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title: "Stadt Köln – Auswahlverfahren für temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße, Neustadt-Nord; Bewerbung bis 17.07.2026 23:59 Uhr"
sdDatePublished: "2026-06-19T08:06:00Z"
source: "https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/2026.06.19_0110-01_pop-up_biergarten_2026-2027.pdf"
topics:
  - name: "tourism and leisure industry"
    identifier: "medtop:20000331"
  - name: "restaurant and catering"
    identifier: "medtop:20000335"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Germany"
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
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Stadt Köln – Auswahlverfahren für temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot auf der Vogelsanger Straße, Neustadt-Nord; Bewerbung bis 17.07.2026 23:59 Uhr

Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028

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Öffentliche Bekanntmachung vom 19.06.2026

Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen
Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum August und
September 2026 sowie Juli bis September 2027 und unter Vorbehalt 2028
Die Stadt Köln gibt Veranstalter*innen nach Maßgabe der beigefügten
Leistungsbeschreibung die Möglichkeit der Bewerbung zur Ausrichtung eines
temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der „Vogelsanger Straße“ im
Stadtteil Neustadt-Nord in dem Zeitraum August und September 2026 sowie Juli bis
September 2027 und unter Vorbehalt 2028
1 Leistungsbeschreibung temporäres gastronomisches Pop-up-Angebot
auf der Vogelsanger Straße Hinweise zum Verfahren
Ihre Bewerbung zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist nur auf elektronischem Weg
bis zum 17.07.2026 um 23:59 Uhr an das Mailpostfach pop-up-vogelsanger@stadt-
koeln.de zu richten.
Sofern die Dateigröße die zulässige Datenmenge überschreitet, kann über die
vorgenannte Mailadresse ein Uploadlink angefragt werden. In diesem Fall ist in den
Betreff das Stichwort „UPLOADLINK“ aufzunehmen.
Der*Die Veranstalter*in ist sowohl für die Vollständigkeit als auch die inhaltliche
Richtigkeit der übersandten/eingescannten Unterlagen verantwortlich. Alle Dokumente
sind in deutscher Sprache (ggf. als beglaubigte Übersetzung) einzureichen.
Eine Nachforderung/Nachreichung von fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen nach
Ablauf der Bewerbungsfrist ist ausgeschlossen.
Der*Die Veranstalter*in ist verpflichtet, der Stadt Köln unverzüglich mitzuteilen,
wenn sich vom Zeitpunkt der Abgabe seines*ihres Angebots an den persönlichen
Verhältnissen etwas verändert hat oder sich die tatsächlichen Gegebenheiten, die
Grundlage des Antrags waren, verändert haben. Unterlässt er*sie diese unverzügliche
Mitteilung, wird der*die Veranstalter*in vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Abgabe von mehreren Angeboten eines*einer Veranstalter*in und/oder von
mehreren inhaltsgleichen Angeboten führt aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung,
beispielsweise um sich im Falle eines Losentscheids einen Vorteil zu verschaffen,
zum Ausschluss.
Sollte sich während des Auswahlverfahrens oder zu einem späteren Zeitpunkt
herausstellen, dass gefälschte oder inhaltlich unrichtige Unterlagen eingereicht
wurden, wird die Stadt Köln den*die betroffene*n Veranstalter*in vom weiteren
Verfahren ausschließen und eine dem*der Veranstalter*in etwaig erteilte Zusicherung
unabhängig davon, ob der*die Veranstalter*in die Fälschung kannte, zurücknehmen.

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Zur schnelleren und effektiveren Auswertung der eingereichten Bewerbungs-
unterlagen sind die in dem Konzept enthaltenen Inhalte entsprechend als
Mindestanforderung zu kennzeichnen. Der*Die Veranstalter*in muss die
Nummerierung der Mindestanforderungen verwenden und dies entsprechend im
Inhaltsverzeichnis des Konzeptes berücksichtigen.
Rückfragen zum Verfahren sind in Schriftform an das Mailpostfach
pop-up-vogelsanger@stadt-koeln.de zu richten. In diesem Fall ist in den Betreff das
Stichwort „RÜCKFRAGE“ aufzunehmen.
2 Rahmenbedingungen
Die Stadt Köln (im Weiteren Stadt genannt) gibt Veranstalter*innen die Möglichkeit der
Bewerbung zur Ausrichtung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf
der „Vogelsanger Straße“ im Stadtteil Neustadt-Nord in dem Zeitraum August und
September 2026 sowie Juli bis einschließlich September für die Jahre 2027 und unter
Vorbehalt 2028. Die Bewerbung kann bis zum 17.07.2026 um 23:59 Uhr erfolgen.
2.1
Anlass und Ziel des Bewerbungsverfahrens
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der
Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 beschlossen, dass die Stadt zur
Entlastung des Brüsseler Platzes eine Alternativfläche in Form eines gastronomischen
Pop-up-Angebots einrichtet. Dafür ist die Fläche auf einem Teilstück der „Vogelsanger
Straße“ im Bereich des Grüngürtels vorgesehen. Die Veranstaltungsfläche liegt
zwischen der Zufahrt Gymnasium Kreuzgasse (s. Abb. 1) und der Kreuzung
„Schmalbeinstraße/Ludolf-Camphausen-Straße“. Dieser Bereich soll zu den
Veranstaltungszeiten für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden.
Im Rahmen des gastronomischen Angebots müssen für die Besucher*innen Speisen
und Getränke angeboten werden. Neben dem gastronomischen Angebot des*der
Veranstalter*in muss auch die Möglichkeit bestehen, dass die Besucher*innen eigene
Speisen und Getränke mitbringen dürfen. Die genauen Mindestanforderungen
bezüglich des gastronomischen Angebotes finden sich unter 3.2.7 wieder.
2.2
Allgemeine Pflichten des*der Veranstalter*in
Der*Die Veranstalter*in verpflichtet sich zur Durchführung der Veranstaltung auf
eigene Kosten und eigenes Risiko unter Einhaltung der von der Stadt genannten
Mindestanforderungen und seines*ihres eingereichten Veranstaltungskonzepts.

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Der*Die Veranstalter*in hat in den per ordnungsbehördlicher Erlaubnis genehmigten
Veranstaltungszeiten alle gesetzlichen Pflichten eines*einer Veranstalter*in zu
erfüllen. Er*Sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller
einschlägigen Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Er*Sie hat für einen
geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Zudem ist der*die
Veranstalter*in für die Beantragung und Erfüllung aller behördlichen Genehmigungen
und Auflagen verantwortlich.
Der*Die Veranstalter*in steht dafür ein, dass die von ihm*ihr gegebenenfalls für
die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung vertraglich gebundenen
Drittunternehmen sich ebenfalls an die Vorgaben aus der Ordnungsbehördlichen
Erlaubnis sowie an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften halten.
2.3
Örtlichkeit Vogelsanger Straße
2.3.1 Beschreibung
Das Veranstaltungsgelände befindet sich auf einem Teilstück der „Vogelsanger
Straße“ im Stadtteil Neustadt-Nord zwischen der Zufahrt Gymnasium Kreuzgasse
und der Kreuzung „Schmalbeinstraße/Ludolf-Camphausen-Straße“ im Bereich des
Grüngürtels. Die Parkplätze und Zufahrten des Gymnasiums können aufgrund einer
Baumaßnahme nicht genutzt werden. Die Zufahrt zum Gymnasium sowie zur
Baustellenstraße müssen bis einschließlich samstags 18 Uhr freigehalten werden
(s. Abb.2). Angrenzende Grünflächen dürfen nicht genutzt werden.
Ab dem Jahr 2028 plant die Deutsche Bahn die Erneuerung der Eisenbahn-
überführung Venloer Straße und Vogelsanger Str. Nach aktuellem Stand wird es
Einschränkungen im Straßenbereich geben.
Die Venloer- und Vogelsanger Straße werden zeitweise voll gesperrt werden müssen.
Eine gleichzeitige Sperrung beider Straßen wird nicht erfolgen. Die Fuß- und
Radverkehre sollen soweit möglich aufrechterhalten werden. Dies kann dazu führen,
dass die Umsetzung des Pop-Up Angebotes in 2028 nicht oder nur sehr
eingeschränkt umsetzbar ist.
Die für die Veranstaltung zur Verfügung stehende Fläche ist der unter 2.3.2
dargestellten Skizze zu entnehmen.

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2.3.2 Kartographische Darstellung der zur Verfügung stehenden Fläche

Abbildung 1: Flächenskizze Pop-up-Angebot Vogelsanger Straße

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Abbildung 2: Flächenskizze Zufahrten Baustelle
2.3.3 Gebühren
Für die Nutzung des Veranstaltungsgeländes fallen Sondernutzungsgebühren nach
Tarif-Nr. 19.3 des Gebührentarifs zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der jeweils aktuell gültigen
Fassung an, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
Darüber hinaus fallen Gebühren für die sonstigen nach öffentlichem Recht
erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen, insbesondere
Verwaltungsgebühren für die Sondernutzungserlaubnis, die Ausnahmegenehmigung
nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz und die Gestattung nach dem Gaststätten-
gesetz an. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßen-
verkehr und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Gebühren sind durch den*die Veranstalter*in zu tragen.

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 19.06.2026
2.3.4 Infrastruktur
Die Planung und Errichtung der Infrastruktur in Bezug auf Wasserleitungen zur
Versorgung mit Trinkwasser, Strom und die Abwasserversorgung hat der*die
Veranstalter*in eigenständig entsprechend der individuellen Anforderungen und
Bedürfnisse seines*ihres Veranstaltungskonzeptes mit Erlaubnis der RheinNetz AG
und den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) vorzunehmen.
Die für die Infrastruktur notwendigen Installationen (z.B. Wasserzähler, Stromzähler,
Leitungen und Schläuche, Kabelbrücken, Anschluss- und Verteilersteller) hat der*die
Veranstalter*in auf eigene Kosten zu beschaffen und zu errichten. Die Kosten und
Gebühren für Frischwasser, Strom und Abwasser trägt der*die Veranstalter*in.
Schmutz- und Brauchwasser
Schmutz- und Brauchwasser muss über einen provisorischen Kanalanschluss
oberirdisch über einen Sinkkasten (Gully) in die Kanalisation eingeleitet werden.
Hierzu ist eine Einleitungsgenehmigung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln
(StEB Köln) notwendig. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Kontakt StEB Köln: Telefon: 0221-221-23144 E-Mail: kundenservice@steb-koeln.de
Strom und Frischwasser
Die Anschlüsse an die Leitungsnetze der RheinNetz GmbH (Strom) und der
RheinEnergie AG (Trinkwasser) haben durch den*die Veranstalter*in über ein bei der
RheinNetz GmbH bzw. RheinEnergie AG konzessioniertes Unternehmen zu erfolgen.
Für die Nutzung der Leitungsnetze bedarf es der Erlaubnis der zuvor genannten
Unternehmen. Die RheinNetz GmbH übernimmt für die RheinEnergie AG
dienstleistend den Netzanschlussvertrieb.
Kontakt RheinNetz GmbH: Telefon: 0221 178 2515 E-Mail: netzanschluss@rng.de
2.4
Zeitraum für die Zusicherung
Der*Die Veranstalter*in erhält die Zusicherung gemäß §38 Verwaltungsverfahrens-
gesetz NRW (VwVfG NRW), ein Pop-up-Angebot zu den nachfolgend angegebenen
Zeiten vorbehaltlich der zu erteilenden ordnungsbehördlichen Genehmigung
durchzuführen. Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage
derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die
Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben
dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.
2.4.1 Veranstaltungszeitraum
Die Veranstaltung muss an jedem Wochenende in den unter 2. benannten Monaten,
stattfinden. Unter Wochenende können die Wochentage Freitag, Samstag und
Sonntag verstanden werden.

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Anlassbezogen kann es dazu kommen, dass einzelne Veranstaltungstage oder
Zeiträume durch die Stadt Köln eingeschränkt werden müssen. Ursächlich dafür
könnten zum Beispiel größere Laufveranstaltungen sein. Einschränkungen werden
frühzeitig durch die Stadt Köln kommuniziert.
Der Aufbau kann freitags grundsätzlich frühestens ab 16 Uhr und der Abbau hat
sonntags bis spätestens 22 Uhr zu erfolgen.
2.4.2 Betriebszeiten
An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen gemäß § 5 Abs. 1 Sonn- und
Feiertagsgesetz NRW (FTG NRW) erst ab 11 Uhr beginnen.
Der Betrieb der Veranstaltung ist zum Eintritt der Nachtruhe nach § 9 Landes-
immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW) ab 22:00 Uhr einzustellen.
Eine Verlängerung der Betriebszeit nach 22:00 Uhr ist auf Antrag freitags und
samstags bis maximal 24:00 Uhr möglich.
3 Mindestanforderungen an die Bewerber*innen und das Angebot/
Eignungskriterien
Die Mindes