EU-Unternehmen bereiten sich auf den EU AI Act in der EU vor; Ab 2026 zentrale Pflichten, Umsetzung in drei Stufen

Der EU AI ActWorauf Unternehmen sich im Rahmen der neuen Gesetzeslage vorbereiten müssen

Der EU AI Act Worauf Unternehmen sich im Rahmen der neuen Gesetzeslage vorbereiten müssen

Während in einigen Unternehmen noch große Skepsis herrscht, ist in anderen Künstliche Intelligenz nicht mehr aus dem Arbeitsalltag wegzudenken.

Während in einigen Unternehmen noch große Skepsis herrscht, ist in anderen Künstliche Intelligenz nicht mehr aus dem Arbeitsalltag wegzudenken. Mit der Verabschiedung des EU AI Act hat Europa den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für diese Technologie geschaffen, der die Anforderungen an KI-Nutzung grundlegend definiert. Parallel zur digitalen Transformation vieler Geschäftsbereiche nimmt auch die rechtliche Komplexität stetig zu. Der EU AI Act setzt hier verbindliche Standards für Sicherheit und Transparenz, deren Einhaltung essenziell ist, um rechtssichere Prozesse zu gewährleisten und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.

Bereits in ihrer Bewerbungsagenda zum Amt der Kommissionspräsidentin kündigte Ursula von der Leyen 2019 eine Regulierung für den Einsatz von KI an. In den Jahren darauf folgten einige Strategiepapiere, bis im April 2021 die EU-Kommission einen ersten Entwurf des EU AI Actes veröffentlichte. Seit 2021 wurde dieser Entwurf kontinuierlich präzisiert und weiterentwickelt, um den rasanten technischen Fortschritt abzubilden.

Das Ergebnis ist der EU AI Act, dessen Regelungen zwischen August 2025 und August 2027 schrittweise in drei Stufen wirksam werden. Bereits seit 2025 gelten die Bestimmungen der ersten Stufe wie Verbote für bestimmte KI-Anwendungen, etwa solche, die Menschen manipulieren oder deren Schutzbedürftigkeit gezielt ausnutzen. Auch gelten bereits Transparenzpflichten für Entwickler von General-Purpose-AI (GPAI) bezüglich der Entwicklung und dem Testen ihrer Modelle.

Der Großteil der übrigen Bestimmungen des EU AI Acts gilt ab 2026. Eine Ausnahme bildet Artikel 6, der die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen regelt und erst 2027 vollständig anwendbar wird. Auch nach dem vollständigen Inkrafttreten sieht der EU AI Act regelmäßige Überprüfungen einzelner Regelungen vor, um sie an technische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

finden Sie den vollständigen Zeitplan.

Ab dem 02. August 2026 werden viele der zentralen Bestimmungen des EU AI Act, die Unternehmen auf verschiedene Weisen betreffen können, verbindlich. Der Gesetzestext folgt einem risikobasierten Ansatz: KI‑Anwendungen werden je nach potenzieller Auswirkung in unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt, wobei für jede Klasse spezifische Pflichten gelten. Den strengsten Regulierungen unterliegen die High Risk Systems. Darunter fallen unter anderem Anwendungen, die kritische Infrastrukturen, das Bildungswesen sowie den Bereich Beschäftigung und Arbeitnehmerführung betreffen. Wer KI also zum Beispiel nutzt, um Bewerbungen zu filtern oder die Leistung von Mitarbeitenden zu evaluieren, sollte sich definitiv mit den betreffenden Richtlinien vertraut machen. Unter welche Risikoklasse die eigenen Anwendungsbereiche fallen, können Unternehmen hier nachlesen.

Allerdings gibt es über die High Risk Systems hinaus verschiedene Regelungen, die Unternehmen betreffen. Für die meisten Unternehmen ist Artikel 4 der Verordnung von Bedeutung. Dieser gibt vor, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeitenden über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen, wenn diese KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Hierbei gibt es keine strengen Vorgaben, wie KI-Kompetenzen erlernt werden müssen. Individuelle KI-Schulungen, Trainings d das Erstellen von Handreichungen und Richtlinien können eingesetzt werden.

Für die Verwendung von generativer KI, beispielsweise Fotos und Videos, und den Einsatz von KI-Chatbots gelten neue Transparenzrichtlinien, die in Artikel 50 des Gesetzes geregelt werden. So müssen Anbieter von KI-Systemen technisch nachweisbar kennzeichnen, wenn KI Bilder, Audios, Textes oder Videos synthetisch erstellt oder die eingegebenen Daten substanziell ändert. Ausnahmen gelten hier für minimale Veränderungen, z.B. grammatische oder orthografischen Hilfen, sofern die Semantik der Daten nicht wesentlich verändert wird. Während für diese technische Realisierung Anbieter von KI-Tools zuständig sind, gelten auch auf der Seite der Betreibenden differenzierte Kennzeichnungspflichten:

· Deepfakes: KI-generierte oder -manipulierte Inhalte, die echte Personen, Objekte, Orte oder Events darstellen und authentisch wirken können, müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

· Texte von öffentlichem Interesse: KI-generierte Texte müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie öffentlich relevante Themen behandeln. Eine Ausnahme besteht, wenn die Texte einer substanziellen menschlichen Überprüfung unterzogen wurden, bei der inhaltlich auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen geprüft wurde und somit eine klar identifizierbare Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

· Chatbots und automatisierte Telefonassistenzen: Eine Kennzeichnungspflicht kann entfallen, wenn für Nutzende offensichtlich ist, dass sie mit KI interagieren.

Die EU hat zusätzlich zu dem Gesetzestext auch einen Code of Practice erstellt, um die Umsetzung von Artikel 50 zu fördern. Dazu gehören standardisierte Label für KI-generierten oder KI-modifizierte Inhalte. Ein solches Label ziert auch das KI generierte Begleitbild dieses Blogartikels.

Verstöße gegen den EU AI Act werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Abhängig von der Art des Verstoßes unterscheiden sich die Beträge, wobei die obere Grenze 7 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes oder 35 Millionen Euro beträgt.

Das Projekt KAIROS for Clusters

Der EU AI Act soll einen rechtlichen Rahmen für die sich rasant entwickelnde KI-Landschaft bilden. In dem Projekt KAIROS for Clusters arbeiten wir als Cluster Erneuerbare Energien Hamburg (EEHH) gemeinsam mit dem Luftfahrtcluster Hamburg Aviation (HAv) und dem Forschungs‑ und Technologietransferzentrum des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg HITeC e.V an einem bedarfsorientierten Einsatz von KI. Mit einem Fokus auf die Verwendung von KI im Wissensmanagement strebt das Projekt es an, Mehrwerte für Unternehmen und die Clusterwelt zu schaffen. Beim Testen von verschiedenen KI-Prototypen sorgt eine lokale Hardwarestruktur und das Nutzen von Open-Source Modellen für einen datenschutzkonformen und -souveränen Umgang mit KI. Das gesammelte Wissen möchten die beiden Cluster EEHH und HAv anderen Clustereinrichtungen und Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stellen und Angebote für eine Befähigung rund um KI schaffen. Daher findet am 25. August der zweite KAIROS-Workshop „KI verstehen. Chancen nutzen. Sicher starten.“ statt.

Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Projektwebsite .

Die Bewältigung der Klimakrise stellt für meine und die kommenden Generationen zweifellos die drängendste Herausforderung dar. Während meines Meteorologiestudiums an der Universität Hamburg vertiefe ich mein Verständnis für die Physik der Atmosphäre und ihre Veränderungen im Klimawandel. Durch meine Mitarbeit im Cluster erfahre ich zudem mehr über die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Energiewende. Auf diese Weise verknüpfe ich meine naturwissenschaftliche Neugier mit einem starken Interesse an der Umsetzung lösungsorientierter Projekte.