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title: "Rainbow realisation elementar GmbH öffentliche Zustellung durch Finanzamt Dresden-Nord Dresden; Abholung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-07-28T09:05:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/202_Dresden-Nord/3202_OEZ_2026-123.pdf"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
  - name: "economy"
    identifier: "medtop:20000344"
  - name: "financial service"
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  - name: "taxation policy"
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locations:
  - "Dresden"
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Rainbow realisation elementar GmbH öffentliche Zustellung durch Finanzamt Dresden-Nord Dresden; Abholung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung

3202_OEZ_2026-123

Finanzamt Dresden-Nord
Datum
3202/ÖZ/2026/123
28.07.2026
Geschäftszeichen
Öffentliche Zustellung
Firma/Bezeichnung der juristischen Person
Rainbow realisation elementar GmbH
letzte bekannte Anschrift
Reisstr. 42 01257 Dresden
Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift
verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im
Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder
einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche
sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten juristischen Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid üben Grundsteuermessbetrg Neuveranlagung 01.01.2026 vom 30.06.2026
Bescheid über Grundsteuerwert Wertfortschreibung 01.01.2026 vom 30.06.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch
einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 5103
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite
des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf
dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
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