FR4U Freiburg drei Änderungsanträge zur Neufassung der Richtlinien zur Chorförderung im Freiburger Gemeinderat; Juryvergrößerung auf 6 erhöht
Transparenz und Beteiligung: Unsere Anträge zur Neuordnung der Kulturförderung – FR4U – Freiburg for You
Transparenz und Beteiligung: Unsere Anträge zur Neuordnung der Kulturförderung
Mit der Chorförderung wird im Gemeinderat am 28.07.26 der zweite Teil der Neuordnung in der Kulturförderung manifestiert. Wir wollen eine breite Beteiligung und Transparenz sicherstellen. Daher haben wir gleich 3 Änderungsanträge gestellt, die wir hier dokumentieren.
Ergänzungsantrag zu TOP 8: Neufassung der Richtlinien zur Chorförderung (G-26
Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende Ergänzungen zum Beschlussantrag
Die Zuschussanträge für Basisförderungen werden zum Beispiel über das Zuschussportal allen Gemeinderät*innen vor der Jurysitzung zugänglich gemacht.
Das Protokoll der Jurysitzung über die Basisförderungen soll die Kernpunkte der Debatte der Jury abbilden und wird allen Gemeinderät*innen zugestellt.
Durch die Neuordnung der Kulturförderung verlieren kleinere Fraktionen deutlich an Einfluss über die Ausgestaltung der Kulturpolitik in Freiburg. Damit auch weiterhin alle Gemeinderätinnen ihrer Kontrollfunktion nachkommen können, ist ein Mindestmaß an Transparenz über Entscheidungen notwendig. Dazu gehört, dass alle Stadträtinnen Einsicht in die Zuschussanträge erhalten. Ebenso müssen die Entscheidungen der Jury zumindest bei der Basisförderung nachvollziehbar sein, dazu gehört, dass die Kernpunkte der Debatten in einem für alle Stadträt*innen zugänglichen Protokoll abgebildet werden. Ein Verweis auf die Akteneinsicht oder das Anfragerecht nach §24 reicht hier nicht aus. Regelmäßige Anfragen und Anträge auf Akteneinsicht würden größere Kapazitäten binden als ein transparenter Umgang mit den Juryentscheidungen. Gerade weil die Neuordnung der Kulturförderung nicht unumstritten ist, kann Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen das Vertrauen in die Jury stärken. Dieses Vorgehen soll bei allen Entscheidungen über Basisförderungen angewandt werden.
stellv. Fraktionsvorsitzende FR4U Fraktionsvorsitzende FR4U
Ergänzungsantrag zu TOP 8: Neufassung der Richtlinien zur Chorförderung (G-26
Es wird allen Gemeinderatsmitgliedern ermöglicht, nach vorheriger Anmeldung beratend an den Jurysitzungen zur Vergabe der Basisförderung teilzunehmen.
Durch die Neuordnung der Kulturförderung verlieren kleinere Fraktionen deutlich an Einfluss über die Ausgestaltung der Kulturpolitik in Freiburg. Über die beratende Teilnahme ist sichergestellt, dass alle Fraktionen ihre Anliegen in den Prozess einbringen können. Dabei steht es ihnen frei, ob sie eine Vertretung schicken oder nicht. Im Endeffekt bedeutet dies, dass Fraktionen sich freiwillig am Prozess beteiligen können, aber nicht müssen. Das Ziel der Reduktion des Arbeitsaufwandes bleibt damit weiterhin gewahrt.
Wenn dieser Antrag von Erfolg ist, sollen alle Jurys zur Vergabe der Basisförderung für beratende Stadträt*innen geöffnet werden.
Stadträtin Eine Stadt für alle
Ergänzungsantrag zu TOP 8: Neufassung der Richtlinien zur Chorförderung (G-26
Die gemeinderätlichen Jurysitze werden von 4 auf 6 erhöht.
Für die Verteilung der Sitze findet das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë
Aktuell ist fast ein Drittel der Gemeinderät*innen von der Vergabe der Kulturfördermittel aus der Basisförderung ausgeschlossen. Mit einer maßvollen Vergrößerung der Jury läge dieser Wert immerhin unter einem Viertel. Zudem soll die Sitzzuteilung über das für fast alle Gremien gängigen Verfahren nach Sainte-Laguë
Schepers erfolgen. Dies bildet die Mehrheitsverhältnisse fairer ab und hat mit dem Losverfahren auch eine Möglichkeit bei Größengleichheit der Fraktionen. Kulturpolitik lebt von unterschiedlichen Perspektiven, eine Juryvergrößerung kann mehr Sichtweisen abdecken. Juryvergrößerungen können auch dazu beitragen, den administrativen Aufwand gering zu halten. Wenn kleine Fraktionen nur über Anfragen nach §24 oder nachrangige Änderungsanträge Einfluss auf die Kulturpolitik nehmen können, bindet das große Kapazitäten in der Kulturverwaltung.
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