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title: "Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland will KI-Instrumente zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen weiterentwickeln; breiterer öffentlicher Zugang zu Gerichtsentscheidungen"
sdDatePublished: "2026-07-28T11:27:00Z"
source: "https://www.datenschutz.sachsen.de/download/IFK/20260724_IFK_Entschliessung_Anonymisierung_von_Gerichtsentscheidungen.pdf"
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  - name: "law"
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  - "Germany"
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Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland will KI-Instrumente zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen weiterentwickeln; breiterer öffentlicher Zugang zu Gerichtsentscheidungen

Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 24. Juli 2026: KI-Instrumente zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen weiterentwickeln!

Entschließung
der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 24. Juli 2026
KI-Instrumente zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen weiterentwickeln!
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) begrüßt den Einsatz KI-
gestützter Instrumente für die Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen. Sie unterstützt die geset-
zeskonforme weitere Erforschung, Entwicklung und Nutzung solcher Technologien. Denn sie sieht
darin eine Chance, der Öffentlichkeit breiteren Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen zu ermöglichen
und zugleich den damit verbundenen Aufwand für Gerichte und Justizverwaltungen zu verringern.
Um das technologische Potenzial der in mehreren Ländern bereits eingesetzten Systeme zur Anonymi-
sierung gerichtlicher Urteile und Beschlüsse effektiver und flächendeckend zu nutzen, bedarf es nach
Auffassung der Konferenz laufender Entwicklungsarbeit. Ziel sollte dabei unter anderem sein, die Re-
Identifizierung von Prozessbeteiligten oder anderen Betroffenen auch bei fortschreitender technologi-
scher Entwicklung dauerhaft auszuschließen und die Systeme im europäischen Rechtsrahmen digital
souverän auszugestalten.
Werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, müssen schützenswerte Informationen zu den Pro-
zessbeteiligten und zu den Inhalten im Vorfeld ausgesondert werden. Auch werden in der Regel Leit-
sätze verfasst, Schlagwörter vergeben oder Metadaten erfasst, um die Recherche in Datenbanken zu
erleichtern. Dies geschieht bisher meist händisch und bindet erhebliche Ressourcen, die für andere
Aufgaben dringend benötigt werden. Auch hier können die Entwicklung und der Einsatz von KI-
gestützten Systemen den erforderlichen Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.
Zuverlässige Methoden zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen sowie frei zugängliche und
als Open Data betriebene Rechtsprechungsdatenbanken können dazu beitragen, unter Berücksichti-
gung der schutzwürdigen Belange der Verfahrensbeteiligten die Bekanntheit der Spruchpraxis der Ge-
richte zu erweitern. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und
Verwaltungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und nicht zuletzt die Justiz selbst.