Denkmalrat Hamburg bedauert Ersatzneubauten an Norderelbbrücken in Hamburg; übergeordnetes Denkmal- und Infrastrukturkonzept gefordert

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Denkmalrat bei der Kulturbehörde Vorsitzender: Heino Grunert Denkmalrat / c/o Denkmalschutzamt, Große Bleichen 30, 20354 Hamburg Geschäftsstelle Denkmalschutzamt Große Bleichen 30 D-20354 Hamburg Telefon 040 42824-715 Telefax 040-4279 247000

Frau Ute Plambeck DB Konzernbevollmächtigte Hamburg und Schleswig-Holstein Deutsche Bahn AG Konzernbevollmächtigte Hamburg / Schleswig-Holstein Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg Denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de 28.05.2026 Stellungnahme Denkmalrat Hamburg Thema: Norderelbbrücken Der Denkmalrat bringt sein Bedauern an dieser Stelle erneut zum Ausdruck, dass es zur Ertüchtigung des Bahnverkehrs über die Norderelbbrücken, dem wichtigsten Nadelöhr zwischen Skandinavien und dem Süden, zu Ersatzneubauten, sowie einer gravierenden Überformung des Altbestandes kommen wird. Der Rat konnte sich indes in seiner wiederholten Befassung mit der Thematik überzeugen, dass der Entscheidung über Art und Umfang der Maßnahme eine substanzielle Bestandsauswertung in Verbindung mit Variantenuntersuchungen voraus gegangen war. Der Eindruck, dass hier Expertenwissen abgerufen und Engagement der beteiligten Planer und Entscheidungsträger aufgebracht worden war, ist unverkennbar. Gleiches gilt für die Durchführung des Wettbewerbes, als adäquates Mittel, den bestmöglichen Entwurfsansatz für die anspruchsvolle Aufgabe zu generieren. Dennoch – und hier sei dem Bedauern noch einmal Ausdruck verliehen – handelt es sich um ein Brückenensemble, welches neben seiner Bedeutung für die verkehrliche Infrastruktur auf Straße und Schiene eine herausragende städtebauliche Bedeutung hat: Es handelt sich um nichts Geringeres als Hamburgs Tor im Süden. Entstanden im Zuge der Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen Hamburg und dem hinzugekommenen Harburg signalisierte es den Reisenden die Einfahrt in die Hansestadt und markiert eine Bahnverbindung von europäischer Bedeutung.

Nun mag auch ein Denkmalrat die Folgerichtigkeit des durch fachliche Experten begleiteten Abwägungsprozesses nachvollziehen, gleichwohl sieht er dennoch die Gefahr, dass es künftig, auch in Bezug auf andere Brückenbauwerke, zu vergleichsweise ähnlichen Entscheidungen kommen könnte. Er empfiehlt der Deutschen Bahn deshalb, vorausschauend zukünftige Maßnahmen, mit denen Instandhaltungs- und Ertüchtigungs-, sowie Neubaumaßnahmen Brückenbauwerke betroffen sind, in einen Zeit- Maßnahmenplan Denkmalrat bei der Kulturbehörde Vorsitzender: Heino Grunert zu fassen und dessen Umsetzung bindend mit der Stadt Hamburg zu vereinbaren. Dem Rat ist bewusst, dass vor dem Eintritt in eine objektbezogene Planung keine konkreten Parameter benannt werden können, was jedoch für den übergeordneten Umgang mit dem Bestand der Bahnbrücken zunächst als untergeordnet gelten kann. Zweiundvierzig Brücken sind vom Denkmalschutzamt gelistet und stehen unter Denkmalschutz. Eine Kartierung liegt ebenfalls bereits vor. Anhand dieser Unterlagen wäre ein Abgleich mit Plänen der Bahn vorzunehmen, um zu identifizieren, welche Standorte in den nächsten Jahrzehnten betroffen sein könnten. Zudem könnte aus denkmalpflegerischer Sicht eine Priorisierung der Brückendenkmale erfolgen, die gleichermaßen der Bahn eine wegweisende Grundlage für vorgesehene Baumaßnahmen bieten würde. Darüber hinaus empfiehlt der Denkmalrat der Deutschen Bahn, gemeinsam mit der Stadt Hamburg und den zuständigen Fachbehörden ein übergeordnetes Konzept für den zukünftigen Umgang mit den Brückenbauwerken zu erarbeiten, das sowohl denkmalpflegerische Belange als auch infrastrukturelle und verkehrliche Anforderungen frühzeitig miteinander in Einklang bringt. Beim Erhalt der Eisenbahnbrücken ist es von wesentlicher Bedeutung, dass diese, als essenzieller Bestandteil der Vernetzung der Handelswege, in ihrer Gesamtheit die Entwicklung der Stadtgeschichte abbilden. Es geht folglich nicht ausschließlich darum, einzelne Bauwerke in ihrer Gesamtwahrnehmung zu erhalten, sondern die wachsende Vernetzung der Stadt und die zunehmende Bedeutung des Personen- und Warentransportes auf der Schiene abzubilden. Der Denkmalrat würde es begrüßen, wenn die Deutsche Bahn sich zu einem solchen, zukunftweisenden Maßnahmenkatalog in Zusammenarbeit mit der Stadt bereit erklären und dessen Umsetzung offensiv voranbringen würde, damit künftige Maßnahmen, basierend auf dieser übergeordneten Betrachtung erfolgen können. Heino Grunert Vorsitzender des Denkmalrates der Freien und Hansestadt Hamburg Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzende des Denkmalrates der Stadt Hamburg, Herr Heino Grunert unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung: Tel: 040-89019964, Mobil: 0171-2889077, E-Mail: Heino.Grunert@gmx.de Der Denkmalrat ist nach § 3 Hmb. Denkmalschutzgesetz der Kulturbehörde als unabhängiger sachverständiger Beirat beigeordnet. Er berät die Kulturbehörde. Er nimmt Stellung zu grundsätzlichen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Denkmalrat kann Anregungen zu Unterschutzstellungen geben.