Öffentliche Auftraggeber Berlins und Unternehmen profitieren von BerlAVG-Novelle; höhere Wertgrenzen für Aufträge

Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft | Nachricht

Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft

Seit dem 16. Juli 2026 gilt das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Für öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, gelten unter anderem höhere Wertgrenzen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.