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title: "Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PRO B PROM bei metastasiertem Brustkrebs in Deutschland; Fatigue reduziert, Überlebensrate steigt signifikant nach sechs Monaten"
sdDatePublished: "2026-06-19T15:44:00Z"
source: "http://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1162/2026-06-19_PRO-B.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "health treatment and procedure"
    identifier: "medtop:20000464"
  - name: "medical research"
    identifier: "medtop:20000737"
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "pharmaceutical"
    identifier: "medtop:20000223"
locations:
  - "Berlin"
  - "Germany"
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Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschließt PRO B PROM bei metastasiertem Brustkrebs in Deutschland; Fatigue reduziert, Überlebensrate steigt signifikant nach sechs Monaten

Beschluss

Beschluss
des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen
Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum
abgeschlossenen Projekt PRO B (01NVF19013)
Vom 19. Juni 2026
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen
Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt PRO B - PROM bei Brusterkrankungen - neue Wege in
der Versorgung bei metastasiertem Brustkrebs (01NVF19013) folgenden Beschluss gefasst:
I.
Der Innovationsausschuss spricht auf Basis der Ergebnisse des Projekts PRO B folgende
Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung aus:
a)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten zu prüfen, inwiefern
gesetzliche Anpassungen nötig sind, um vergleichbare Interventionen zur digitalen
Erfassung und Übermittlung von Patient-Reported Outcomes (PROs) mit
alarmbasierter Kontaktaufnahme und ggf. Therapieanpassung für onkologische
Erkrankungen mit intensivem Monitoringbedarf aufgrund von zu erwartenden
Therapienebenwirkungen
über
die
gemeinsame
Selbstverwaltung
in
die
Regelversorgung aufzunehmen.
b)
Die Projektergebnisse werden aufgrund der belegten positiven Effekte der im Projekt
untersuchten Intervention an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), den GKV-Spitzenverband, die Verbände
der Krankenkassen auf Bundesebene sowie die Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
(DKG) zur Information weitergeleitet.
c)
Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden darüber hinaus an die Deutsche
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG), die Deutsche
Gesellschaft für Senologie e. V. (DGS), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie
und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO), das Deutsche Konsortium Familiärer
Brust- und Eierstockkrebs, die Stiftung Deutsche Krebshilfe, den Frauenselbsthilfe
Krebs - Bundesverband e. V. (FSH), das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ),
Haus der Krebs-Selbsthilfe - Bundesverband e. V. und dem IQTIG zur Information
weitergeleitet.
Begründung
Das Projekt hat erfolgreich eine App-basierte neue Versorgungsform (NVF) für
Patientinnen mit metastasiertem Mammakarzinom an deutschlandweit 52 zertifizierten
Brustkrebszentren implementiert und wissenschaftlich evaluiert. Ziel war es, krankheits-
oder therapieassoziierte Symptome frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende
Maßnahmen eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Patientin zu verhindern.
Mit der NVF erhielten die Patientinnen der Interventionsgruppe (IG), neben der
Regelversorgung, über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eine wöchentliche
digitale Erhebung von Patient-Reported Outcomes (PROs) zum Gesundheitszustand mit
ca. 50 Fragen zu verschiedenen Domänen der Lebensqualität und Symptomen. Die
Befragungsdaten standen dem Behandlungsteam sofort nach Abschluss der Befragung zur

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Verfügung und wurden als individuelle Verlaufskurven graphisch aufgearbeitet, um
dadurch einen zeitnahen Überblick über das Befinden der Patientin zu vermitteln. Das
Befragungssystem zeigte zudem an, in welchem Verhältnis die Werte der letzten
Befragung zu Vorbefragungen standen. Ein wesentlicher Bestandteil der NVF war das
automatisierte Alarmsystem, das bei einer Verschlechterung von ausgewählten
Gesundheitswerten einen Alarm beim Behandlungsteam auslöste. Dieses kontaktierte
daraufhin die Patientin innerhalb von 48 Stunden, um ihre Beschwerden und deren
Ausmaß einzuschätzen und bei Bedarf Maßnahmen zu veranlassen. Die Kontrollgruppe
(KG) erhielt die Regelversorgung sowie alle drei Monate eine PRO-Befragung ohne
alarmbasiertes Monitoring. Der primäre Endpunkt war die Reduktion des Fatigue-Scores
nach sechs Monaten. Zur Wirksamkeitsevaluation wurde eine offene, prospektive,
multizentrische, zweiarmige randomisiert-kontrollierte Studie durchgeführt. Begleitend
erfolgte eine Prozess- sowie gesundheitsökonomische Evaluation.
Insgesamt wurden 463 Patientinnen in die IG und 461 in die KG randomisiert, wovon 909
Patientinnen in die finale Analyse miteinbezogen wurden. Die Abbruchrate lag nach sechs
Monaten bei 13 % in der IG und 20 % in der KG. Im Interventionszeitraum wurden
insgesamt 36.845 PRO-Fragebögen von allen Patientinnen der IG ausgefüllt sowie in 3.019
Fällen ein Alarm ausgelöst. Dies erfolgte am häufigsten durch Verschlechterungen in den
Domänen Rollenfunktion sowie soziale und emotionale Funktion. Zudem zeigte sich, dass
jüngere Patientinnen (unter 40 Jahren) und Patientinnen, die an einem triple negativen
Brustkrebs (TNBC) erkrankt waren, eine tendenziell höhere Alarmrate (19 bzw. 20 Alarme)
im Vergleich zu älteren Patientinnen bzw. solchen mit anderen Arten des
Mammakarzinoms aufwiesen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich die Fatigue nach
sechs Monaten (primärer Endpunkt) als auch nach 12 Monaten in der IG statistisch
signifikant reduzierte sowie die Gesamtüberlebensrate nach sechs und 12 Monaten
signifikant höher war. Für die weiteren sekundären Endpunkte wie körperliche
Funktionsfähigkeit konnte für die ersten neun Monate eine statistisch signifikante
Verbesserung in der IG aufgezeigt werden. Nach 12 Monaten zeigten sich positive
Tendenzen, die jedoch nicht signifikant waren. In Bezug auf die gesundheitsbezogene
Lebensqualität wies die IG im Vergleich zur KG leicht höhere Werte auf, wobei der
Unterschied
nur
nach
sechs
Monaten
statistisch
signifikant
war.
Die
gesundheitsökonomische Analyse basierte auf Routinedaten der teilnehmenden
Krankenkassen. Während des 12-monatigen Studienzeitraums wurden in der IG statistisch
signifikant höhere qualitätsadjustierte Lebensjahre (QALYs) und gleichzeitig geringere
Gesamtkosten (inkrementelle Kosten: -846 €) im Vergleich zur KG beobachtet. Zudem wies
die IG einen Trend zu einer kürzeren Krankenhausverweildauer auf. Hinsichtlich der QALYs
und unter Einbeziehung gängiger Schwellenwerte, erwies sich die NVF als kosteneffektiv.
Die Prozessevaluation der NVF wurde mittels quantitativer und qualitativer Methoden mit
allen Beteiligten umgesetzt und sowohl vom Behandlungsteam als auch von den
Patientinnen positiv bewertet. Die Patientinnen der IG berichteten, dass sie durch die
Nutzung der NVF besser in der Lage waren, ihren Gesundheitszustand gegenüber dem
Behandlungsteam zu kommunizieren. Einschränkend wurde durch das Behandlungsteam
angemerkt, dass PROs nur eine Momentaufnahme widerspiegeln und das ärztliche
Gespräch ein Gesamtbild ergeben kann.
Die Methoden waren zur Beantwortung der Fragestellungen der Effektevaluation
geeignet. Insbesondere zeichnete sich das Projekt durch eine transparente, differenzierte
und umfassende Berichtsdarstellung bezüglich fehlender Werte sowie der Verwendung
validierter Erhebungsinstrumente aus. Zudem konnte zu Baseline, nach Randomisierung
und Imputation fehlender Werte die Strukturgleichheit zwischen IG und KG erzielt werden.
Bezüglich
der
Ergebnisse
zum
primären
Endpunkt
weisen
unauffällige
Sensitivitätsanalysen,
vergleichende
Analysen
mit
imputierten
Werten
und

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Subgruppenanalysen generell auf robuste Ergebnisse hin. Einschränkungen ergeben sich
insbesondere durch die unverblindete Studiendurchführung, Endpunkterhebung und
Auswertung. Zudem kann ein potenzieller Selektionsbias durch einen leicht höheren Drop-
Out in der KG sowie Reporting-Bias durch häufigere Messungen in der IG nicht
ausgeschlossen werden. Es wurde nicht erfasst, ob ein Therapiewechsel aufgrund der PRO-
Alarme, der Krankheitsprogression, einer Symptomverschlechterung oder einer
Kombination
daraus
erfolgte.
Die
Methoden
zur
Beantwortung
der
gesundheitsökonomischen
Evaluation
waren
geeignet.
Aussagen
auf
patientenindividueller Ebene waren durch erfolgte Datenverknüpfung möglich. Mögliche
Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Analyse einer Teilpopulation (25 % der
Gesamtpopulation), der eingeschränkten Repräsentativität und des selektiven Drop-Outs.
Die Methoden zur Beantwortung der Fragestellungen der Prozessevaluation waren
geeignet und wurden weitgehend angemessen umgesetzt.
Das Projekt konnte die Wirksamkeit eines ergänzenden App-basierten Monitorings für
Patientinnen mit metastasiertem Mammakarzinom in Bezug auf die Reduktion von Fatigue
bei gleichzeitiger Kostenersparnis im Vergleich zur alleinigen Regelversorgung
nachweisen. Die NVF stellt damit in der Versorgung eine zusätzliche Behandlungsoption
dar, um bei Verschlechterungen des Gesundheitszustandes unverzüglich zu reagieren und
angemessene Maßnahmen einzuleiten. Aufgrund der im Projekt erzielten positiven
Ergebnisse, unter Berücksichtigung der genannten Limitationen, spricht sich der
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss für die Überführung der
Ergebnisse in die Regelversorgung und die Weiterleitung an die o. g. Adressatinnen und
Adressaten aus.
II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnis- und Evaluationsbericht des Projekts PRO B werden
auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss
unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht.
III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der
gewonnenen Erkenntnisse des Projekts PRO B an die unter I. a) bis I. c) genannten
Institutionen.

Berlin, den 19. Juni 2026
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
gemäß § 92b SGB V
Der Vorsitzende

Prof. Hecken