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title: "Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin beschließt neue S3-Leitlinie zu Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung; 44 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie."
sdDatePublished: "2026-06-19T15:44:00Z"
source: "http://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1175/2026-06-19_LL-KoPsS.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "mental health and disorder"
    identifier: "medtop:20000458"
  - name: "drug rehabilitation"
    identifier: "medtop:20001219"
  - name: "medical research"
    identifier: "medtop:20000737"
locations:
  - "Berlin"
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Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin beschließt neue S3-Leitlinie zu Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung; 44 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie.

Beschluss

Beschluss
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum
abgeschlossenen Projekt LL-KoPsS (01VSF21014)
Vom 19. Juni 2026
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen
Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt LL-KoPsS - S3-Leitlinie Psychosen mit komorbider
substanzbezogener Störung (01VSF21014) folgenden Beschluss gefasst:
I.
Die neu entwickelte S3-Leitlinie wird der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. zur Veröffentlichung im AWMF Leitlinien-
Register zur Verfügung gestellt.
Begründung
Bei Menschen mit Psychosen liegt die Lebenszeitprävalenz für eine substanzbezogene
Komorbidität bei rund 50 %. Der Konsum von Substanzen wie Cannabis oder Alkohol kann
sowohl die Diagnose als auch den Verlauf von psychotischen Erkrankungen beeinflussen.
Das gleichzeitige Auftreten beider Diagnosen, auch als „Doppeldiagnose“ bezeichnet, stellt
folglich besondere Anforderungen an die gesundheitliche Versorgung. Neben komplexen
und langfristigen Versorgungsbedarfen ist zudem häufig die Therapietreue der
Patientinnen und Patienten eingeschränkt, Krankheitsverläufe sind schwerer und Rezidive
häufiger.
Im Rahmen des Projekts wurde für den deutschen Versorgungskontext eine neue S3-
Leitlinie zu Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung entwickelt. Sie liefert
44 Empfehlungen zur Diagnostik und Früherkennung sowie zur Therapie, Rehabilitation
und Prävention dieser spezifischen Doppeldiagnose. Darüber hinaus liegen Empfehlungen
zu verschiedenen Subgruppen (z. B. Jugendlichen) und der Behandlung in speziellen
Settings (z. B. Wohnungslosigkeit) vor. Die Leitlinie richtet sich an alle Berufsgruppen, die
in die Beratung, Behandlung und Versorgung von Menschen mit der Komorbidität
Psychose und Sucht oder einer substanzinduzierten Psychose eingebunden sind. Darüber
hinaus dient sie zur Information für Allgemeinärztinnen und -ärzte sowie Sport- und
Bewegungstherapeutinnen und -therapeuten.
Die neu entwickelte S3-Leitlinie erfüllt die Kriterien des AWMF-Regelwerks für S3-
Leitlinien und damit die Voraussetzung zur Ausschöpfung ihres Potentials zur
Verbesserung der Versorgung entsprechend der Antragstellung.
II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnisbericht des Projekts LL-KoPsS werden auf der
Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter
www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht.
III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der
gewonnenen Erkenntnisse des Projekts LL-KoPsS an die unter I. genannten Institution.

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Berlin, den 19. Juni 2026
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
gemäß § 92b SGB V
Der Vorsitzende

Prof. Hecken