Google Street View: Verpixeln von privaten Wohnhäusern in Deutschland; Adressnachweispflicht ab 28.07.2026
Google Street View: Verpixeln von Gebäuden nur noch mit Nachweis | HmbBfDI
Menu zum Einreichen einer Beschwerde Menu schließen Beschwerde oder Hinweis einreichen Datenpanne melden Datenschutzbeauftragten an-
Google Street View: Verpixeln von Gebäuden nur noch mit Nachweis
Google verlangt ab sofort Adressnachweise für das Unkenntlichmachen von privaten Wohnhäusern, um missbräuchlich oder irrtümlich gestellte Verpixelungsanträge auszuschließen. Wer Nachweise einreicht, sollte darauf achten, die eigenen Datenschutzrechte zu wahren.
Grundsätzliche Widerspruchsmöglichkeit bei Google Street View
Wer als Bewohner:in oder Eigentümer:in eines Hauses Bilder bei Googles Street View verpixeln lassen möchte, kann die Unkenntlichmachung beantragen. Rechtlich ist dieser Vorgang als Widerspruch gegen die Veröffentlichung zu werten, der auch bereits im Vorwege möglich ist.
Die konsequente Umsetzung solcher Widersprüche ist eine Voraussetzung für den rechtskonformen Betrieb des Dienstes. Dies hat der HmbBfDI im Jahre 2023 anlässlich erneuter Aufnahmefahrten und Veröffentlichungen von Straßenansichten in Deutschland mit Google vereinbart. Lesen Sie zum Thema auch gerne unseren Artikel: Neue Bilder auf Google Street View , der auf häufig gestellte Fragen eingeht.
Neu: Der Adressnachweis wird Pflicht
Seit dem 28. Juli 2026 fordert Google für den Antrag zwingend einen Adressnachweis, um der Gefahr irrtümlich oder missbräuchlich gestellter Anträge zu begegnen. Dies ist mit den Anforderungen des Datenschutzrechts im Einklang, solange sich Google bei den Nachweisen auf die für diesen Zweck erforderlichen Daten beschränkt.
Bisher hatten Hauseigentümer:innen und Mieter:innen Pech, wenn die Verpixelung nicht von ihnen selbst beantragt wurde und nicht gewünscht war. Denn eine einmal erfolgte Unkenntlichmachung kann Google nicht rückgängig machen. Die unverpixelten Originalaufnahmen werden vom Unternehmen datenschutzkonform gelöscht.
Als Nachweis reicht beispielsweise ein Anschreiben, das an die relevante Anschrift adressiert ist (zum Beispiel eine Stromrechnung oder ein Behördenbescheid). Dabei muss die Anschrift mit der Adresse des Hauses übereinstimmen, zu dem der Antrag gestellt wird. Das Schreiben sollte ein aktuelles Datum aufweisen. Mehr als die Adresse und das Datum müssen nicht erkennbar sein.
Die Nachweispflicht ändert übrigens nichts daran, dass die Gebäudeverpixelung weiterhin ohne individuelle Begründung beantragt werden kann. Dies ist aus Sicht des HmbBfDI ein entscheidendes Element der rechtlichen Bewertung des Dienstes.
Datenschutz beachten – irrelevante Daten schwärzen!
Antragsteller:innen sollten darauf achten, dass in dem Dokument keine für den Vorgang irrelevanten eigenen oder fremden personenbezogene Daten enthalten sind. Daher sollten, mit Ausnahme der eigenen Anschrift, der eigene Name und Namen Dritter sowie sonstige personenbezogene Daten (zum Beispiel Konto- oder Rechnungsdaten) geschwärzt werden. Auf keinen Fall sollten Sie ein amtliches Ausweisdokument hochladen.
Einzelheiten zu den von Google geforderten Dokumenten finden Sie auf im Support von Google im Artikel Street View-Bilder unkenntlich machen . Die eingereichten Dokumente werden innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt von Google gelöscht.
Privatsphäre gilt auch im Freibad: Digitales Spannen ist nicht erlaubt!
Data-Act-Durchführungsgesetz tritt am 30.5 in Kraft: HmbBfDI ist Aufsichtsbehörde für öffentliche Stellen
Russmedia-Urteil des EuGH: Neue Maßstäbe für die Verantwortlichkeit von Social-Media-Plattformen
Reform des Datenschutz- und KI-Rechts: Hamburger Datenschutzforum bekräftigt Bedarf nach Entbürokratisierung
HmbBfDI stellt Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 vor
Menu zum Einreichen einer Beschwerde