Europäische Kommission leitet vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein; EU-Druck erhöht sich signifikant
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NRW in Europa Quartalsbericht Justiz 1/26 Januar – März 2026
1 / 29 Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union Dr. Almut Schneider
Brüssel, 10.04.2026 Der vorliegende Quartalsbericht fasst die wesentlichen Entwicklungen in justizpolitischen EU- Themen im Zeitraum Januar – März 2026 zusammen. Inhalt Europäische Kommission (KOM) …………………………………………………………………………… 3 Kommission leitet Sondierung zur Europäischen Ermittlungsanordnung ein …………………. 3 Konsultation zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ………………………………………. 3 Kommission leitet vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein ……………….. 4 Evaluierung der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen ………………………………………………………………………………………………………. 5 Kommission gibt Gelegenheit zur Stellungnahme zum geplanten Aktionsplan zur Bekämpfung von Online-Betrug …………………………………………………………………………….. 5 EU und Lateinamerika verstärken Zusammenarbeit gegen transnationale organisierte Kriminalität …………………………………………………………………………………………………………. 6 Eurojust-Treffen zum Inkrafttreten des EU-Pakets zu elektronischen Beweismitteln ………. 6 Start des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz…………………………………… 6 Kommission mahnt Deutschland in Vertragsverletzungsverfahren u.a. wegen unzureichender Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie ……………………………………………….. 7 Europäisches Parlament (EP) ………………………………………………………………………………… 8 Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung tritt am 19.01.2026 in Kraft ………………………….. 8 Parlament verabschiedet Initiativbericht zum 28. Regime ………………………………………….. 9 JURI legt Initiativbericht zur Regelung generativer KI im Urheberrecht vor …………………… 9 LIBE fordert mehr Transparenz beim Zugang zu EU-Dokumente ……………………………….10 LIBE bestätigt Trilogeinigung zur Korruptionsrichtlinie ………………………………………………11 Parlament fordert einheitliche Definition von Vergewaltigung ……………………………………..11 LIBE-Ausschuss nimmt Jahresbericht zur Lage der Grundrechte 2024–2025 an …………..12 Rechtsausschuss fordert konsequentere Durchsetzung des EU-Rechts ………………………12 LIBE billigt Ernennung von Andrés Ritter zum Europäischen Generalstaatsanwalt ………..13 LIBE befasst sich mit Risiken von KI für Medienpluralismus und demokratischen Diskurs 13 Europäisches Parlament verabschiedet Initiativbericht des JURI-Ausschusses zu Urheberrecht und KI…………………………………………………………………………………………….13 Parlament bestätigt Andrés Ritter als neuen Europäischen Generalstaatsanwalt ………….14 Europäisches Parlament fordert besseren öffentlichen Zugang zu EU-Dokumenten ……..14 Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ……………………….16 EuGH urteilt über Erstattung der Vermittlungsgebühr bei Flugannullierung …………………..16 EuGH zum Deliktsrecht bei Online-Glücksspiel (Rom II) ……………………………………………16
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2 / 29 EuGH urteilt über Vertragsverletzung Ungarns durch Abstimmung entgegen dem gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Neueinstufung von Cannabis ………………………17 EuGH entscheidet zur Anfechtbarkeit verbindlicher Beschlüsse des EDSA ………………….18 EuGH stellt Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch Ungarn fest ………..18 EuGH - Mitgliedstaaten dürfen bestimmte Sozialhilfeleistungen für Drittstaatsangehörige an einen Daueraufenthaltstitel knüpfen …………………………………………………………………..19 EuGH stärkt die Rechte von Transpersonen ……………………………………………………………19 EuGH zur Erhebung biometrischer Daten nur bei unbedingter Erforderlichkeit ……………..20 EuGH zu missbräuchlichen Auskunftsanträgen nach der DSGVO ………………………………20 EuGH sieht Kirchenaustritt allein nicht als ausreichenden Kündigungsgrund bei kirchlichem Arbeitgeber ………………………………………………………………………………………………………..21 EuGH veröffentlicht Rechtsprechungsstatistik 2025 ………………………………………………….22 Rechtsstaatlichkeit in Polen – EuGH verneint automatischen Ausschluss bei fehlerhafter Richterernennung ……………………………………………………………………………………………….22 EuGH verschärft Begründungspflicht bei Nichtvorlage ………………………………………………23 Rat der Europäischen Union …………………………………………………………………………………24 Schwerpunkte der zyprischen Ratspräsidentschaft …………………………………………………..24 Informelles Treffen des Justizrats ………………………………………………………………………….25 Finale Annahme des Omnibus I zur Entlastung bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten ………………………………………………………………………………………………..26 Justizrat mit Allgemeiner Ausrichtung zum Schutz von Erwachsenen und Gedankenaustausch zur Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft ………………………………26
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3 / 29 Europäische Kommission (KOM)
Kommission leitet Sondierung zur Europäischen Ermittlungsanordnung ein Die Europäische Kommission hat am 06.01.2026 einen Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln (Call for Evidence) zu einer Initiative zur Überarbeitung des Rechtsrahmens der Europäischen Ermittlungsanordnung eingeleitet. Rückmeldungen sind bis 03.02.2026 möglich. Die Initiative zielt darauf ab, Schwachstellen der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen zu beheben und die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere bei der Beweiserhebung, zu stärken. Zudem sollen gemeinsame Regeln für den Einsatz von Videokonferenz- und Fernkommunikationstechnologien zur Teilnahme von Verdächtigen, Beschuldigten und Opfern an Strafverfahren in einem anderen Mitgliedstaat sowie harmonisierte Verfahrensgarantien festgelegt werden. Der Aufruf richtet sich unter anderem an nationale Behörden, Rechtspraktiker, Nichtregierungsorganisationen, Forschende und weitere Stakeholder. Rückmeldungen sind bis 03.02.2026 möglich. Sondierung
Konsultation zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Wie in den politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2024-2029 angekündigt, werden die geltenden EU-Vorschriften zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Ziel ist es, die Zerschlagung besonders gefährlicher krimineller Netzwerke zu erleichtern sowie deren Führungspersonen wirksamer zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Im Rahmen dessen erfolgt eine Evaluation zum Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates, der seit dem 11.11.2008 gilt und durch Mindestvorschriften die gemeinsame Fähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung grenzüberschreitender schwerer organisierter Kriminalität stärken soll. Der Rahmenbeschluss zielt insbesondere auf eine unionsweit einheitliche Kriminalisierung einschlägiger Straftaten, die Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen sowie die Förderung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ab. Im Rahmen der Evaluierung wird untersucht, inwieweit die auf Grundlage des Rahmenbeschlusses ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beigetragen haben
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4 / 29 und ob die daraus resultierenden Vorteile, etwa eine verbesserte justizielle Zusammenarbeit, effizientere Ermittlungen und eine wirksamere Strafverfolgung, die damit verbundenen administrativen und operativen Kosten für die Mitgliedstaaten und die Agenturen der Europäischen Union rechtfertigen. Zudem wird geprüft, ob der Rahmenbeschluss weiterhin relevant ist, mit anderen Rechtsinstrumenten der EU sowie den Schengen-Vorschriften kohärent ist und mit internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC), im Einklang steht. Abschließend wird der europäische Mehrwert bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die Schließung von Lücken, die von den Mitgliedstaaten allein nicht wirksam behoben werden können. Bis zum 10.04.2026 besteht Gelegenheit, sich an der im Rahmen dieser Evaluation durchgeführten Konsultation zu beteiligen. Weitere Informationen und Konsultation
Kommission leitet vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen in vier Fällen Aufforderungsschreiben an Deutschland übermittelt. Betroffen ist zunächst das Verfahren INFR(2025)4025 zur Dienstleistungsfreiheit bzw. zur Entsendung aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger. Beanstandet wird, dass Deutschland für bestimmte Entsendungen zusätzlich ein „Vander-Elst“-Visum verlangt und die Kommission darin eine unionsrechtswidrige Einschränkung sieht. In drei weiteren Fällen rügt die Kommission die unvollständige (bzw. nicht vollständig mitgeteilte) Umsetzung von EU-Rechtsakten, nämlich der Richtlinie (EU) 2023/2673 über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge, der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge sowie der geänderten Richtlinie (EU) 2023/2661 zu intelligenten Verkehrssystemen (Änderung der Richtlinie 2010/40/EU). Deutschland hat jeweils zwei Monate Zeit, zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen; andernfalls kann die Kommission als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Pressemitteilung Kommission
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5 / 29 Evaluierung der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen Die Europäische Kommission hat am 29.01.2026 eine Evaluierung der VO (EG) Nr. 805/2004 über den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EEO) veröffentlicht. Die Evaluierung folgt dem Better-Regulation-Ansatz und bewertet Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert des Instruments im aktuellen Rechts- und Marktumfeld. Sie stellt den EEO ausdrücklich in den Kontext der Brüssel-Ia-VO (EU) Nr. 1215/2012, die seit dem 10.01.2015 anwendbar ist und die Anerkennung und Vollstreckung zivil- und handelsrechtlicher Entscheidungen unionsweit grundsätzlich ohne vorgelagertes Exequaturverfahren ermöglicht. Exequatur bezeichnet dabei das (gerichtliche) Vollstreckbarerklärungsverfahren im Vollstreckungsstaat, mit dem ein ausländischer Titel zunächst für vollstreckbar erklärt werden muss, bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden können. Der Evaluierungsbericht hebt hervor, dass die Beseitigung des Exequaturverfahrens die Kosten der grenzüberschreitenden Voll