AfD-Fraktion im Bundestag fordert Wiedereinführung des Rückfall-Paragrafen im Strafgesetzbuch; Freiheitsstrafe mindestens die Hälfte des Strafrahmens
Deutscher Bundestag - AfD will Wiedereinführung des Rückfall-Paragrafen
AfD will Wiedereinführung des Rückfall-Paragrafen
SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern“ ( 21
7347 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) vorgelegt. Darin fordert sie die Wiedereinführung eines Rückfallparagrafen als Strafzumessungsnorm im Strafgesetzbuch. Die Vorschrift soll laut Entwurf als Paragraf 48 aufgenommen werden. Nach Darstellung der Fraktion sollen im Rahmen eines gestaffelten Systems sowohl Bagatelldelikte als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten in ihren Unterschieden berücksichtigt. „Ist dem Täter vorzuwerfen, dass er sich die früheren Verurteilungen nicht hat zur Warnung dienen lassen, so ist daran die gesetzliche Vermutung einer erhöhten Tatschuld geknüpft. Die Strafe soll in diesen Fällen grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens der Hälfte des gesetzlichen Strafrahmens sein“, heißt es weiter. Die Vorschrift soll laut Entwurf zudem im Jugendstrafrecht greifen.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf eine „bestimmte Gruppe von Straftätern“, die sich durch wiederkehrende Begehung von Straftaten unbelehrbar zeigen und soziale Spannungen durch eine „massive Missachtung der Rechtsordnung“ hervorrufen. „In ihrem Verhalten kommt eine derartige Ablehnung der verfassten Verhaltensnormen und dem Rechtsstaat als Sinnganzem zum Ausdruck, auf welche es durch harte Strafen zu antworten gilt“, führen die Abgeordneten an.
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