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title: "Staatliche Berufsschule Freising begrüßt Schülerinnen und Studierende in Freising; KiPrax-Angebot für Kinderpflege"
sdDatePublished: "2026-07-28T12:47:00Z"
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Staatliche Berufsschule Freising begrüßt Schülerinnen und Studierende in Freising; KiPrax-Angebot für Kinderpflege

Informationsbroschüre
Staatliche Berufsschule Freising
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege

Wippenhauser Str. 57
85354 Freising
Tel.: 08161 4888 0
Fax: 08161 4888 60
Homepage: www.bsz-fs.de
E-Mail: verwaltung@bsz-fs.de

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Schuljahr 2026/27

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Studierende,

wir begrüßen Sie ganz herzlich an unserem Beruflichen Schulzentrum und
freuen uns, gemeinsam mit Ihnen Ihre berufliche Zukunft zu gestalten.

Ihr Schulleitungsteam

Schulleiterin:
Ingrid Link, Oberstudiendirektorin

Ständiger Vertreter der Schulleitung:
Marco Hoffmann, Studiendirektor

Weitere ständige Vertreterin der Schulleitung:
Michaela Then, Studiendirektorin

Mitarbeiter/in der Schulleitung:
Andrea Schittko, Oberstudienrätin
Florian Noichl, Studiendirektor
Marion Delitz, Studiendirektorin

Das Sekretariat (0D20) ist von Montag bis Donnerstag von 07:30 – 16:30 Uhr
und am Freitag von 07:30 bis 13:45 Uhr geöffnet.
Frau Soldner, Frau Ziller, Frau Nieder, Frau Donnermeyer und Frau Süss helfen
Ihnen gerne.

Unsere Schulkantine „ESSBAR“ befindet sich im Erdgeschoss und hat folgende
Öffnungszeiten:
07:30 – 08:05 Uhr
10:25 – 10:45 Uhr
12:15 – 13:45 Uhr, freitags nur bis 13:15 Uhr
Die Nutzung des Trinkwasserbrunnens und der Mikrowelle sind kostenlos.

Auf der Schulhomepage (www.bsz-fs.de) finden Sie weitere Informationen,
Blockpläne, Speisepläne, Vertretungspläne (WebUntis), etc.
Aktuelle Informationen finden Sie auch an den Informationstafeln und an der
Infothek im Erdgeschoss.

Schulverwaltung
Schulkantine
Info

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Schuljahr 2026/27

Dieser fördert Erziehung und Bildung, indem er Schülerinnen und Schüler
sowie Studierende ideell und materiell unterstützt und dort hilft, wo eine
anderweitige Unterstützung nicht möglich ist. Weitere Informationen finden
Sie unter:
https://www.bsz-fs.de/schulentwicklung/foerder/aktuell-projekt.html

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und Schulsozialarbeit:

Tobias Beubl (Raum 1A5) und Clemens Schiegerl (Raum 0B8)
Sprechzeiten: Mo.-Do. 07:30 – 16:15 Uhr bzw. Fr. 07:30 – 13:15 Uhr

Alexandra Sternke-Wimberger(Raum 0B6) als Schulsozialpädagogin
Sprechzeiten nach Vereinbarung per E-Mail: alex.Sternke@bsz-fs.de

Beratung und Unterstützung bei:

➢ Konflikten und Problemen in der Schule
➢ Problemen in der Ausbildung z. B. Unzufriedenheit mit dem Beruf,
Betrieb
➢ Problemen im persönlichen Bereich, z. B. Konflikt mit den Eltern
➢ Suchtproblemen
➢ Fragen zur Ausbildungsplatz- und Arbeitssuche
➢ Fragen zu Bewerbungsschreiben

Beratungslehrkraft:
Stefan Zeitler (Raum 0C13)

Beratung bei:

➢ der Wahl der Schullaufbahn sowie schulischer Bildungsangebote
➢ der beruflichen Orientierung
➢ Förderangeboten

Schulpsychologin:
Katharina Maas (Raum 0B6)

Beratung bei:

➢ Nachteilsausgleich/Notenschutz/Unterstützungsmaßnahmen z.B. bei
Legasthenie aber auch in anderen Bereichen
➢ Lernstörungen
➢ Leistungsängsten
➢ schulischen Problemen
➢ persönlichen Krisen

Schulsozialpädagogin:

       Alexandra Sternke-Wimberger (Raum 0B6)

Trainerin für Präventionsmaßnahmen und Werteerziehung

Beratung
Förderverein

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Schuljahr 2026/27
Verbindungslehrkraft:
siehe Aushang

Hilfe bei:

➢ Problemen im Ausbildungsbetrieb/in der sozialpädagogischen
Einrichtung
➢ Konflikten mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler oder Studierenden
➢ Schwierigkeiten in der Schule

Ansprechpartner/in sexualisierte Gewalt:

siehe Anhang

Hilfe bei:

➢ sexualisierter Gewalt in der Schule/Ausbildung

Suchtberatungsstelle:

Prop e.V.

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle Freising
Tel.: 08161 – 549890
freising@prop-ev.de

Angebote für:

➢ Beratung
➢ ambulante Therapie
➢ betreutes Einzelwohnen
➢ Substitution

Die Fachbereiche der Berufsschule:

➢ Wirtschaft und Verwaltung

➢ Metalltechnik

➢ Elektro- und Informationstechnik

➢ Ernährung

➢ Berufsvorbereitung

Die einzelnen Ausbildungsberufe entnehmen Sie bitte der Schulhomepage
(www.bsz-fs.de).

Berufsfachschule für Kinderpflege

➢ Zweijährige vollzeitschulische Ausbildung zum/zur „Staatlich geprüften
Kinderpfleger/in“

➢ Zweijährige Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)

Schulen und Fachbereiche

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Schuljahr 2026/27
Fachakademie für Sozialpädagogik

➢ Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)

➢ Praxisorientierte Ausbildung oder dreijährige Weiterbildung zur/zum
„Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher“

➢ Durch Ergänzungsprüfung im Fach Englisch ist der Erwerb der
Fachhochschulreife oder auch der fachgebundenen Hochschulreife möglich

Wir wollen Schule mit EUCH gemeinsam gestalten. Dazu gibt es an
unseren Schulen folgende Möglichkeiten:

Berufsschule
Schülermitverantwortung (SMV)
Berufsfachschule
Schülermitverantwortung (SMV)
Fachakademie
Studierendenvertretung

Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten

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Schuljahr 2026/27

Sie haben sich dazu entschlossen, bei uns eine Ausbildung zu
absolvieren. Daher dürfen wir von Ihnen entsprechendes Engagement
und Verbindlichkeit erwarten. Die folgenden Regeln dienen dem Ziel,
für alle Beteiligten die notwendigen, organisatorischen
Rahmenbedingungen zu schaffen.

1. Schulpflicht und Schulbesuch

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind zur pünktlichen und
regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den verbindlichen sonstigen
Schulveranstaltungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet
(vgl. § 20 BaySchO). Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen die
Schulpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt
werden (vgl. Art. 119 BayEUG).

2. Hausaufgaben
Um den Lehrstoff einzuüben und Schülerinnen und Schüler sowie
Studierenden zu eigener Tätigkeit anzuregen, können Hausaufgaben gestellt
werden. Dabei wird die berufliche Beanspruchung der Schülerinnen und
Schüler sowie Studierenden berücksichtigt (vgl. § 28 BaySchO).

3. Schulaufgaben, Stegreifaufgaben und andere Leistungsnachweise
Zur Feststellung der Leistung werden in angemessenen Zeitabständen
entsprechend der Art des Fachs schriftliche (Schulaufgaben, Klausuren,
Kurzarbeiten), mündliche (einschließlich Stegreifaufgaben) und praktische
Leistungserhebungen abgehalten (vgl. § 12 Abs. 2 BSO). Die Anzahl der
durchzuführenden Leistungsnachweise ist abhängig vom zeitlichen Umfang
des Fachs und kann bei der jeweiligen Lehrkraft erfragt werden. Termine für
schriftliche Leistungserhebungen werden eine Woche vor Durchführung
angekündigt. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt (vgl. § 12 Abs. 3
BSO).

4. Unterschleif, Versäumnis, Leistungsverweigerung
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die sich bei der Anfertigung
einer Schulaufgabe, einer Stegreifaufgabe oder eines anderen schulischen
Leistungsnachweises unerlaubter Hilfe bedienen, wird die Arbeit
abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Dies ist auch rückwirkend
möglich (vgl. Schulordnungen). Beim Versuch des Unterschleifs kann
ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht
zugelassener Hilfsmittel (vgl. § 12 Abs. 4 BSO). Schülerinnen und Schüler
sowie Studierende, die ohne ausreichende Entschuldigung eine schulische
Leistung versäumen oder verweigern, erhalten die Note 6 (vgl. § 12 Abs. 6
BSO).

Auszug aus den Schulordnungen

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Schuljahr 2026/27

Wir wünschen uns eine Schule, die von gemeinsamen Werten getragen wird.
Lassen Sie uns einander mit Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme
und Toleranz begegnen. Unsere Schule ist Lern- und Lebensraum. Gerade
deshalb wollen wir einander freundlich gegenübertreten, um ein positives und
lernförderliches Klima zu schaffen. Und weil unsere Erde einmalig ist,
bemühen wir uns um verantwortungsvolles und nachhaltiges Verhalten. D. h.
zum Beispiel ein sparsamer Umgang mit Wasser und Strom,
Plastikvermeidung und keine Zigarettenkippen auf dem Boden.

1. An- und Abmeldung
•
Schuleintritt und Schulaustritt sind dem Sekretariat schriftlich
mitzuteilen.
•
Jede Änderung der Anschrift oder des Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses
ist der Klassenleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2. Schulpflicht und Schulbesuch
•
siehe Entschuldigungsverfahren

3. Gesundheit und Sicherheit
•
Das Rauchen und Dampfen sowie der Konsum von Snus (Oraltabak)
sind auf dem Schulgelände und in der Schule untersagt.
•
Alkoholische Getränke, Rausch- und Betäubungsmittel sowie
missbräuchlicher Konsum von Medikamenten sind strikt verboten.
•
Der Besitz sowie der Konsum von Cannabis sind auf dem Schulgelände
untersagt.
•
Bei Waffenbesitz wird in jedem Fall Anzeige erstattet.

4. Verhalten
4.1. Allgemeines Verhalten
•
Den Weisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte, der Verwaltung
sowie der Hausmeister ist Folge zu leisten.
•
Störungen des Schulbetriebs sind zu unterlassen.
•
Jegliches Verhalten, durch das Personen oder Sachen gefährdet oder
beschädigt werden können, ist zu vermeiden.
•
Das Tragen von Symbolen oder Kleidungsmarken, die eine
rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische
oder allgemein menschenverachtende beziehungsweise
gewaltverherrlichende Gesinnung zum Ausdruck bringen, ist
untersagt.
•
Unsere Schule ist ein Ort des gegenseitigen Respekts. Alle achten die
persönlichen Grenzen und die Würde anderer. Diskriminierung und
Ausgrenzung, (sexualisierte) Gewalt sowie jede Form
grenzverletzenden Verhaltens – auch durch Worte, Blicke, Gesten,
digitale Medien oder Taten – sind untersagt.

Hausordnung

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Schuljahr 2026/27
4.2. Verhalten auf dem Schulgelände
•
Der Gehsteig in der Wippenhauser Straße, insbesondere im Bereich
des Zebrastreifens, sowie der Eingangsweg bis zur ersten Stufe sind
aus Gründen der Verkehrssicherheit freizuhalten.
•
Treppen und Fluchtwege sind im Schulgebäude aus Sicherheits-
gründen jederzeit freizuhalten.

4.3. Unterricht und Anwesenheit
•
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende müssen sich spätestens
fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im bzw. am Unterrichtsraum
einfinden.
•
Erscheint zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft,
meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin oder die
Stellvertretung dies unverzüglich in der Verwaltung.
•
Um eine angemessene Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, sind die
Nutzung von Mobiltelefonen, das Essen sowie das Kaugummikauen
während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt. Trinken ist nur
nach Absprache mit der Lehrkraft oder zum Stundenwechsel
gestattet. Außerdem ist auf eine angemessene Kleidung sowie auf
eine gute Körperhygiene ist zu achten.

4.4. Ordnung
•
Wertsachen sind sicher aufzubewahren. Für Verlust oder
Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
•
Getränkeflaschen sind während des Unterrichts verschlossen in der
Schultasche aufzubewahren.
•
In Fachräumen müssen Speisen und Getränke während des
Unterrichts in der Schultasche verbleiben.
•
Wir sind zwar alle für die Sauberkeit verantwortlich, der Ordnungs-
und Tafeldienst sorgt zusätzlich im wöchentlichen Wechsel für eine
saubere Tafel und weist die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie
Studierenden auf Verunreinigungen im Klassenzimmer hin.
•
Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen und
alle Stühle hochzustellen.
•
Jeglicher Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Halten Sie das komplette Schulhaus und insbesondere die Toiletten,
die Aufenthaltsbereiche, den Schulhof, den Parkplatz und die
Terrasse sauber.
•
Beschädigungen oder sonstige Mängel melden Sie bitte im
Sekretariat oder einer Lehrkraft. Bei mutwilligen Beschädigungen
können Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

4.5. Elektronische/digitale Medien un