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title: "Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PSY-KOMO in Frankfurt am Main, Greifswald, Göppingen/Ulm und Neuss; ohne Empfehlung, Ergebnisse an Fachverbände weitergeleitet"
sdDatePublished: "2026-06-19T15:44:00Z"
source: "http://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1168/2026-06-19_PSY-KOMO.pdf"
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  - "Göppingen"
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  - "Berlin"
  - "Neuss"
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Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PSY-KOMO in Frankfurt am Main, Greifswald, Göppingen/Ulm und Neuss; ohne Empfehlung, Ergebnisse an Fachverbände weitergeleitet

Beschluss

Beschluss
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum
abgeschlossenen Projekt PSY-KOMO (01NVF19019)
Vom 19. Juni 2026
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen
Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PSY-KOMO - Komorbide somatische Erkrankungen bei
Patienten mit schweren psychischen Störungen zur Reduktion somatischer Komorbidität und
erhöhter Mortalität (01NVF19019) folgenden Beschluss gefasst:
I.
Der Innovationsausschuss spricht für das Projekt PSY-KOMO keine Empfehlung aus.
Aufgrund positiver Teilergebnisse beschließt der Innovationsausschuss dennoch, die
Ergebnisse an die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), die Deutsche Gesellschaft für
Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für
Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM) und die Aktion
Psychisch Kranke e.V. (APK) zur Information weiterzuleiten.
Begründung
Das Projekt hat erfolgreich eine neue Versorgungsform zur Prävention und Früherkennung
von somatischen Erkrankungen bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
(severe mental illnesses = SMI) entwickelt, implementiert und evaluiert. Eingeschlossen
wurden Personen mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen, manischen
Episoden, bipolaren affektiven Störungen, schweren unipolaren Depressionen oder
emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen. In Stufe 1 der sechsmonatigen
Intervention erhielten die Teilnehmenden ein obligatorisches Screening durch die
teilnehmenden Psychiaterinnen und Psychiater. Das Screening beinhaltete u. a. eine
strukturierte standardisierte Anamnese sowie bei Bedarf allgemeine körperliche,
neurologische und spezifische Untersuchungen. Stufe 2 war fakultativ und sah bspw.
folgende mögliche Komponenten vor: Schulungen, eine Überweisung in die
Regelversorgung, Gesundheitsbegleitung, Telefonkonsile zur Pharmakotherapie oder
interdisziplinäre Gesundheitsnetzwerke.
Die Evaluation der Versorgung erfolgte mittels einer multizentrischen, nicht-
randomisierten Studie an den Standorten Frankfurt am Main, Greifswald, Göppingen/Ulm
und Neuss. Dabei wurde in einem quasi-experimentellen Studiendesign die
Interventionsgruppe (IG) einer Kontrollgruppe (KG) gegenübergestellt, die mithilfe von
Abrechnungs- und Verordnungsdaten der teilnehmenden Kassenärztlichen Vereinigungen
(KV) aus jeweils acht Quartalen vor und nach Beginn der Intervention gebildet wurde. Alle
Teilnehmenden füllten zusätzlich einen Einschlussfragebogen aus. Für die Teilnehmenden
des Standorts Greifswald standen keine KV-Routinedaten zur Verfügung, diese Personen
erhielten nach sechs Monaten eine zweite Fragebogenerhebung. Primär sollte die
Intervention zu einer Verbesserung der Detektion somatischer Komorbiditäten führen,
wobei eine Auswahl von zehn möglichen somatischen Erkrankungen einbezogen wurde.

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Sekundäre Endpunkte waren die Verbesserung der leitliniengerechten Behandlung von
somatischen Komorbiditäten, die Verbesserung von Prävention und Früherkennung sowie
ausschließlich für die Population in Greifswald die Veränderungen im Lebensstil
(Bewegungsverhalten, Alkoholkonsum, Rauchverhalten). Darüber hinaus wurden
vertiefende Analysen mit Krankenkassendaten der teilnehmenden Kassen (AOK Baden-
Württemberg, AOK Rheinland/Hamburg) sowie eine Prozessevaluation und eine
gesundheitsökonomische Evaluation durchgeführt.
Insgesamt wurden für n = 1.278 Personen KV-Routinedaten mit den Primärdaten
verknüpft und gematcht. Für den Standort Greifswald lagen Daten von n = 245
Patientinnen und Patienten im Längsschnitt vor. Die Analysen zum primären Endpunkt
mithilfe der KV-Routinedaten zeigten einen statistisch signifikanten Effekt der
Intervention, wonach die Wahrscheinlichkeit für mindestens eine neu diagnostizierte
somatische Komorbidität bei Patientinnen und Patienten der IG im Vergleich zur KG höher
war. Die Analysen zur Vorhersage einer insgesamt leitliniengerechten Behandlung zeigten
keinen signifikanten Effekt der Intervention. Der Interaktionseffekt zwischen der IG und
der Subgruppe ‚Persönlichkeitsstörung oder Schizophrenie‘ konnte hingegen einen
signifikanten Unterschied zur KG aufzeigen, welcher darauf hinweist, dass die
Zugehörigkeit zur IG für Patientinnen und Patienten mit Persönlichkeitsstörung oder
Schizophrenie mit einer erhöhten Chance auf eine leitliniengerechte Versorgung
verbunden war. Demgegenüber deuteten die Ergebnisse für Personen mit affektiver
Störung auf eine leicht geringere Wahrscheinlichkeit für eine leitliniengerechte
Versorgung in der IG im Vergleich zur KG hin. Darüber hinaus nahmen Teilnehmende der
IG statistisch signifikant mehr Untersuchungen für Prävention und Früherkennung in
Anspruch als in der KG. Die Analysen zur Veränderung der Lebensstilfaktoren für die
Stichprobe in Greifswald konnten keine signifikanten Interventionseffekte detektieren.
Im Rahmen der begleitenden Prozessevaluation zeigte sich, dass die NVF von den
teilnehmenden Psychiaterinnen und Psychiatern sowie von den Patientinnen und
Patienten insgesamt positiv bewertet wurde. Besonders die Module Screening (Stufe 1),
Gesundheitsbegleitung und die Bereitstellung von Informationsangeboten wurden als
hilfreich empfunden. Die gesundheitsökonomische Evaluation zeigte für die NVF
Mehrkosten in der GKV-Versorgung. Die berechneten inkrementellen Kosten-Effektivitäts-
Verhältnisse (ICER) deuten auf eine geringe Kosteneffektivität hinsichtlich der Detektion
somatischer Komorbiditäten hin (hohe Kosten pro neu entdecktem Fall und hohe Anzahl
notwendiger Behandlungen).
Die Methoden waren weitgehend geeignet zur Beantwortung der Fragestellungen. Die
Aussagekraft der Ergebnisse ist insbesondere aufgrund der fehlenden Randomisierung
und wahrscheinlicher Selektionseffekte sowie der kleinen Fallzahlen, vor allem für die
Analysen zu Prävention und Früherkennung und bei der Berechnung der
Leitlinienadhärenz,
eingeschränkt.
Diese
Limitationen
ergeben
ein
erhöhtes
Verzerrungspotential.
Die Erkenntnisse aus der Ergebnisevaluation deuten auf Vorteile der neuen
Versorgungsform im Vergleich zur Regelversorgung hin. Diese sind mit einer geringeren
Kosteneffektivität verbunden und die Aussagekraft der Ergebnisse ist aufgrund der
Limitationen eingeschränkt. Eine Empfehlung zur Überführung der NVF in die
Regelversorgung kann auf Grundlage der Gesamtergebnisse und der genannten
Limitationen nicht ausgesprochen werden. Da sich jedoch Hinweise für mögliche
Verbesserungspotenziale für die aktuelle Versorgung ableiten lassen, werden die
Ergebnisse an die o. g. Adressatinnen und Adressaten zur Information weitergeleitet.

II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnis- und Evaluationsbericht des Projekts PSY-KOMO
werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht.
III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der
gewonnenen Erkenntnisse des Projekts PSY-KOMO an die unter I. genannten Institutionen.

Berlin, den 19. Juni 2026
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
gemäß § 92b SGB V
Der Vorsitzende

Prof. Hecken