Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern fordert verständliche Regelung zur Einsicht und Kopie der Behandlungsakte in Deutschland; Klare DSGVO-Ergänzung Doppelregelungen vermeiden
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ä…
Forderung nach einer verständlichen Regelung zur Einsicht und Kopie der Behandlungsakte
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 05.11.2025
Beschreibung: Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
1856 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2606190051 ( PDF - 5 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 05.11.2025 an: Bundestag Gremien [alle SG dorthin]
Versendet am 05.11.2025 an: Bundestag Gremien [alle SG dorthin]
Bundestag Gremien [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
1856 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]