---
title: "Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss empfiehlt STARKids-Überführung in die Regelversorgung Deutschland; BMI-SDS-LMS um ≥0,2 zu t1 signifikant"
sdDatePublished: "2026-06-19T15:44:00Z"
source: "http://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1155/2026-06-19_STARKIDS.pdf"
topics:
  - name: "health"
    identifier: "medtop:07000000"
  - name: "health treatment and procedure"
    identifier: "medtop:20000464"
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "medical research"
    identifier: "medtop:20000737"
  - name: "children"
    identifier: "medtop:20000790"
  - name: "public health"
    identifier: "medtop:20001358"
locations:
  - "Germany"
  - "Berlin"
---


Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss empfiehlt STARKids-Überführung in die Regelversorgung Deutschland; BMI-SDS-LMS um ≥0,2 zu t1 signifikant

Beschluss

Beschluss
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum
abgeschlossenen Projekt STARKids (01NVF18013)
Vom 19. Juni 2026
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen
Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt STARKids - Stufenmodell Adipositas-Therapie im
Kindes- und Jugendalter (01NVF18013) folgenden Beschluss gefasst:
I.
Der Innovationsausschuss spricht auf Basis der Ergebnisse des Projekts STARKids folgende
Empfehlung zur Überführung von Ansätzen der neuen Versorgungsform in die
Regelversorgung aus:
a)
Aufgrund der positiven Effekte der im Projekt untersuchten Intervention, für die
Subgruppe Kinder und Jugendliche mit Adipositas, werden die Ergebnisse an die
Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene weitergeleitet. Diese
werden gebeten zu prüfen, inwiefern eine Umsetzung der Projektinhalte der Stufe
1 im Rahmen von Verträgen nach § 140a SGB V oder §73b SGB V veranlasst werden
können.
b)
Die im Projekt erzielten Erkenntnisse werden an die Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) weitergeleitet.
Diese wird gebeten, zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse der vorliegenden Studie
bei der aktuellen Überarbeitung der S3-Leitlinie – Therapie und Prävention der
Adipositas im Kindes- und Jugendalter- Berücksichtigung finden können.
c)
Die Ergebnisse werden zudem an den Unterausschuss Disease Management
Programme (DMP) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Deutsche
Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft
für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ), die Deutsche Gesellschaft für
pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie e. V. (DGPAED), die
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM),
den Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. (HÄV), die Deutsche Adipositas-
Gesellschaft e. V. (DAG), die AdipositasHilfe Deutschland e. V. und der
Konsensusgruppe Adipositasschulung für Kinder und Jugendliche (KgAS) e.V. zur
Information weitergeleitet.
Begründung
Das Projekt hat erfolgreich eine neue Versorgungsform (NVF) mit Stepped-Care- und E-
Health-basierten Ansätzen zur strukturierten, niederschwelligen, bedarfsgerechten
Versorgung von Kindern und Jugendlichen (3 bis 17 Jahre) mit Übergewicht (BMI > 90.
Perzentile) oder Adipositas (BMI > 97. Perzentile) implementiert und wissenschaftlich
evaluiert. Die Umsetzung erfolgte im transsektoralen Ansatz mit interdisziplinärer
Vernetzung zwischen ambulanten Kinderärztinnen/-ärzten (Intervention Stufe 1) und dem
öffentlichen Gesundheitsdienst (Intervention Stufe 2). In Stufe 1 erhielten die Familien der
Interventionsgruppe (IG) über ein Jahr verteilt fünf Präsenzschulungen zum Thema

2
‚gesunde Gewichtsentwicklung‘ in ihrer Kinder- und Jugendarztpraxis (KJAP). Zwischen
den Präsenzschulungen wurden die Familien auf dem Onlineportal STARKIDS mit
vielfältigen Inhalten zum Entdecken & Verstehen, Verändern & Reflektieren und Spielen &
Anwenden unterstützt. Bei Nichterreichung der gesetzten Ziele in Stufe 1 erfolgte der
Übergang in Stufe 2 in dem das örtliche Gesundheitsamt für die betroffenen Familien auf
Wunsch und Bedarf weiterführende Hilfen anbot. Die Kontrollgruppe (KG) erhielt zu
Baseline (t0) eine einmalige strukturierte Basisberatung. Mittels cluster-randomisierter,
kontrollierter zwei-armiger Studie wurde die Reduktion des Body Mass Index Standard
Deviation Score (BMI-SDSLMS) von ≥ 0.2 nach 12 Monaten (t1) (primärer Endpunkt) sowie
die gesundheitsbezogene Lebensqualität und weitere mit Übergewicht und Adipositas in
Verbindung stehende Parameter zu t1 und 18 Monate nach Baseline (t2) im
Gruppenvergleich betrachtet. Darüber hinaus erfolgte eine gesundheitsökonomische
Evaluation mit Kosteneffektivitäts-, Kosten-Nutzen-Analysen und Investitionsrentabilität
sowie eine quantitative und qualitative Prozessevaluation.
Insgesamt konnten aus 71 Praxen 559 Kinder und Jugendliche (IG: 343; KG: 216) mit jeweils
einer erziehungsberechtigten Person in den Analysen berücksichtigt werden. In Bezug auf
den primären Endpunkt erreichte die IG eine statistisch signifikant häufigere Reduktion
des BMI-SDSLMS von ≥ 0.2 (IG: 33 % vs. KG: 22 %) zu t1. Nach 18 Monaten (t2) waren die
Werte nahezu identisch (IG: 29 % vs. KG: 27 %) und nicht mehr signifikant. Hinsichtlich der
gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigten sich keine signifikanten Unterschiede
zwischen den Gruppen zu den Messzeitpunkten. Bei den weiteren mit Adipositas
assoziierten Begleiterkrankungen bzw. Symptomen zeigten sich statistisch signifikante
Verbesserungen zugunsten der IG für vegetative Störungen zu t1 und t2 sowie dem
Auftreten von Genu valgum (‚X-Beine‘) zu t1 und t2. Bei Lebensstilrelevanten und
psychosozialen sekundären Endpunkten zeigten sich nach 12, jedoch nicht mehr nach 18
Monaten statistisch signifikante Veränderungen zugunsten der IG durch eine höhere
Bewegungsfreude
(aus
Elternsicht),
stärkeres
Problembewusstsein
der
Erziehungsberechtigten
in
einzelnen
Bereichen
und
stärkere
Abnahme
von
Problemverhalten (aus Elternsicht). In der gesundheitsökonomischen Analyse konnte die
Kosteneffektivität für den primären Endpunkt für die Subgruppe der Kinder und
Jugendlichen mit Adipositas nachgewiesen werden. Die berechnete Investitionsrendite
zeigte, dass für jeden investierten Euro in Stufe 1 über 10 Jahre bis zu knapp zwei Euro
zurückerhalten werden können. In der gesundheitsökonomischen Analyse wurden
insgesamt höhere durchschnittliche Kosten in der IG festgestellt. Die Ergebnisse der
Prozessevaluation zeigten eine hohe Nutzungsrate der Schulungsstunden in den KJAP. Die
Umsetzung der zweiten Stufe des Stepped-Care Ansatzes war jedoch gering (39 Familien),
so dass diese nur explorativ ausgewertet werden konnte. Die teilnehmenden Ärztinnen
und Ärzte schätzten die Intervention samt ihren Inhalten zur Gewichtsreduktion sehr
positiv ein, wiesen jedoch auch auf Durchführungsprobleme wie Zeitmangel und die
stetige Motivation der Familien hin. Die Befragung der teilnehmenden Familien spiegelte
ebenfalls durchweg eine hohe Zufriedenheit mit der NVF wider.
Das randomisierte Design war prinzipiell geeignet zur Effektevaluation sowie zur
gesundheitsökonomischen Evaluation. Die Aussagekraft der Ergebnisse ist eingeschränkt
aufgrund des Verzerrungspotentials durch den selektiven Dropout zwischen den Gruppen
sowie Hinweise auf strukturelle Unterschiede zur Baseline. Die Methoden waren geeignet
zur Beantwortung der Fragestellungen der Prozessevaluation und wurden angemessen
umgesetzt.
Angesichts der enormen Herausforderungen von Adipositas für das Gesundheitswesen
und den Betroffenen selbst, konnte im Projekt gezeigt werden, dass Ansätze der NVF
(Stufe 1) das Potenzial zu einer signifikanten Gewichtsreduktion bei Kindern und

Jugendlichen mit Adipositas haben bei gleichzeitiger Kosteneffektivität. Vor diesem
Hintergrund und unter Berücksichtigung der Limitationen, werden die Ergebnisse an die
o. g. Adressatinnen und Adressaten weitergeleitet.
II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnis- und Evaluationsbericht des Projekts STARKids
werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht.
III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der
gewonnenen Erkenntnisse des Projekts STARKids an die unter I. a) bis I. c) genannten
Institutionen.

Berlin, den 19. Juni 2026
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
gemäß § 92b SGB V
Der Vorsitzende

Prof. Hecken