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title: "Innovationsausschuss G-BA beschließt PEMKOR-Bericht in Berlin; 55 Kooperationsregionen identifiziert."
sdDatePublished: "2026-06-19T15:44:00Z"
source: "http://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1173/2026-06-19_PEMKOR.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "medical research"
    identifier: "medtop:20000737"
  - name: "public health"
    identifier: "medtop:20001358"
locations:
  - "Germany"
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Innovationsausschuss G-BA beschließt PEMKOR-Bericht in Berlin; 55 Kooperationsregionen identifiziert.

Beschluss

Beschluss
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum
abgeschlossenen Projekt PEMKOR (01VSF20032)
Vom 19. Juni 2026
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen
Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PEMKOR - Krankenhausindividuelle Prognosen,
Evaluation der Mindestmengenregelung im Zeitverlauf 2016-2021 und Modellierung von
Kooperationsregionen (01VSF20032) folgenden Beschluss gefasst:
I.
Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden an den Unterausschuss Qualitätssicherung des
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Information weitergeleitet.
Begründung
Das Projekt hat erfolgreich die Einführung der Prognosepflicht und der abgeänderten
Ausnahmetatbestandsregelungen in den Mindestmengenregelungen (Mm-R) für
komplexe Eingriffe am Ösophagus und Pankreas, Stammzelltransplantationen und Knie-
Totalendoprothesen (Knie-TEP) mittels längsschnittlicher Beobachtungsstudie (2016 -
2021) auf Basis von retrospektiven Sekundärdaten evaluiert. Basierend auf fünf
Arbeitspaketen (AP) erfolgte in den ersten drei AP die Evaluation zur Umsetzung der Mm-
R bis 2021, einschließlich der vom G-BA vorgenommenen Weiterentwicklung der Mm-R,
mit der Krankenhäuser, die einen Mm-Eingriff durchführen wollen, seit 2019 bzw. 2020
verpflichtet sind, im vorausgehenden Jahr eine Prognose über das voraussichtliche
Erreichen der Mm gegenüber den Krankenkassen abzugeben. In AP 4 wurde die
Veränderung der Krankenhausmortalität bei Eingriffen unter der Mm-R betrachtet. In den
abschließenden Analysen (AP5) zur regionalen Versorgung wurde geprüft, inwiefern
regionale Kooperationsmöglichkeiten zur Einhaltung der Mm-R beitragen können.
Im Durchschnitt der sechs Berichtsjahre führten 349 KH-Standorte Ösophaguseingriffe,
565 Pankreaseingriffe, 91 Stammzelltransplantationen und 1.003 Knie-TEP Eingriffe durch.
Der Anteil der Krankenhausstandorte die die Mm erfüllten variierte zwischen den Jahren
zum Teil deutlich: Ösophaguseingriffen 44 – 55 %, Pankreaseingriffe 66 – 69 % und Knie-
TEP Eingriffe 83 – 92 %. Bei den Stammzelltransplantation zeigte sich eine deutliche
Zunahme von 72 % im Jahr 2016 auf 90 % 2021. Kleinere Krankenhäuser und teilweise eine
entfernte Lage zum nächsten durchführenden Krankenhaus erhöhten die Chance die Mm
nicht einzuhalten. Die Prognosewirkung ab dem Jahr 2020 konnte aufgrund der
Covidpandemie bisher nicht beurteilt werden. Die Bewertung der Prognoseabgabe zeigte
jedoch, dass die Prognose mit beiden erfüllten Prognoseangaben die stärkste
Vorhersagekraft aufweist. In Bezug auf den Punkt Ausnahmetatbestände wurde deutlich,
dass es sich bei Ösophagus- (21 - 40 %) und Pankreaseingriffen (31 – 47 %) am häufigsten
um Notfälle handelte. Weitere Aspekte wie personelle oder infrastrukturbedingte
Krankenhausveränderungen führten nur teilweise nach den vorgegebenen Fristen zum
Einhalten der Mm. Die adjustierten Mortalitätsraten sind in Krankenhäusern, die die Mm
nicht einhalten höher, (Ösophagus- 7 vs. 10 %, Pankreas- 8 vs. 12 % und Knie-TEP Eingriff
0,1 vs. 0,3 %) außer bei Stammzelltransplantationen (5 vs. 4 %). Die abschließend

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durchgeführte Modellierung zeigte die Möglichkeit eines regionalen Kooperationsmodells
zur Erreichung der Mm. Insgesamt konnten für Ösophagus- und Pankreaseingriffe je 55
Kooperationsregionen sowie 39 für Stammzelltransplantationen und 672 für Knie-TEP
Eingriffe identifiziert werden.
Die Methoden waren bedingt geeignet zur Beantwortung der Fragestellungen und wurden
angemessen umgesetzt. Einschränkungen der Aussagekraft ergeben sich hauptsächlich
durch das begründete, aber retrospektive Studiendesign und durch die im Bericht
aufgezeigten Limitationen der Sekundärdatenquellen der Qualitätsberichte (z. B. Daten
zur Mortalität sind nicht standortspezifisch) und der fallpauschalenbasierten
Krankenhaus-Statistik.
Insgesamt
hat
die
Studie
deskriptive
Einblicke
in
die
Umsetzung
der
Mindestmengenregelung bezüglich Einhaltung, Prognose, Ausnahmetatbestände und
damit verbundene Mortalität exemplarisch für vier Leistungsbereichen dargestellt. Auch
wurde die Richtlinie zur Mindestmengenregelungen in der Zwischenzeit durch den G-BA
kontinuierlich weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund werden die im Projekt erzielten
Ergebnisse, unter Berücksichtigung der genannten Limitationen, an den o. g. Adressaten
weitergeleitet.
II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnisbericht des Projekts PEMKOR werden auf der
Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter
www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht.
III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der
gewonnenen Erkenntnisse des Projekts PEMKOR an die unter I. genannte Institution.

Berlin, den 19. Juni 2026
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
gemäß § 92b SGB V
Der Vorsitzende

Prof. Hecken