Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss TransitADI S3-Leitlinie zur Transition junger Adipositas Berlin; 15 Empfehlungen, Patienteninformation in 8 Sprachen.
Beschluss
Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt TransitADI (01VSF22014) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt TransitADI - Transition von jungen Menschen mit Adipositas von der Pädiatrie in die Erwachsenenmedizin (01VSF22014) folgenden Beschluss gefasst: I. Die Empfehlung zu den Ergebnissen des Projekts TransitADI wird wie folgt gefasst: Die neu entwickelte S3-Leitlinie wird der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. zur Veröffentlichung im AWMF Leitlinien- Register zur Verfügung gestellt. Begründung Adipositas zählt zu den häufigsten chronischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalter. Die damit einhergehenden Folge- und Begleiterkrankungen sind vielfältig und treten oft bereits schon bei Kindern und Jugendlichen auf und persistieren im Erwachsenenalter fort. Bei den aktuell bestehenden adipositasspezifischen Leitlinien für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene werden die Herausforderungen, die mit einer strukturierten Begleitung der Transition einhergehen nicht in dem nötigen Umfang adressiert, da insbesondere die Transition bei jungen Menschen mit Adipositas durch individuelle und strukturelle Barrieren erschwert wird. Aber auch besondere Bedarfe im Zusammenhang mit der Erkrankung vorhanden sind wie u. a. Verhütung, Kinderwunsch, Berufswahl und andere Zukunftsthemen. Im Rahmen des Projekts wurde eine neue S3-Leitlinie für die Transition junger Menschen mit Adipositas entwickelt. Insbesondere sollten mit der Leitlinie transitionsspezifische Lücken geschlossen und eine kontinuierliche Versorgung sowie multiprofessionelle Behandlung sichergestellt werden. Insgesamt wurden 15 Empfehlungen, davon acht evidenzbasierte u. a. zu den Themen ‚Krankheits- und Selbstmanagement‘, ‚Einsatz App- und webbasierter Anwendungen‘ und sieben konsensbasiert (‚Ernährung‘, ‚Bewegung‘, ‚medikamentöse Therapie‘, etc.) verabschiedet. Zudem stellt die miterstellte Patienteninformation, welche in acht Sprachen angefertigt wurde, evidenzbasierte Informationen für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung. Die neu entwickelte S3-Leitlinie erfüllt die Kriterien des AWMF-Regelwerks für S3- Leitlinien und damit die Voraussetzung zur Ausschöpfung ihres Potentials zur Verbesserung der Versorgung entsprechend der Antragstellung. II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnisbericht des Projekts TransitADI werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht.
2 III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der gewonnenen Erkenntnisse des Projekts TransitADI an die unter I. genannte Institution. Berlin, den 19. Juni 2026 Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b SGB V Der Vorsitzende Prof. Hecken