Gemeinde Heidgraben ändert Kita-Gebührensatzung in Heidgraben; Mittagessen 100 €/Monat ab 1. August 2026

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V. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Heidgraben über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte in Heidgraben (Gebührensatzung) vom 18.07.2017

Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Heidgraben am 30.06.2026 folgender Nachtrag erlassen:

Artikel 1

Der § 2 Höhe der Gebühr wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Gebühren (Elternbeitrag) für die Betreuung je Kind in dem Kindergarten der Gemeinde Heidgraben richten sich nach dem Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen vom 12.12.2019.

  2. Der gesetzliche Höchstsatz wird entsprechend für den Kindergarten der Gemeinde Heidgraben festgesetzt. Für Eingewöhnungszeiten mit geringerem Betreuungsumfang sind die Höchstbeträge für den regulären Betreuungsumfang maßgeblich.

  3. Für das Mittagessen ist mit Beginn des Betreuungsvertrages ein Betrag in Höhe von 100,00 € / monatlich zu entrichten. Unabhängig davon, ob im Rahmen einer Eingewöhnungszeit die Mittagsverpflegung noch nicht in Anspruch genommen wird.

Dieser Nachtrag tritt nach Bekanntgabe zum 1. August 2026 in Kraft.

Der lV. Nachtrag vom 18.06.2024 tritt damit außer Kraft.

Heidgraben, den 02.07.2026

Gez. Kabel Bürgermeister