Bundesärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern verzichtet auf gerichtliche Genehmigung bei interdisziplinärer Kommission in Deutschland; Gerichtliche Genehmigung entfällt bei interdisziplinärer Stellungnahme
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ä…
Keine gerichtliche Genehmigung bei Vorliegen der SN der interdisziplinären Kommission; Einführung von Mitwirkungsrechten bei medizin. Behandlungen
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 19.06.2026
Beschreibung: Bei der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollte auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden, wenn eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorliegt. Auch im Recht des Behandlungsvertrages sollte mit Blick auf die Einwilligung ausdrücklich geregelt werden, dass bestimmte Minderjährige Erklärungen selbst rechtswirksam abgeben können.
Referentenentwurf: Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Sonstiges im Bereich “Gesundheit” [alle RV hierzu]
Sonstiges im Bereich “Recht” [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]