EU beschließt 21. Sanktionspaket gegen Russland; mehr als 670 Schiffe betroffen

EU-Sanktionen – 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen: GVN e.V.

EU-Sanktionen – 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

Als Reaktion auf den militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine hat die EU ein 21. Sanktionspaket beschlossen, das im Amtsblatt der EU L vom 23. Juli 2026 veröffentlicht wurde.

Das 21. Sanktionspaket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

  1. Weitere Verschärfungen im Energiesektor

Die EU erweitert ihre Maßnahmen gegen die russische Energieindustrie. Zusätzliche russische Häfen und Flughäfen werden mit Transaktionsverboten belegt. Darüber hinaus werden weitere Einrichtungen erfasst, die russisches Rohöl verarbeiten oder den Export von Energieträgern unterstützen. Besonderes Augenmerk liegt weiterhin auf der sogenannten „Schattenflotte“, die Russland zur Umgehung von Sanktionen im Ölhandel nutzt. Weitere 41 Schiffe wurden sanktioniert und dürfen künftig weder EU-Häfen anlaufen noch entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Insgesamt sind damit bereits mehr als 670 Schiffe betroffen.

  1. Verschärfung der Finanz- und Kryptosanktionen

Im Finanzsektor werden sowohl weitere russische Banken als auch Banken in Drittstaaten mit Geschäftsbeziehungen zu Russland sanktioniert. Insgesamt unterliegen nun mehr als 100 russische Banken weitreichenden Beschränkungen, einschließlich des Ausschlusses bestimmter Finanzkommunikationsdienste. Dadurch soll die internationale Zahlungsabwicklung für Russland weiter erschwert werden.

Erstmals werden außerdem gezielte Maßnahmen gegen Krypto-Dienstleister und Krypto-Plattformen in Drittstaaten eingeführt, wenn diese zur Umgehung von Sanktionen genutzt werden.

Das Sanktionspaket umfasst neue Export- und Importverbote für Waren und Technologien, die für die russische Rüstungs- und Luftfahrtindustrie von Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere Metallpulver, Speziallegierungen sowie bestimmte technologische Komponenten und Ausrüstungen. Auf der Importseite werden weitere Warengruppen erfasst, um die wirtschaftliche Abhängigkeit von russischen Rohstoffen und Vorprodukten weiter zu reduzieren.

Zur Bekämpfung von Umgehungsgeschäften wurden 51 weitere Unternehmen und Organisationen auf die entsprechende EU-Liste gesetzt. Darunter befinden sich nicht nur russische Unternehmen, sondern auch Firmen in China, Hongkong, der Türkei, Indien, Kasachstan, Kirgisistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese Unternehmen sollen Russland bei der Beschaffung sanktionierter Güter unterstützt haben.

  1. Neue Personen- und Unternehmenslistungen

Mit dem 21. Sanktionspaket wurden insgesamt 218 weitere Personen und Organisationen sanktioniert – darunter 48 Einzelpersonen und 170 Unternehmen. Die Maßnahmen umfassen Vermögenssperren, Bereitstellungsverbote von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie Einreisebeschränkungen. Betroffen sind unter anderem Akteure aus dem Bankensektor, der Energiebranche, der Rüstungsindustrie, der Gold- und Diamantenwirtschaft sowie Personen, die an russischer Kriegspropaganda beteiligt sind.

Die EU hat zudem die rechtliche Grundlage für ein umfassendes Einreiseverbot für aktive und ehemalige Angehörige der russischen Streitkräfte sowie bestimmter russischer Kampfverbände geschaffen. Über die konkrete Umsetzung wird der Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

  1. Verbesserter Schutz für EU-Unternehmen

Zur Stärkung europäischer Unternehmen sieht das neue Paket zusätzliche rechtliche Schutzmechanismen vor. EU-Unternehmen sollen sich künftig besser gegen russische Gegenmaßnahmen und missbräuchliche Klagen verteidigen können. Gleichzeitig werden Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte russische Entscheidungen im Zusammenhang mit EU-Sanktionen nicht anzuerkennen oder durchzusetzen.

Neue Maßnahmen gegenüber Belarus orientieren sich weitgehend an den im Russland-Sanktionsregime eingeführten Regelungen. Insbesondere wird das Verbot ausgeweitet, wonach belarussische Staatsangehörige keine Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, besitzen, kontrollieren oder in deren Leitungsorganen tätig sein dürfen. Darüber hinaus wurden vier weitere belarussische Unternehmen in die Sanktionsliste aufgenommen, da sie den Verteidigungs- und Sicherheitssektor von Belarus bzw. Russland unterstützen oder Teil dieses Netzwerks sind.