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title: "Westlake Vinnolit GmbH \u0026 Co. KG, störfallrelevante PVC-Anlagenänderung, Industriestraße 300, 50354 Hürth; keine störfallrechtliche Genehmigung nach §16a BImSchG erforderlich"
sdDatePublished: "2026-07-28T13:18:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/bekanntmachung_stoerfallrechtliches_genehmigungsverfahren_westlake_vinnolit_gmbh_und_co_kg_20260713_feststellung.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "chemicals"
    identifier: "medtop:20000217"
  - name: "manufacturing and engineering"
    identifier: "medtop:20000294"
locations:
  - "Köln"
  - "Bergheim"
  - "Bavaria"
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Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG, störfallrelevante PVC-Anlagenänderung, Industriestraße 300, 50354 Hürth; keine störfallrechtliche Genehmigung nach §16a BImSchG erforderlich

Microsoft Word - VÖ-gb-Anlage-§15-2a_Vinnolit-26-0032358 vom 27.07.2026-abgestimmt.docx

Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG
hier: Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG, Hürth

Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz
für die Firma Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG, Hürth
Bezirksregierung Köln
Az.: 53-2026-0032358

Köln, den 27.07.2026

Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März
2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) vom 1. September 2021, wird
Folgendes bekannt gegeben:

Die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG 85737 Ismaning mit Sitz in Hürth hat mit Schreiben vom
02.07.2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine
störfallrelevante Änderung der Anlage zur Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC), die Bestandteil eines
Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Industriestraße 300, 50354 Hürth (Gemarkung
Hürth, Flur 008, Flurstück 3655), angezeigt. Die PVC-Anlage dient der Herstellung von verschiedenen
Qualitäten an Kunststoffpulvern (PVC), welche als Rohstoffe für vielfältige Anwendungen des täglichen
Gebrauchs z.B. Fensterprofile, Schläuche, Innenverkleidung von Autos etc. Verwendung finden. Die
PVC-Anlage ist genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG.

Gegenstand der störfallrelevanten Anzeige war die Optimierung und Flexibilisierung der Produktion
durch Optimierung der Hilfsstoff-Chargierung, geänderte Nutzung von vorhandenen Behältern, und
Erweiterung von Einsatzstoffen mit gleichartigen Eigenschaften sowie Anpassung der erforderlichen
Begleitsysteme bei unveränderter Anlagenkapazität.

Durch die geplanten Maßnahmen ergibt sich keine Veränderung der in der Anlage gehandhabten Stoffe
gemäß Anhang I StörfallV im Betriebsbereich. Die aktuellen Störfallszenarien bleiben unverändert.

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG daraufhin geprüft, ob
der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird,
räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben
bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 16a BImSchG.

Im Auftrag
gez. Hochscherf-Lenz