung erbrachter gesamt-
gesellschaftlicher Aufgaben (sogenannte versicherungsfremde Leistungen) dient, aufgrund der
notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes für die Jahre 2027 bis 2030 um je zwei Milliarden
Euro zu kürzen: Von derzeit 14,5 Milliarden Euro jährlich auf zukünftig 12,5 Milliarden Euro jährlich.
Diesbezüglich stellt der Kabinettsentwurf nach Ansicht der Diakonie eine deutliche Verschlechterung
gegenüber den noch im Referentenentwurf des BMG enthaltenen Regelungsvorschlägen dar.
Obgleich das tatsächliche Ausgabenvolumen für versicherungsfremde Leistungen mangels einer

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rechtlichen Definition nach Einschätzung des Sachverständigenrats Wirtschaft im jüngsten Frühjahrs-
gutachten nicht genau bestimmbar ist, liegt es nach den meisten Schätzungen deutlich über dem
aktuellen Bundeszuschuss. Der Zuschuss reicht somit schon jetzt bei weitem nicht aus, um die
entstehenden Kosten, die nicht allein durch gesetzlich Versicherte zu tragen sind, auszugleichen.
Dass der Bund sich seiner Verantwortung bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
an dieser Stelle so deutlich entzieht, ist nicht akzeptabel. Die Diakonie spricht sich daher klar dafür
aus, die geplante Kürzung des Bundeszuschusses zurückzunehmen.

Zu Nr. 61, § 223 Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und zu Nr. 5, § 6 Erhöhung der
Versicherungspflichtgrenze

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in
der GKV für das Jahr 2027 um monatlich zusätzlich 300 Euro zu erhöhen. Die Diakonie begrüßt
diese Maßnahme als richtigen Schritt, um die finanzielle Situation der Kassen zu stärken und besser-
verdienende Menschen in d