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title: "Gemeinde Heidgraben ändert Kita-Gebührensatzung in Heidgraben; Mittagessen 100 €/Monat ab 1. August 2026"
sdDatePublished: "2026-07-28T13:28:00Z"
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  - "Heidgraben"
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Gemeinde Heidgraben ändert Kita-Gebührensatzung in Heidgraben; Mittagessen 100 €/Monat ab 1. August 2026

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V. Nachtrag
zur Satzung der Gemeinde Heidgraben
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte in
Heidgraben (Gebührensatzung) vom 18.07.2017

Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der derzeit geltenden
Fassung und der §§ 1, 2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein in
der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung Heidgraben am 30.06.2026 folgender Nachtrag erlassen:

Artikel 1

Der § 2 Höhe der Gebühr wird wie folgt ersetzt:

1. Die Gebühren (Elternbeitrag) für die Betreuung je Kind in dem Kindergarten
der Gemeinde Heidgraben richten sich nach dem Gesetz zur Stärkung der
Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von
Familien und Kommunen vom 12.12.2019.

2. Der gesetzliche Höchstsatz wird entsprechend für den Kindergarten der
Gemeinde Heidgraben festgesetzt. Für Eingewöhnungszeiten mit geringerem
Betreuungsumfang sind die Höchstbeträge für den regulären
Betreuungsumfang maßgeblich.

3. Für das Mittagessen ist mit Beginn des Betreuungsvertrages ein Betrag in
Höhe von 100,00 € / monatlich zu entrichten. Unabhängig davon, ob im
Rahmen einer Eingewöhnungszeit die Mittagsverpflegung noch nicht in
Anspruch genommen wird.

Dieser Nachtrag tritt nach Bekanntgabe zum 1. August 2026 in Kraft.

Der lV. Nachtrag vom 18.06.2024 tritt damit außer Kraft.

Heidgraben, den 02.07.2026

Gez. Kabel
Bürgermeister