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title: "REAL-IM-WERT GmbH Bescheid über Grundsteuermessbetrag 1.1.2025 vom Finanzamt Dresden-Nord und Bescheidnummer 3202/ÖZ/2026/136; Öffentliche Zustellung Abholung innerhalb zwei Wochen möglich"
sdDatePublished: "2026-07-28T09:05:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/202_Dresden-Nord/3202_OEZ_2026-136.pdf"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
  - name: "economy"
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locations:
  - "Dresden"
  - "Berlin"
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REAL-IM-WERT GmbH Bescheid über Grundsteuermessbetrag 1.1.2025 vom Finanzamt Dresden-Nord und Bescheidnummer 3202/ÖZ/2026/136; Öffentliche Zustellung Abholung innerhalb zwei Wochen möglich

3202_OEZ_2026-136

Finanzamt Dresden-Nord
Datum
3202/ÖZ/2026/136
28.07.2026
Geschäftszeichen
Öffentliche Zustellung
Firma/Bezeichnung der juristischen Person
REAL-IM-WERT GmbH
letzte bekannte Anschrift
Linkstr. 2, Quartier Potsdamer Platz, Level 8, 10785 Berlin
Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift
verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im
Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder
einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche
sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten juristischen Person ist ein Verwaltungsakt zuzustellen:
(genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1. 2025 vom 17.06.2026
Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch einen
bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 5158
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite
des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf
dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
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