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title: "vfa veröffentlicht Positionspapier zu Bürokratieabbau im Arzneimittelrecht in Deutschland; Höhere Harmonisierung, beschleunigte Verfahren durch Digitalisierung"
sdDatePublished: "2026-06-19T04:08:00Z"
source: "https://www.vfa.de/de/wirtschaft-standort/buerokratie-verwaltung/buerokratieabbau-arzneimittelrecht/impulspapier-buerokratieabbau-arzneimittelrecht.pdf"
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  - name: "healthcare policy"
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  - "Recklinghausen"
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  - "Aachen"
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vfa veröffentlicht Positionspapier zu Bürokratieabbau im Arzneimittelrecht in Deutschland; Höhere Harmonisierung, beschleunigte Verfahren durch Digitalisierung

vfa Positionspapier

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Impulse für
weniger Bürokratie im
Arzneimittelrecht
Thematische Cluster und konkrete Lösungsvorschläge
für Herstellung, Produktion und Qualität
Version 1.0 | Juni 2026

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Einleitung
Ziel
Ziel dieses Dokuments ist es, konkrete Ansatz-
punkte zum Bürokratieabbau im Arzneimittelrecht
zu identifizieren und umsetzbare Handlungsemp-
fehlungen vorzulegen. Der Fokus liegt auf Rege-
lungen und Vollzugspraktiken, die in der Praxis zu
vermeidbarem administrativem Aufwand, unein-
heitlicher Anwendung oder Doppelprozessen füh-
ren.
Die Vorschläge verfolgen ausdrücklich das Ziel,
Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen,
ohne das Niveau von Qualität, Wirksamkeit und
Patientensicherheit zu beeinträchtigen. Leitprinzi-
pien sind dabei eine risikobasierte Anwendung re-
gulatorischer Anforderungen, eine bundeseinheit-
lichere Vollzugspraxis sowie die konsequente Nut-
zung digitaler Instrumente.
Das Papier richtet sich an Entscheidungsträger auf
Bundes- und Landesebene sowie an die im Arznei-
mittelvollzug verantwortlichen Behörden und ver-
steht sich zugleich als Beitrag der Industrie zum
gemeinsamen Dialog.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag
20251 sowie in der Föderalen Modernisierungsa-
genda2 das Ziel formuliert, staatliche Verfahren zu
vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Entschei-
dungsprozesse auf allen Ebenen zu beschleuni-
gen. Auf Landesebene bestehen ergänzende Initi-
ativen, zum Beispiel im Rahmen des Pharmadia-
logs NRW.
Vor diesem Hintergrund bündelt das vorliegende
Papier Beispiele und Vorschläge aus dem Arznei-
mittelvollzug und angrenzenden Regulierungsbe-
reichen (u. a. AMG, AMWHV, EU-GMP-Leitfaden,
AMHandelsV, BtMG/BtMVV). Die Maßnahmen be-
treffen unterschiedliche Zuständigkeitsebenen
(Bund, Länder, EU) und erfordern daher eine klare
Umsetzungslogik.

1 Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
Vorgehen und Quellenbasis
Das Papier basiert auf einer Konsolidierung und
Strukturierung bereits vorliegender Beiträge und
Diskussionsstände, insbesondere aus:
▪ Entbürokratisierungsoffensive NRW
▪ Input vfa zur AG1 des Pharma- und Medizin-
technikdialogs der Bundesregierung
▪ Ergebnisse aus dem vfa - Workshop Bürokratie-
abbau im Arzneimittelrecht im Rahmen des
Round Table Inspektionen und Audits der EG
Manufacturing des vfa am 21.01.2026

Dabei erfolgte die Auswertung unter Einbeziehung
von Fachexpertise aus den Bereichen Produktion,
Qualität und Supply Chain der pharmazeutischen
Industrie im Rahmen der Expert Group Manufac-
turing.
Die dargestellten Punkte erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit, sondern sind als priorisierte
Sammlung praxisrelevanter Ansatzpunkte zu ver-
stehen. Sie sollen als Grundlage für den Aus-
tausch mit dem Bundesministerium für Gesund-
heit, den zuständigen Landesbehörden sowie wei-
teren Stakeholdern dienen und sollen gemeinsam
kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Übergeordnete Cluster
Die identifizierten Ansatzpunkte lassen sich in
thematische Cluster bzw. übergeordnete Hand-
lungsfelder gliedern, die zentrale strukturelle Her-
ausforderungen im Arzneimittelvollzug adressie-
ren. Die Bündelung dient der besseren Einord-
nung, Priorisierung und Weiterentwicklung der
Maßnahmen im weiteren Dialogprozess.
Im Arzneimittelrecht bedeutet Bürokratieabbau
dabei ausdrücklich nicht Deregulierung. Hohe
Qualitäts- und Sicherheitsstandards sind unver-
zichtbar. Ziel ist vielmehr eine konsequent risiko-
basierte, harmonisierte und digital unterstützte
Anwendung bestehender Regelwerke – bei unver-
ändert hohem Niveau von Qualität und Patienten-
sicherheit.

2 Föderale Modernisierungsagenda | Bundesregierung

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Cluster 1: Harmonisierung und EU-Anglei-
chung
Uneinheitliche Auslegungen und nationale Sonder-
anforderungen führen im Arzneimittelvollzug zu
erhöhtem administrativem Aufwand und erschwe-
ren effiziente, standortübergreifende Prozesse.
Ziel dieses Handlungsfeldes ist eine stärkere Har-
monisierung des Vollzugs sowie eine konsequente
Angleichung an europäische Standards, um Dop-
pelstrukturen zu vermeiden und Planungssicher-
heit zu erhöhen.
Cluster 2: Effizienzsteigerung im Vollzug
Komplexe, teils redundante Verfahrensanforde-
rungen binden Ressourcen auf Seiten der Behör-
den und Unternehmen und führen zu Verzögerun-
gen in operativen Abläufen. Dieses Handlungsfeld
zielt darauf ab, bestehende Prozesse zu vereinfa-
chen, risikobasiert auszugestalten und ihre Effizi-
enz im Vollzug zu erhöhen.
Cluster 3: Digitalisierung im Arzneimittel-
vollzug
Der Einsatz digitaler Instrumente bietet erhebliche
Potenziale zur Reduzierung administrativer Auf-
wände und zur Vereinheitlichung von Verfahren.
Voraussetzung hierfür ist eine stärkere Koordinie-
rung und bundeseinheitliche Nutzung digitaler Lö-
sungen im Arzneimittelvollzug.
Cluster 4: Regulatorische Ressourcen und
Fachkräfte
Effiziente Verwaltungsverfahren setzen ausrei-
chende personelle und fachliche Kapazitäten vo-
raus. Vor dem Hintergrund des zunehmenden
Fachkräftemangels bedarf es gezielter Maßnah-
men zur Sicherung und Stärkung regulatorischer
Kompetenzen im Arzneimittelbereich.
Impulse
Cluster 1: Harmonisierung und EU-Anglei-
chung
Impuls 1.1. Harmonisierung des GMP-Vollzugs in
der Arzneimittelherstellung
Problembeschreibung:
Der GMP-Vollzug in der Arzneimittelherstellung er-
folgt in Deutschland föderal durch die zuständigen
Landesbehörden. In der Praxis führt dies zu un-
terschiedlichen Bewertungen identischer Sachver-
halte, obwohl die rechtliche Grundlage (EU-GMP-
Leitfaden) bundeseinheitlich gilt. Diese zum Teil
inspektorspezifischen Unterschiede führen zu
Planungsunsicherheit, erhöhtem administrativem
Aufwand und Wettbewerbsnachteilen für Produkti-
onsstandorte. In der Praxis wird teilweise eine zu-
nehmende Dokumentations- und Begrün-
dungstiefe wahrgenommen, deren risikobasierter
Mehrwert nicht immer transparent ist. Dies kann
zu zusätzlichem administrativem Aufwand führen,
ohne dass dadurch zwangsläufig ein zusätzlicher
Beitrag zur Patientensicherheit erkennbar wird.
Für international agierende Unternehmen mit
mehreren Standorten in Deutschland oder Europa
entsteht so ein Standortnachteil, der Investitions-
entscheidungen negativ beeinflussen kann.
Konkrete Änderungsvorschläge:
Stärkung der Rolle der ZLG als zentrales Koordi-
nierungs- und Harmonisierungsgremium für einen
risikobasierten GMP-Vollzug in Deutschland.
Ausbau der Kompetenzen der ZLG zur Erarbeitung
und Veröffentlichung bundesweit abgestimmter
Vollzugsempfehlungen zu zentralen GMP-Frage-
stellungen (z. B. Datenintegrität, CAPAs, Über-
gangsfristen, Changes).
Systematische Nutzung der ZLG als Plattform für
den strukturierten Austausch zwischen Landesbe-
hörden und pharmazeutischer Industrie, insbe-
sondere bei neuen Technologien und innovativen
Produktionsansätzen.
Zielgerichtete Ausstattung der ZLG mit personel-
len und fachlichen Ressourcen, um diese Aufga-
ben wahrnehmen zu können.
Eine stärkere Orientierung der Länder an abge-
stimmten ZLG-Empfehlungen könnte dazu beitra-
gen, nationale Sonderwege und „Gold Plating“ zu
vermeiden.
Erwartete Wirkung
▪ Reduktion uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe
und inspektorspezifischer Unterschiede im GMP-
Vollzug
▪ Erhöhung der Planungs- und Investitionssicher-
heit für pharmazeutische Produktionsstandorte in
Deutschland

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▪ Verringerung redundanter Dokumentations- und
Begründungsanforderungen ohne Absenkung des
Qualitäts- und Sicherheitsniveaus
▪ Förderung eines stärker risikobasierten und bun-
deseinheitlichen Vollzugsansatzes
▪ Verbesserung der Standortattraktivität und Un-
terstützung international wettbewerbsfähiger Pro-
duktionsstrukturen
Impuls 1.2. Harmonisierung von Post-Approval
Changes und Lifecycle Management
Problembeschreibung:
Post-Approval-Changes (PACs) sind ein zentrales
Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung von
Herstellungsprozessen, zur Umsetzung neuer
GMP-Anforderungen sowie zur Steigerung von Ef-
fizienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit.
Sie betreffen u. a.:
▪ Prozessoptimierungen,
▪ Änderungen an Anlagen und Ausrüstung,
▪ Digitalisierungsschritte,
▪ Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizi-
enz.
Trotz eines weitgehend harmonisierten europäi-
schen Rechtsrahmens (Variations-Verordnung,
EU-GMP-Leitfaden) zeigen sich im nationalen Voll-
zug unterschiedliche Auslegungen und Erwar-
tungshaltungen der zuständigen Landesbehörden
und teilweise langwierige Verfahren. Dies betrifft
insbesondere:
▪ die Einstufung von Änderungen (IA/IB/II),
▪ den Umfang begleitender GMP-Nachweise,
▪ den Umgang mit risikominimalen Änderungen,
▪ zeitliche Abläufe und Akzeptanz paralleler Ge-
nehmigungen.
Diese Uneinheitlichkeit führt zu Verzögerungen bei
der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
und wirkt innovations- und investitionshemmend.
Konkrete Änderungsvorschläge:
Beauftragung der ZLG mit der Erarbeitung bun-
deseinheitlicher Vollzugsempfehlungen zur Einstu-
fung und Bewertung von Post-Approval-Changes
auf Grundlage des risikobasierten Ansatzes des
EU-Rechts.
Förderung einer einheitlichen, pragmatischen Aus-
legung der PAC-Kategorien, insbesondere für Än-
derungen ohne Einfluss auf Produktqualität oder
Patientensicherheit.
Koordinierung der Abstimmung zwischen GMP-
Vollzug und anderen Genehmigungsregimen (z. B.
Umwelt-, Bau-, Arbeitsschutz), um sequenzielle
Verfahren und Mehrfachprüfungen zu vermeiden.
Unterstützung beschleunigter Verfahren für PACs,
die der Resilienz der Lieferkette, Nachhaltigkeit
oder Digitalisierung dienen.
Impuls 1.3. Bundeseinheitliche Ausgestaltung von
Technologietransfers und Standortflexibilität im
GMP-Vollzug
Problembeschreibung:
Technologietransfers innerhalb von Unterneh-
mensgruppen – sowohl national als auch grenz-
überschreitend – sind ein zentrales Element zur:
▪ Sicherstellung der Versorgung,
▪ flexiblen Nutzung von Produktionskapazitäten,
▪ Reaktion auf Engpässe und Krisensituationen.

In der Praxis bestehen jedoch erhebliche regulato-
rische Hürden, insbesondere durch:
▪ unterschiedliche GMP-Erwartungen der Landes-
behörden,
▪ umfangreiche, teils redundante Validierungsan-
forderungen,
▪ fehlende Anerkennung bereits geprüfter und
etablierter GMP-Systeme innerhalb eines Kon-
zerns.
Dies erschwert insbesondere kurzfristige Kapazi-
tätsverlagerungen und den Aufbau redundanter
Produktionsstrukturen.
Konkrete Handlungsempfehlung
Entwicklung bundeseinheitlicher Grundsätze zur
Anerkennung gleichwertiger GMP-Systeme bei be-
reits inspizierten Standorten.
Förderung eines risikobasierten Ansatzes bei der
Bewertung von Validierungen und Qualifizierungen
im Rahmen von Technologietransfers.

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Abstimmung mit den Zulassungs- und Genehmi-
gungsbehörden, um Technologietransfers als Son-
derfall mit beschleunigten Verfahren zu behan-
deln, insbesondere bei Maßnahmen zur Sicherung
der Arzneimittelversorgung
Impuls 1.4. Angleichung nationaler Anforderungen
an die Sachkundige Person an EU-Standards
Problembeschreibung:

Die Anforderungen an Sachkundige Personen
(Qualified Persons, QPs) sind in Deutschland
durch § 15 AMG sowie die nationale Vollzugspra-
xis teilweise restriktiver ausgestaltet als durch die
europäischen Vorgaben nach Art. 49 der Richtlinie
2001/83/EG vorgesehen.
Insbesondere die enge Auslegung der Anforderun-
gen an praktische Erfahrung und Ausbildungsin-
halte erschwert die Anerkennung neuer fachlicher
Qualifikationen sowie die Zulassung geeigneter
Fachkräfte aus produktionstechnischen oder na-
turwissenschaftlichen Bereichen. Dies betrifft un-
ter anderem Absolventinnen und Absolventen
neuer Studiengänge wie Biochemie oder Biotech-
nologie sowie QPs aus anderen EU-Mitgliedstaa-
ten.
Die derzeitige Praxis erschwert die Rekrutierung
qualifizierter Fachkräfte und verschärft den Fa