Innovationsausschuss G-BA beschließt PEMKOR-Bericht in Berlin; 55 Kooperationsregionen identifiziert.
Beschluss
Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt PEMKOR (01VSF20032) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PEMKOR - Krankenhausindividuelle Prognosen, Evaluation der Mindestmengenregelung im Zeitverlauf 2016-2021 und Modellierung von Kooperationsregionen (01VSF20032) folgenden Beschluss gefasst: I. Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden an den Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Information weitergeleitet. Begründung Das Projekt hat erfolgreich die Einführung der Prognosepflicht und der abgeänderten Ausnahmetatbestandsregelungen in den Mindestmengenregelungen (Mm-R) für komplexe Eingriffe am Ösophagus und Pankreas, Stammzelltransplantationen und Knie- Totalendoprothesen (Knie-TEP) mittels längsschnittlicher Beobachtungsstudie (2016 - 2021) auf Basis von retrospektiven Sekundärdaten evaluiert. Basierend auf fünf Arbeitspaketen (AP) erfolgte in den ersten drei AP die Evaluation zur Umsetzung der Mm- R bis 2021, einschließlich der vom G-BA vorgenommenen Weiterentwicklung der Mm-R, mit der Krankenhäuser, die einen Mm-Eingriff durchführen wollen, seit 2019 bzw. 2020 verpflichtet sind, im vorausgehenden Jahr eine Prognose über das voraussichtliche Erreichen der Mm gegenüber den Krankenkassen abzugeben. In AP 4 wurde die Veränderung der Krankenhausmortalität bei Eingriffen unter der Mm-R betrachtet. In den abschließenden Analysen (AP5) zur regionalen Versorgung wurde geprüft, inwiefern regionale Kooperationsmöglichkeiten zur Einhaltung der Mm-R beitragen können. Im Durchschnitt der sechs Berichtsjahre führten 349 KH-Standorte Ösophaguseingriffe, 565 Pankreaseingriffe, 91 Stammzelltransplantationen und 1.003 Knie-TEP Eingriffe durch. Der Anteil der Krankenhausstandorte die die Mm erfüllten variierte zwischen den Jahren zum Teil deutlich: Ösophaguseingriffen 44 – 55 %, Pankreaseingriffe 66 – 69 % und Knie- TEP Eingriffe 83 – 92 %. Bei den Stammzelltransplantation zeigte sich eine deutliche Zunahme von 72 % im Jahr 2016 auf 90 % 2021. Kleinere Krankenhäuser und teilweise eine entfernte Lage zum nächsten durchführenden Krankenhaus erhöhten die Chance die Mm nicht einzuhalten. Die Prognosewirkung ab dem Jahr 2020 konnte aufgrund der Covidpandemie bisher nicht beurteilt werden. Die Bewertung der Prognoseabgabe zeigte jedoch, dass die Prognose mit beiden erfüllten Prognoseangaben die stärkste Vorhersagekraft aufweist. In Bezug auf den Punkt Ausnahmetatbestände wurde deutlich, dass es sich bei Ösophagus- (21 - 40 %) und Pankreaseingriffen (31 – 47 %) am häufigsten um Notfälle handelte. Weitere Aspekte wie personelle oder infrastrukturbedingte Krankenhausveränderungen führten nur teilweise nach den vorgegebenen Fristen zum Einhalten der Mm. Die adjustierten Mortalitätsraten sind in Krankenhäusern, die die Mm nicht einhalten höher, (Ösophagus- 7 vs. 10 %, Pankreas- 8 vs. 12 % und Knie-TEP Eingriff 0,1 vs. 0,3 %) außer bei Stammzelltransplantationen (5 vs. 4 %). Die abschließend
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durchgeführte Modellierung zeigte die Möglichkeit eines regionalen Kooperationsmodells zur Erreichung der Mm. Insgesamt konnten für Ösophagus- und Pankreaseingriffe je 55 Kooperationsregionen sowie 39 für Stammzelltransplantationen und 672 für Knie-TEP Eingriffe identifiziert werden. Die Methoden waren bedingt geeignet zur Beantwortung der Fragestellungen und wurden angemessen umgesetzt. Einschränkungen der Aussagekraft ergeben sich hauptsächlich durch das begründete, aber retrospektive Studiendesign und durch die im Bericht aufgezeigten Limitationen der Sekundärdatenquellen der Qualitätsberichte (z. B. Daten zur Mortalität sind nicht standortspezifisch) und der fallpauschalenbasierten Krankenhaus-Statistik. Insgesamt hat die Studie deskriptive Einblicke in die Umsetzung der Mindestmengenregelung bezüglich Einhaltung, Prognose, Ausnahmetatbestände und damit verbundene Mortalität exemplarisch für vier Leistungsbereichen dargestellt. Auch wurde die Richtlinie zur Mindestmengenregelungen in der Zwischenzeit durch den G-BA kontinuierlich weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund werden die im Projekt erzielten Ergebnisse, unter Berücksichtigung der genannten Limitationen, an den o. g. Adressaten weitergeleitet. II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnisbericht des Projekts PEMKOR werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht. III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der gewonnenen Erkenntnisse des Projekts PEMKOR an die unter I. genannte Institution.
Berlin, den 19. Juni 2026 Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b SGB V Der Vorsitzende
Prof. Hecken