Stadt Köln – Auswahlverfahren für temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße, Neustadt-Nord; Bewerbung bis 17.07.2026 23:59 Uhr
Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028
Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 19.06.2026
Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028 Die Stadt Köln gibt Veranstalterinnen nach Maßgabe der beigefügten Leistungsbeschreibung die Möglichkeit der Bewerbung zur Ausrichtung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der „Vogelsanger Straße“ im Stadtteil Neustadt-Nord in dem Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028 1 Leistungsbeschreibung temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße Hinweise zum Verfahren Ihre Bewerbung zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist nur auf elektronischem Weg bis zum 17.07.2026 um 23:59 Uhr an das Mailpostfach pop-up-vogelsanger@stadt- koeln.de zu richten. Sofern die Dateigröße die zulässige Datenmenge überschreitet, kann über die vorgenannte Mailadresse ein Uploadlink angefragt werden. In diesem Fall ist in den Betreff das Stichwort „UPLOADLINK“ aufzunehmen. DerDie Veranstalterin ist sowohl für die Vollständigkeit als auch die inhaltliche Richtigkeit der übersandten/eingescannten Unterlagen verantwortlich. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache (ggf. als beglaubigte Übersetzung) einzureichen. Eine Nachforderung/Nachreichung von fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist ausgeschlossen. DerDie Veranstalterin ist verpflichtet, der Stadt Köln unverzüglich mitzuteilen, wenn sich vom Zeitpunkt der Abgabe seinesihres Angebots an den persönlichen Verhältnissen etwas verändert hat oder sich die tatsächlichen Gegebenheiten, die Grundlage des Antrags waren, verändert haben. Unterlässt ersie diese unverzügliche Mitteilung, wird derdie Veranstalterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Angeboten eineseiner Veranstalterin und/oder von mehreren inhaltsgleichen Angeboten führt aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung, beispielsweise um sich im Falle eines Losentscheids einen Vorteil zu verschaffen, zum Ausschluss. Sollte sich während des Auswahlverfahrens oder zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass gefälschte oder inhaltlich unrichtige Unterlagen eingereicht wurden, wird die Stadt Köln dendie betroffenen Veranstalterin vom weiteren Verfahren ausschließen und eine demder Veranstalterin etwaig erteilte Zusicherung unabhängig davon, ob derdie Veranstalterin die Fälschung kannte, zurücknehmen.
Seite 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 19.06.2026 Zur schnelleren und effektiveren Auswertung der eingereichten Bewerbungs- unterlagen sind die in dem Konzept enthaltenen Inhalte entsprechend als Mindestanforderung zu kennzeichnen. DerDie Veranstalterin muss die Nummerierung der Mindestanforderungen verwenden und dies entsprechend im Inhaltsverzeichnis des Konzeptes berücksichtigen. Rückfragen zum Verfahren sind in Schriftform an das Mailpostfach pop-up-vogelsanger@stadt-koeln.de zu richten. In diesem Fall ist in den Betreff das Stichwort „RÜCKFRAGE“ aufzunehmen. 2 Rahmenbedingungen Die Stadt Köln (im Weiteren Stadt genannt) gibt Veranstalterinnen die Möglichkeit der Bewerbung zur Ausrichtung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der „Vogelsanger Straße“ im Stadtteil Neustadt-Nord in dem Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis einschließlich September für die Jahre 2027 und unter Vorbehalt 2028. Die Bewerbung kann bis zum 17.07.2026 um 23:59 Uhr erfolgen. 2.1 Anlass und Ziel des Bewerbungsverfahrens Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 beschlossen, dass die Stadt zur Entlastung des Brüsseler Platzes eine Alternativfläche in Form eines gastronomischen Pop-up-Angebots einrichtet. Dafür ist die Fläche auf einem Teilstück der „Vogelsanger Straße“ im Bereich des Grüngürtels vorgesehen. Die Veranstaltungsfläche liegt zwischen der Zufahrt Gymnasium Kreuzgasse (s. Abb. 1) und der Kreuzung „Schmalbeinstraße/Ludolf-Camphausen-Straße“. Dieser Bereich soll zu den Veranstaltungszeiten für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Im Rahmen des gastronomischen Angebots müssen für die Besucherinnen Speisen und Getränke angeboten werden. Neben dem gastronomischen Angebot desder Veranstalterin muss auch die Möglichkeit bestehen, dass die Besucherinnen eigene Speisen und Getränke mitbringen dürfen. Die genauen Mindestanforderungen bezüglich des gastronomischen Angebotes finden sich unter 3.2.7 wieder. 2.2 Allgemeine Pflichten desder Veranstalterin DerDie Veranstalterin verpflichtet sich zur Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten und eigenes Risiko unter Einhaltung der von der Stadt genannten Mindestanforderungen und seinesihres eingereichten Veranstaltungskonzepts.
Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 19.06.2026 DerDie Veranstalterin hat in den per ordnungsbehördlicher Erlaubnis genehmigten Veranstaltungszeiten alle gesetzlichen Pflichten eineseiner Veranstalterin zu erfüllen. ErSie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Vorschriften verantwortlich. ErSie hat für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Zudem ist derdie Veranstalterin für die Beantragung und Erfüllung aller behördlichen Genehmigungen und Auflagen verantwortlich. DerDie Veranstalterin steht dafür ein, dass die von ihm*ihr gegebenenfalls für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung vertraglich gebundenen Drittunternehmen sich ebenfalls an die Vorgaben aus der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis sowie an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften halten. 2.3 Örtlichkeit Vogelsanger Straße 2.3.1 Beschreibung Das Veranstaltungsgelände befindet sich auf einem Teilstück der „Vogelsanger Straße“ im Stadtteil Neustadt-Nord zwischen der Zufahrt Gymnasium Kreuzgasse und der Kreuzung „Schmalbeinstraße/Ludolf-Camphausen-Straße“ im Bereich des Grüngürtels. Die Parkplätze und Zufahrten des Gymnasiums können aufgrund einer Baumaßnahme nicht genutzt werden. Die Zufahrt zum Gymnasium sowie zur Baustellenstraße müssen bis einschließlich samstags 18 Uhr freigehalten werden (s. Abb.2). Angrenzende Grünflächen dürfen nicht genutzt werden. Ab dem Jahr 2028 plant die Deutsche Bahn die Erneuerung der Eisenbahn- überführung Venloer Straße und Vogelsanger Str. Nach aktuellem Stand wird es Einschränkungen im Straßenbereich geben. Die Venloer- und Vogelsanger Straße werden zeitweise voll gesperrt werden müssen. Eine gleichzeitige Sperrung beider Straßen wird nicht erfolgen. Die Fuß- und Radverkehre sollen soweit möglich aufrechterhalten werden. Dies kann dazu führen, dass die Umsetzung des Pop-Up Angebotes in 2028 nicht oder nur sehr eingeschränkt umsetzbar ist. Die für die Veranstaltung zur Verfügung stehende Fläche ist der unter 2.3.2 dargestellten Skizze zu entnehmen.
Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 19.06.2026 2.3.2 Kartographische Darstellung der zur Verfügung stehenden Fläche
Abbildung 1: Flächenskizze Pop-up-Angebot Vogelsanger Straße
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Abbildung 2: Flächenskizze Zufahrten Baustelle 2.3.3 Gebühren Für die Nutzung des Veranstaltungsgeländes fallen Sondernutzungsgebühren nach Tarif-Nr. 19.3 des Gebührentarifs zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der jeweils aktuell gültigen Fassung an, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Darüber hinaus fallen Gebühren für die sonstigen nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen, insbesondere Verwaltungsgebühren für die Sondernutzungserlaubnis, die Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz und die Gestattung nach dem Gaststätten- gesetz an. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßen- verkehr und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Die Gebühren sind durch dendie Veranstalterin zu tragen.
Seite 6 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 19.06.2026 2.3.4 Infrastruktur Die Planung und Errichtung der Infrastruktur in Bezug auf Wasserleitungen zur Versorgung mit Trinkwasser, Strom und die Abwasserversorgung hat derdie Veranstalterin eigenständig entsprechend der individuellen Anforderungen und Bedürfnisse seinesihres Veranstaltungskonzeptes mit Erlaubnis der RheinNetz AG und den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) vorzunehmen. Die für die Infrastruktur notwendigen Installationen (z.B. Wasserzähler, Stromzähler, Leitungen und Schläuche, Kabelbrücken, Anschluss- und Verteilersteller) hat derdie Veranstalterin auf eigene Kosten zu beschaffen und zu errichten. Die Kosten und Gebühren für Frischwasser, Strom und Abwasser trägt derdie Veranstalterin. Schmutz- und Brauchwasser Schmutz- und Brauchwasser muss über einen provisorischen Kanalanschluss oberirdisch über einen Sinkkasten (Gully) in die Kanalisation eingeleitet werden. Hierzu ist eine Einleitungsgenehmigung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) notwendig. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Kontakt StEB Köln: Telefon: 0221-221-23144 E-Mail: kundenservice@steb-koeln.de Strom und Frischwasser Die Anschlüsse an die Leitungsnetze der RheinNetz GmbH (Strom) und der RheinEnergie AG (Trinkwasser) haben durch dendie Veranstalterin über ein bei der RheinNetz GmbH bzw. RheinEnergie AG konzessioniertes Unternehmen zu erfolgen. Für die Nutzung der Leitungsnetze bedarf es der Erlaubnis der zuvor genannten Unternehmen. Die RheinNetz GmbH übernimmt für die RheinEnergie AG dienstleistend den Netzanschlussvertrieb. Kontakt RheinNetz GmbH: Telefon: 0221 178 2515 E-Mail: netzanschluss@rng.de 2.4 Zeitraum für die Zusicherung DerDie Veranstalter*in erhält die Zusicherung gemäß §38 Verwaltungsverfahrens- gesetz NRW (VwVfG NRW), ein Pop-up-Angebot zu den nachfolgend angegebenen Zeiten vorbehaltlich der zu erteilenden ordnungsbehördlichen Genehmigung durchzuführen. Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden. 2.4.1 Veranstaltungszeitraum Die Veranstaltung muss an jedem Wochenende in den unter 2. benannten Monaten, stattfinden. Unter Wochenende können die Wochentage Freitag, Samstag und Sonntag verstanden werden.
Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 19.06.2026 Anlassbezogen kann es dazu kommen, dass einzelne Veranstaltungstage oder Zeiträume durch die Stadt Köln eingeschränkt werden müssen. Ursächlich dafür könnten zum Beispiel größere Laufveranstaltungen sein. Einschränkungen werden frühzeitig durch die Stadt Köln kommuniziert. Der Aufbau kann freitags grundsätzlich frühestens ab 16 Uhr und der Abbau hat sonntags bis spätestens 22 Uhr zu erfolgen. 2.4.2 Betriebszeiten An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen gemäß § 5 Abs. 1 Sonn- und Feiertagsgesetz NRW (FTG NRW) erst ab 11 Uhr beginnen. Der Betrieb der Veranstaltung ist zum Eintritt der Nachtruhe nach § 9 Landes- immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW) ab 22:00 Uhr einzustellen. Eine Verlängerung der Betriebszeit nach 22:00 Uhr ist auf Antrag freitags und samstags bis maximal 24:00 Uhr möglich. 3 Mindestanforderungen an die Bewerber*innen und das Angebot/ Eignungskriterien Die Mindes