Staatliche Berufsschule Freising begrüßt Schülerinnen und Studierende in Freising; KiPrax-Angebot für Kinderpflege
Informationsbroschüre Staatliche Berufsschule Freising Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege
Wippenhauser Str. 57 85354 Freising Tel.: 08161 4888 0 Fax: 08161 4888 60 Homepage: www.bsz-fs.de E-Mail: verwaltung@bsz-fs.de
1 Schuljahr 2026/27
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Studierende,
wir begrüßen Sie ganz herzlich an unserem Beruflichen Schulzentrum und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen Ihre berufliche Zukunft zu gestalten.
Ihr Schulleitungsteam
Schulleiterin: Ingrid Link, Oberstudiendirektorin
Ständiger Vertreter der Schulleitung: Marco Hoffmann, Studiendirektor
Weitere ständige Vertreterin der Schulleitung: Michaela Then, Studiendirektorin
Mitarbeiter/in der Schulleitung: Andrea Schittko, Oberstudienrätin Florian Noichl, Studiendirektor Marion Delitz, Studiendirektorin
Das Sekretariat (0D20) ist von Montag bis Donnerstag von 07:30 – 16:30 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 13:45 Uhr geöffnet. Frau Soldner, Frau Ziller, Frau Nieder, Frau Donnermeyer und Frau Süss helfen Ihnen gerne.
Unsere Schulkantine „ESSBAR“ befindet sich im Erdgeschoss und hat folgende Öffnungszeiten: 07:30 – 08:05 Uhr 10:25 – 10:45 Uhr 12:15 – 13:45 Uhr, freitags nur bis 13:15 Uhr Die Nutzung des Trinkwasserbrunnens und der Mikrowelle sind kostenlos.
Auf der Schulhomepage (www.bsz-fs.de) finden Sie weitere Informationen, Blockpläne, Speisepläne, Vertretungspläne (WebUntis), etc. Aktuelle Informationen finden Sie auch an den Informationstafeln und an der Infothek im Erdgeschoss.
Schulverwaltung Schulkantine Info
2 Schuljahr 2026/27
Dieser fördert Erziehung und Bildung, indem er Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ideell und materiell unterstützt und dort hilft, wo eine anderweitige Unterstützung nicht möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bsz-fs.de/schulentwicklung/foerder/aktuell-projekt.html
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Schulsozialarbeit:
Tobias Beubl (Raum 1A5) und Clemens Schiegerl (Raum 0B8) Sprechzeiten: Mo.-Do. 07:30 – 16:15 Uhr bzw. Fr. 07:30 – 13:15 Uhr
Alexandra Sternke-Wimberger(Raum 0B6) als Schulsozialpädagogin Sprechzeiten nach Vereinbarung per E-Mail: alex.Sternke@bsz-fs.de
Beratung und Unterstützung bei:
➢ Konflikten und Problemen in der Schule ➢ Problemen in der Ausbildung z. B. Unzufriedenheit mit dem Beruf, Betrieb ➢ Problemen im persönlichen Bereich, z. B. Konflikt mit den Eltern ➢ Suchtproblemen ➢ Fragen zur Ausbildungsplatz- und Arbeitssuche ➢ Fragen zu Bewerbungsschreiben
Beratungslehrkraft: Stefan Zeitler (Raum 0C13)
Beratung bei:
➢ der Wahl der Schullaufbahn sowie schulischer Bildungsangebote ➢ der beruflichen Orientierung ➢ Förderangeboten
Schulpsychologin: Katharina Maas (Raum 0B6)
Beratung bei:
➢ Nachteilsausgleich/Notenschutz/Unterstützungsmaßnahmen z.B. bei Legasthenie aber auch in anderen Bereichen ➢ Lernstörungen ➢ Leistungsängsten ➢ schulischen Problemen ➢ persönlichen Krisen
Schulsozialpädagogin:
Alexandra Sternke-Wimberger (Raum 0B6)
Trainerin für Präventionsmaßnahmen und Werteerziehung
Beratung Förderverein
3 Schuljahr 2026/27 Verbindungslehrkraft: siehe Aushang
Hilfe bei:
➢ Problemen im Ausbildungsbetrieb/in der sozialpädagogischen Einrichtung ➢ Konflikten mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler oder Studierenden ➢ Schwierigkeiten in der Schule
Ansprechpartner/in sexualisierte Gewalt:
siehe Anhang
Hilfe bei:
➢ sexualisierter Gewalt in der Schule/Ausbildung
Suchtberatungsstelle:
Prop e.V.
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle Freising Tel.: 08161 – 549890 freising@prop-ev.de
Angebote für:
➢ Beratung ➢ ambulante Therapie ➢ betreutes Einzelwohnen ➢ Substitution
Die Fachbereiche der Berufsschule:
➢ Wirtschaft und Verwaltung
➢ Metalltechnik
➢ Elektro- und Informationstechnik
➢ Ernährung
➢ Berufsvorbereitung
Die einzelnen Ausbildungsberufe entnehmen Sie bitte der Schulhomepage (www.bsz-fs.de).
Berufsfachschule für Kinderpflege
➢ Zweijährige vollzeitschulische Ausbildung zum/zur „Staatlich geprüften Kinderpfleger/in“
➢ Zweijährige Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)
Schulen und Fachbereiche
4 Schuljahr 2026/27 Fachakademie für Sozialpädagogik
➢ Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
➢ Praxisorientierte Ausbildung oder dreijährige Weiterbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher“
➢ Durch Ergänzungsprüfung im Fach Englisch ist der Erwerb der Fachhochschulreife oder auch der fachgebundenen Hochschulreife möglich
Wir wollen Schule mit EUCH gemeinsam gestalten. Dazu gibt es an unseren Schulen folgende Möglichkeiten:
Berufsschule Schülermitverantwortung (SMV) Berufsfachschule Schülermitverantwortung (SMV) Fachakademie Studierendenvertretung
Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
5 Schuljahr 2026/27
Sie haben sich dazu entschlossen, bei uns eine Ausbildung zu absolvieren. Daher dürfen wir von Ihnen entsprechendes Engagement und Verbindlichkeit erwarten. Die folgenden Regeln dienen dem Ziel, für alle Beteiligten die notwendigen, organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen.
- Schulpflicht und Schulbesuch
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den verbindlichen sonstigen Schulveranstaltungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet (vgl. § 20 BaySchO). Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen die Schulpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden (vgl. Art. 119 BayEUG).
Hausaufgaben Um den Lehrstoff einzuüben und Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden zu eigener Tätigkeit anzuregen, können Hausaufgaben gestellt werden. Dabei wird die berufliche Beanspruchung der Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden berücksichtigt (vgl. § 28 BaySchO).
Schulaufgaben, Stegreifaufgaben und andere Leistungsnachweise Zur Feststellung der Leistung werden in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche (Schulaufgaben, Klausuren, Kurzarbeiten), mündliche (einschließlich Stegreifaufgaben) und praktische Leistungserhebungen abgehalten (vgl. § 12 Abs. 2 BSO). Die Anzahl der durchzuführenden Leistungsnachweise ist abhängig vom zeitlichen Umfang des Fachs und kann bei der jeweiligen Lehrkraft erfragt werden. Termine für schriftliche Leistungserhebungen werden eine Woche vor Durchführung angekündigt. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt (vgl. § 12 Abs. 3 BSO).
Unterschleif, Versäumnis, Leistungsverweigerung Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die sich bei der Anfertigung einer Schulaufgabe, einer Stegreifaufgabe oder eines anderen schulischen Leistungsnachweises unerlaubter Hilfe bedienen, wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Dies ist auch rückwirkend möglich (vgl. Schulordnungen). Beim Versuch des Unterschleifs kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel (vgl. § 12 Abs. 4 BSO). Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die ohne ausreichende Entschuldigung eine schulische Leistung versäumen oder verweigern, erhalten die Note 6 (vgl. § 12 Abs. 6 BSO).
Auszug aus den Schulordnungen
6 Schuljahr 2026/27
Wir wünschen uns eine Schule, die von gemeinsamen Werten getragen wird. Lassen Sie uns einander mit Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Toleranz begegnen. Unsere Schule ist Lern- und Lebensraum. Gerade deshalb wollen wir einander freundlich gegenübertreten, um ein positives und lernförderliches Klima zu schaffen. Und weil unsere Erde einmalig ist, bemühen wir uns um verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten. D. h. zum Beispiel ein sparsamer Umgang mit Wasser und Strom, Plastikvermeidung und keine Zigarettenkippen auf dem Boden.
An- und Abmeldung • Schuleintritt und Schulaustritt sind dem Sekretariat schriftlich mitzuteilen. • Jede Änderung der Anschrift oder des Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses ist der Klassenleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Schulpflicht und Schulbesuch • siehe Entschuldigungsverfahren
Gesundheit und Sicherheit • Das Rauchen und Dampfen sowie der Konsum von Snus (Oraltabak) sind auf dem Schulgelände und in der Schule untersagt. • Alkoholische Getränke, Rausch- und Betäubungsmittel sowie missbräuchlicher Konsum von Medikamenten sind strikt verboten. • Der Besitz sowie der Konsum von Cannabis sind auf dem Schulgelände untersagt. • Bei Waffenbesitz wird in jedem Fall Anzeige erstattet.
Verhalten 4.1. Allgemeines Verhalten • Den Weisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte, der Verwaltung sowie der Hausmeister ist Folge zu leisten. • Störungen des Schulbetriebs sind zu unterlassen. • Jegliches Verhalten, durch das Personen oder Sachen gefährdet oder beschädigt werden können, ist zu vermeiden. • Das Tragen von Symbolen oder Kleidungsmarken, die eine rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder allgemein menschenverachtende beziehungsweise gewaltverherrlichende Gesinnung zum Ausdruck bringen, ist untersagt. • Unsere Schule ist ein Ort des gegenseitigen Respekts. Alle achten die persönlichen Grenzen und die Würde anderer. Diskriminierung und Ausgrenzung, (sexualisierte) Gewalt sowie jede Form grenzverletzenden Verhaltens – auch durch Worte, Blicke, Gesten, digitale Medien oder Taten – sind untersagt.
Hausordnung
7 Schuljahr 2026/27 4.2. Verhalten auf dem Schulgelände • Der Gehsteig in der Wippenhauser Straße, insbesondere im Bereich des Zebrastreifens, sowie der Eingangsweg bis zur ersten Stufe sind aus Gründen der Verkehrssicherheit freizuhalten. • Treppen und Fluchtwege sind im Schulgebäude aus Sicherheits- gründen jederzeit freizuhalten.
4.3. Unterricht und Anwesenheit • Schülerinnen und Schüler sowie Studierende müssen sich spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im bzw. am Unterrichtsraum einfinden. • Erscheint zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft, meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin oder die Stellvertretung dies unverzüglich in der Verwaltung. • Um eine angemessene Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, sind die Nutzung von Mobiltelefonen, das Essen sowie das Kaugummikauen während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt. Trinken ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft oder zum Stundenwechsel gestattet. Außerdem ist auf eine angemessene Kleidung sowie auf eine gute Körperhygiene ist zu achten.
4.4. Ordnung • Wertsachen sind sicher aufzubewahren. Für Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung. • Getränkeflaschen sind während des Unterrichts verschlossen in der Schultasche aufzubewahren. • In Fachräumen müssen Speisen und Getränke während des Unterrichts in der Schultasche verbleiben. • Wir sind zwar alle für die Sauberkeit verantwortlich, der Ordnungs- und Tafeldienst sorgt zusätzlich im wöchentlichen Wechsel für eine saubere Tafel und weist die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Studierenden auf Verunreinigungen im Klassenzimmer hin. • Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen und alle Stühle hochzustellen. • Jeglicher Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Halten Sie das komplette Schulhaus und insbesondere die Toiletten, die Aufenthaltsbereiche, den Schulhof, den Parkplatz und die Terrasse sauber. • Beschädigungen oder sonstige Mängel melden Sie bitte im Sekretariat oder einer Lehrkraft. Bei mutwilligen Beschädigungen können Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
4.5. Elektronische/digitale Medien un