Europäische Kommission und Stadt Dessau-Roßlau schließen Partnerschaftsrahmenvereinbarung Europe Direct in Deutschland; EU-Finanzhilfen 2026–2030
Projekt: 101261894– ED-2025-GERMANY-FPA Dessau EU-Finanzhilfen: Partnerschaftsrahmenvereinbarung „Europe Direct“
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PARTNERSCHAFTSRAHMENVEREINBARUNG FÜR EUROPE DIRECT (ED)
Projekt: 101261894– ED-2025-GERMANY-FPA Dessau AUSWAHL VON PARTNERN ZUR AUSFÜHRUNG VON EUROPE-DIRECT- TÄTIGKEITEN (2026–2030) IN DEUTSCHLAND Diese Vereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung“) wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen: einerseits der Europäischen Union (im Folgenden „EU“), vertreten durch die Europäische Kommission (im Folgenden „Europäische Kommission“ oder „Bewilligungsbehörde“), und andererseits
- „dem Koordinator“: Stadt Dessau-Roßlau, Dezernat für Soziales, Bildung, Jugend und Senioren, Teilnehmercode 995736041, Zerbsterstr. 4, 06844 Dessau-Rosslau. Sofern nicht anders festgelegt, schließen Verweise auf den oder die „Begünstigten“ den Koordinator sowie verbundene Stellen (falls vorhanden) ein. Wenn nur ein Begünstigter die Partnerschaftsrahmenvereinbarung („Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit einem Begünstigten“) unterzeichnet, gelten alle
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATION Vertretung und Kommunikation in Mitgliedstaaten Vertretung in Deutschland
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Bestimmungen, in denen ein „Koordinator“ oder „Begünstigte“ genannt werden, sinngemäß für diesen einen Begünstigten. Die oben genannten Parteien haben vereinbart, diese Vereinbarung zu schließen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und der Beitrittsformulare nehmen die Begünstigten die Partnerschaftsrahmenvereinbarung an und verpflichten sich, diese und die vom Koordinator in ihrem Namen gewährten Finanzhilfen entsprechend der Partnerschaftsrahmenvereinbarung und den Finanzhilfevereinbarungen einzusetzen sowie alle darin festgelegten Pflichten und Bedingungen zu akzeptieren. Diese Vereinbarung setzt sich wie folgt zusammen: Bedingungen Anhang 1 Maßnahmenprogramm Anhang 2 Entfällt Anhang 3 Beitrittsformulare (falls zutreffend) 1
1 Vorlage verfügbar auf der Seite Participant Portal Reference Documents.
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BEDINGUNGEN
INHALT BEDINGUNGEN ………………………………………………………………………………………………………………………….. 3 DATENBLATT ……………………………………………………………………………………………………………………………… 4 KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ……………………………………………………………………. 5 ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG ………………………………………………… 5 ARTIKEL 2 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ……………………………………………………………….. 5 KAPITEL 2 RAHMENPARTNERSCHAFT …………………………………………………………………………… 6 ARTIKEL 3 – RAHMENPARTNERSCHAFT ……………………………………………………………….. 6 3.1 Rahmenpartnerschaft – Maßnahmenprogramm ………………………………………………. 6 3.2 Gewährung von Finanzhilfen – Finanzhilfevereinbarungen ……………………………… 6 ARTIKEL 4 – DAUER UND BEGINN ………………………………………………………………………….. 6 KAPITEL 3 DURCHFÜHRUNG DER RAHMENPARTNERSCHAFT …………………………………… 6 ARTIKEL 5 – KONSORTIUM: BEGÜNSTIGTE UND SONSTIGE TEILNEHMER …………. 6 ARTIKEL 6 – ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DER RAHMENPARTNERSCHAFT ……………………………………………………………………. 7 KAPITEL 4 AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG …………………………………………………………………… 7 ARTIKEL 7 – AUSSETZUNG DER RAHMENPARTNERSCHAFT ………………………………… 7 ARTIKEL 8 – KÜNDIGUNG DER RAHMENPARTNERSCHAFT ODER DER BETEILIGUNG EINES BEGÜNSTIGTEN ODER MEHRERER BEGÜNSTIGTER ……………………………………………………………………………………… 8 8.1 Kündigung der Vereinbarung ………………………………………………………………………. 8 8.2 Kündigung eines Begünstigten oder mehrerer Begünstigter ……………………………… 8 KAPITEL 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN …………………………………………………………………………….. 8 ARTIKEL 9 – MITTEILUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN …………………………………….. 8 ARTIKEL 10 – ÄNDERUNGEN ………………………………………………………………………………….. 8 ARTIKEL 11 – BEITRITT UND AUFNAHME NEUER BEGÜNSTIGTER ……………………… 9 Entfällt 9 ARTIKEL 12 – ÜBERTRAGUNG DER VEREINBARUNG ……………………………………………. 9 ARTIKEL 13 – ANWENDBARES RECHT UND BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN … 9 ARTIKEL 14 – INKRAFTTRETEN ………………………………………………………………………………. 9
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DATENBLATT
- Projekt (Rahmenpartnerschaft) Projektnummer: 101261894 Projektbezeichnung: EUROPE DIRECT Dessau Aufforderung: ED-2025-GERMANY-FPA Thema: ED-2025-GERMANY-FPA Art der Maßnahme: ED-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen Bewilligungsbehörde: Europäische Kommission – EU Über das Finanzierungs- und Ausschreibungsportal der EU verwaltete Finanzhilfe: Nein Beginn des Projekts2: 01.07.2026 Ende des Projekts: 31.12.2030 Projektlaufzeit: 54 Monate
- Teilnehmer
Num mer Funktion Name (Kurz- bezeich- nung) Rechtlicher Name Land Teil- nehmer- code Eintrittsdat um Austrittsda tum 1 Koordinator
Stadt Dessau, Dezernat für Soziales, Bildung, Jugend und Senioren Deutschland 995736041 01/07/2026 31/12/2030
Insgesamt
2 Dieses Datum muss in der Regel der erste Tag eines Monats sein und nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung liegen. Auf begründeten Antrag der Antragsteller kann der Anweisungsbefugte ein anderes Datum festlegen. In jedem Fall darf der Beginn jedoch nicht vor dem Tag liegen, an dem der Antrag auf Finanzhilfe eingereicht wird – außer in Fällen, in denen dies im Basisrechtsakt vorgesehen ist, oder in dringenden Ausnahmefällen oder zur Vermeidung von Konflikten (Artikel 196 der Verordnung 2024/2509 über die Haushaltsordnung).
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KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG Mit dieser Vereinbarung wird eine langfristige Zusammenarbeit (im Folgenden „Partnerschaftsrahmenvereinbarung“) für die Gewährung von EU-Finanzhilfen begründet. ARTIKEL 2 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Ausdruck Maßnahmen – die Projekte, die im Rahmen der im Zuge der Rahmenpartnerschaft gewährten Einzelfinanzhilfen durchgeführt werden. Finanzhilfen – die im Zuge der Rahmenpartnerschaft gewährten Einzelfinanzhilfen. Teilnehmer – Einrichtungen, die als Begünstigte, verbundene Stellen oder assoziierte Partner an der Rahmenpartnerschaft teilnehmen. Begünstigte – die Unterzeichner dieser Vereinbarung (entweder direkt oder über ein Beitrittsformular). verbundene Stellen – mit einem Begünstigten verbundene Stellen im Sinne des Artikels 190 der Verordnung 2024/2509 über die Haushaltsordnung 3, die sich an den Maßnahmen im Rahmen der Rahmenpartnerschaft beteiligen und über ähnliche Rechte und Pflichten wie die Begünstigten verfügen (Verpflichtung zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Maßnahme und das Recht, Kosten und Beiträge geltend zu machen). assoziierte Partner – Stellen, die an den Maßnahmen im Rahmen der Rahmenpartnerschaft teilnehmen, jedoch nicht berechtigt sind, Kosten oder Beträge geltend zu machen. Portal – das Finanzierungs- und Ausschreibungsportal der EU, ein von der Europäischen Kommission verwaltetes, elektronisches Portal und Austauschsystem, das von ihr selbst und anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU für die Verwaltung ihrer Finanzierungsprogramme (Finanzhilfen, Auftragsvergabe, Preisgelder usw.) genutzt wird.
3 Begriffsbestimmung siehe Artikel 190 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union („EU-Haushaltsordnung“ ) (ABl. L 2024/2509, 26.9.2024): „verbundene Stellen [sind]: (a) Stellen, die … den einzigen Begünstigten bilden [(d. h., wenn mehrere Stellen die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe erfüllen und zusammen eine einzige Stelle bilden, auch wenn die Rechtsperson speziell zum Zweck der Durchführung der Maßnahme, die durch die Finanzhilfe finanziert werden soll, eingerichtet wurde)]; (b) Stellen, die die Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen und sich nicht in einer der in Artikel 138 Absatz 1 und Artikel 143 Absatz 1 genannten Situationen befinden und die eine Verbindung zum Begünstigten aufweisen, insbesondere eine rechtliche Verknüpfung oder Kapitalbeteiligung, die weder auf die Maßnahme beschränkt noch allein zum Zweck ihrer Durchführung eingerichtet ist.“
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KAPITEL 2 RAHMENPARTNERSCHAFT ARTIKEL 3 – RAHMENPARTNERSCHAFT 3.1 Rahmenpartnerschaft – Maßnahmenprogramm Die Partnerschaftsrahmenvereinbarung wird für das Projekt: 101261894– ED-2025- GERMANY-FPA Dessau geschlossen. Die Ziele und Tätigkeiten, die im Rahmen der Rahmenpartnerschaft umgesetzt werden sollen, werden im „Maßnahmenprogramm“ in Anhang 1 festgelegt. 3.2 Gewährung von Finanzhilfen – Finanzhilfevereinbarungen Die Bewilligungsbehörde kann Finanzhilfen für die im Maßnahmenprogramm genannten Tätigkeiten gewähren. Finanzhilfeanträge werden nach einer Aufforderung zur Einreichung eines Vorschlags ausgewählt. Die Begünstigten sind nicht verpflichtet, Vorschläge einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Vergabe im Anschluss an eine Bewertung gemäß den in der Aufforderung festgelegten Verfahren und Gewährungskriterien. Beschließt die Bewilligungsbehörde, den Begünstigten eine Finanzhilfe zu gewähren, schlägt sie den Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung vor. Im Zusammenhang mit dieser Rahmenpartnerschaft stehen folgende Arten von Finanzhilfevereinbarungen zur Verfügung:
Europe-Direct-Einzelfinanzhilfevereinbarungen für Pauschalbeträge (wie auf dem Portal veröffentlicht) Für alle Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarung geschlossen werden, verpflichten sich die Begünstigten, die Finanzhilfe anzunehmen und die Maßnahme eigenverantwortlich und im Einklang mit den Finanzhilfevereinbarungen und allen darin festgelegten Pflichten und Bedingungen durchzuführen. ARTIKEL 4 – DAUER UND BEGINN Die Dauer und der Beginn der Rahmenpartnerschaft sind im Datenblatt angegeben (siehe Punkt 1). Diese Dauer kann nicht verlängert werden. Alle Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen der Rahmenpartnerschaft müssen vor dem Ende der Rahmenpartnerschaft unterzeichnet werden. KAPITEL 3 DURCHFÜHRUNG DER RAHMENPARTNERSCHAFT ARTIKEL 5 – KONSORTIUM: BEGÜNSTIGTE UND SONSTIGE TEILNEHMER Das Konsortium der Rahmenpartnerschaft setzt sich zusammen aus den in der Präambel genannten Begünstigten [OPTION, falls für die Finanzhilfe ausgewählt: und den folgenden
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